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Frankreich

Menschenrechtslage 2019 – aus dem EU-Kapitel

Drei Migranten, darunter ein Kind, auf dem Weg durch die Alpen nach Frankreich, bei Bardonecchia, Italien, Januar 2018. 

© 2018 Antonio Masiello/Getty Images

Bei dem Vorgehen der französischen Polizei zur Kontrolle der Massen und zur Bekämpfung von Ausschreitungen bei den wöchentlich stattfindenden Demonstrationen wurden seit Ende 2018 Tausende von Menschen verletzt. Zu den Verletzten gehörten friedliche Demonstranten, Schüler und Journalisten. Es gab viel Kritik an den polizeilichen Maßnahmen, so auch von den Vereinten Nationen und dem französischen Bürgerbeauftragten.

Die französischen Behörden haben eine Vielzahl von Ermittlungen wegen Vorwürfen der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung eingeleitet. Bis November waren jedoch nur achtzehn Personen einem Richter vorgeführt worden. Im November kündigte die Pariser Staatsanwaltschaft an, dass gegen zwei Polizisten wegen Gewaltvorwürfen ermittelt werde. Hierbei handelt es sich um die ersten Fälle dieser Art. Bei Redaktionsschluss waren noch keine Polizeibeamten endgültig zur Rechenschaft gezogen worden.

Im April verabschiedete Frankreich ein Demonstrationsgesetz, welches das Recht auf Versammlungsfreiheit untergraben könnte. Im Februar äußerten UN-Experten ihre Besorgnis über das Gesetz und über die bereits unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf Demonstrationen in Frankreich.  

Die französische Grenzpolizei in den Alpen hat im Laufe des Jahres unbegleitete Migrantenkinder kurzerhand nach Italien zurückgeschickt. Einige Kinderschutzbehörden haben fehlerhafte Verfahren zur Altersbestimmung von unbegleiteten Migrantenkindern angewandt, wodurch einigen der Schutz und die Fürsorge, auf die sie Anspruch haben, entzogen wurden. Diese Ergebnisse wurden vom Bürgerbeauftragten in einem im November veröffentlichten Jahresbericht zu den Kinderrechten bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Februar, dass Frankreich ein unbegleitetes Kind, das in einem provisorischen Lager in Calais lebt, einer „erniedrigenden Behandlung“ unterzogen hatte. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es als Kind identifiziert und entsprechend geschützt und versorgt wurde.

Helfer und Freiwillige, die lebenswichtige Unterstützung für Migranten bieten, wurden von der Polizei in der Region um Calais und an der französisch-italienischen Grenze schikaniert. Einige wurden wegen ihrer humanitären Arbeit vor Gericht gestellt und verurteilt.

Im April meldete der französische Menschenrechtsbeauftragte nach einer fünfjährigen Untersuchung diskriminierende und illegale Anordnungen in einer Polizeistation in Paris, die auf die Identitätskontrollen von „Schwarzen und Nordafrikanern“ in der Gegend und die systematische Vertreibung von „Obdachlosen und Roma“ abzielten. Hierzu gab es keine offizielle Stellungnahme seitens der französischen Behörden.

Im Mai veröffentlichte die Nationale Beratungskommission für Menschenrechte, ein offizielles Gremium, einen Bericht, laut dem 2018 die rassistisch motivierten Taten in Frankreich im Vergleich zu 2017 um 20 Prozent gestiegen sind, während die antisemitischen Handlungen um mehr als 70 Prozent zunahmen. Im gleichen Bericht heißt es, dass die Zahl jener der Polizei gemeldeten rassistischen Taten um 4 Prozent zurückgegangen ist. Im selben Monat sagte die Nichtregierungsorganisation SOS Homophobie, dass ihr im Jahr 2018 66 Prozent mehr Fälle von Übergriffen auf lesbