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Deutschland: Entscheidung über usbekischen Ex-Minister wird angefochten

Almatow als Testfall für Deutschlands Engagement für internationale Justiz

Deutschlands neue Generalbundesanwältin soll die Entscheidung ihres Vorgängers aufheben, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen usbekischen Innenminister Sakir Almatow wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten. Dies fordert Human Rights Watch in einer rechtlichen Stellungnahme gegen die Ablehnung. Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hat in diesem Monat die Nachfolge von Kay Nehm angetreten.

"Dies ist eine einmalige Gelegenheit, diese gewissenlose Entscheidung umzukehren und der Welt zu zeigen, dass Deutschland mehr als nur Lippenbekenntnisse für die internationale Justiz leistet", sagte Holly Cartner, Direktorin von Human Rights Watch für Europa und Zentralasien. "Die Opfer in Usbekistan haben ein Recht darauf, vor einem Gericht angehört zu werden, und die neue Generalbundesanwältin kann dafür sorgen, dass dies in Deutschland geschieht."

Generalbundesanwalt Nehm lehnte es ab, Ermittlungen aufzunehmen, als im Dezember 2005 usbekische Folteropfer und Überlebende des Massakers an unbewaffneten Zivilisten vom Mai 2005 in Andischan Anzeige erstatteten. Mit Unterstützung von Human Rights Watch forderten diese Deutschland auf, das in seiner Gesetzgebung verankerte Völkerstrafrecht bei Fällen von Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuwenden und Almatows Verantwortlichkeit für diese Verbrechen strafrechtlich zu untersuchen.

In seiner am 30. März 2006 veröffentlichten Entscheidung argumentierte Nehm, dass Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung keine Erfolgsaussichten hätten, da die usbekische Regierung nicht kooperieren würde und eine Untersuchung in Usbekistan notwendig wäre. Die Entscheidung ließ außer Acht, dass hunderte von usbekischen Opfern und Zeugen außerhalb Usbekistans erreichbar sind, unter anderem in Deutschland und weiteren leicht zugänglichen Ländern, wie z.B. die Niederlande, die Schweiz und Schweden.

Außerdem ging sie nicht darauf ein, dass eine Anzahl prominenter Persönlichkeiten, darunter Theo van Boven, der ehemalige UNO-Sonderberichterstatter für Folter, der Usbekistan Ende 2002 besuchte, und Craig Murray, der ehemalige britische Botschafter in Taschkent, sich als Zeugen in diesem Fall angeboten haben.

Statt dessen gab die Entscheidung den Behauptungen der usbekischen Regierung, dass sie Maßnahmen gegen die Ausübung von Folter ergriffen habe, übermäßig Raum und Bedeutung. Es wurde nicht versucht, diese bestätigen zu lassen oder eine unabhängige Untersuchung durchzuführen. Sie übersah auch die vielleicht wichtigste Feststellung in van Bovens Usbekistanbericht, welche die Frage detailliert untersuchte, inwieweit ranghohe Regierungsangehörige von der Folter im Land wussten und ob sie dafür verantwortlich waren. Er kam zu dem Schluss, dass, wenn diese nicht über die weit verbreitete Praxis von Folter Bescheid wussten, dies nur daran liegen könne, dass sie es nicht wissen wollten.

"Die Argumente des Generalbundesanwalts sind nicht nur wenig überzeugend, sondern auch äußerst besorgniserregend", sagte Cartner. "Wir hoffen ernsthaft, dass die neue Generalbundesanwältin diesen Fall mit der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit prüft, die ihm zustehen."

Deutschland war beispielhaft darin, Gesetze zu verabschieden, die seinen Gerichten ermöglichen, das Völkerstrafrecht anzuwenden. Das Völkerstrafrecht geht davon aus, dass manche Verbrechen dem menschlichen Wesen so sehr widersprechen, dass weltweit Gerichte für sie zuständig sein sollten, unabhängig vom Tatort und unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer und der Täter.

Nach deutschem Recht ist es nicht notwendig, dass sich der Angeklagte oder die Opfer im Lande befinden, um Ermittlungen aufzunehmen. Almatow hielt sich jedoch in Deutschland auf, kurz bevor die Anzeige erstattet wurde. Er wurde in einem Krankenhaus in Hannover medizinisch behandelt, obwohl er an der Spitze einer Liste usbekischer Regierungsangehöriger stand, denen Einreisevisa in die Europäische Gemeinschaft verweigert werden sollten. Die Umstände seiner Abreise aus Deutschland sind noch immer unklar. Obwohl dies keine Voraussetzung für die Aufnahme eines Verfahrens ist, wäre Almatows Anwesenheit für die Ermittlungen gegen ihn und seine potentielle Strafverfolgung ein weiterer positiver Faktor gewesen – eine Gelegenheit, die der Generalbundesanwalt verstreichen ließ.

"Dieser Fall ist eine goldene Gelegenheit für Deutschland, der vorbildlichen Verankerung des Völkerstrafrechts in seiner Gesetzgebung praktische Bedeutung zu verleihen.", sagte Cartner. "Die Opfer zeigten enormen Mut, indem sie sich an Deutschland wandten, um Gerechtigkeit für die schrecklichen Verbrechen zu finden, worauf sie in ihrer Heimat nicht hoffen können. Deutschland sollte sie nicht im Stich lassen."

In einer am 14. Juni veröffentlichten Stellungnahme äußerte der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, seine Sorge und Enttäuschung über die deutschen Behörden, da sie keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Almatow eingeleitet haben, trotz bedeutender, gravierender und glaubwürdiger Beweise über systematische Folter durch Vollzugsbeamte in Usbekistan. Auch sein Vorgänger, van Boven, bedauerte am 13. Juni in einem Brief an die neue Generalbundesanwältin, dass kein Ermittlungsverfahren gegen Almatow eingeleitet wurde, und reagierte damit auf die nach seinen Worten „falsche Darstellung“ seines Usbekistanberichts durch den ehemaligen Generalbundesanwalt. In dem Brief wiederholt er seine Feststellung, dass die Praxis von Folter im Land weit verbreitet war und dass dies den Behörden nicht unbekannt gewesen sein konnte.

Sowohl Nowak als auch van Boven haben ihre Unterstützung für den Fall erklärt, als die Anzeige erstattet wurde. Dies gilt auch für Antonio Cassese, den früheren Präsidenten des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, der in einer im Dezember 2005 an den Generalbundesanwalt übermittelten eidesstattlichen Erklärung darlegte, dass Almatow kein Anrecht auf diplomatische Immunität gegen strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland habe.

Die Stellungnahme von Manfred Nowak, dem UNO-Sonderberichterstatter für Folter, finden Sie unter:
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Den Brief des ehemaligen UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Theo van Boven, an Generalbundesanwältin Monika Harms finden Sie unter:
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Die Stellungnahme des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Manfred Nowak, vom 16. Dezember 2005 finden Sie unter: http://www.unhchr.ch/huricane/huricane.nsf/424e6fc8b8e55fa6802566b000408...

Die Stellungnahme des ehemaligen UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Theo van Boven, vom 20. Dezember 2005 finden Sie unter: https://www.hrw.org/english/docs/2005/12/20/german12337.htm

Die Presseerklärung von Human Rights Watch vom 15. Dezember 2005 mit dem Titel: "Dem usbekischen Staatssicherheitschef werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen" finden Sie unter:
https://www.hrw.org/english/docs/2005/12/15/german12280.htm

Die Presseerklärung von Human Rights Watch vom 21. Dezember 2005 mit dem Titel: "Ermittlungen gegen Almatow trotz Abwesenheit gefordert" finden Sie unter: https://www.hrw.org/english/docs/2005/12/21/german12339.htm

Die Presseerklärung von Human Rights Watch vom 6. April 2006 mit dem Titel: "Bundesanwalt verweigert usbekischen Opfern ihr Recht" finden Sie unter: https://www.hrw.org/english/docs/2006/04/06/german13124.htm

Die Human Rights Watch Fragen-und-Antworten-Seite "Deutschland und seine Zuständigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Usbekistan" finden Sie unter:
https://www.hrw.org/english/docs/2005/12/15/uzbeki12294.htm

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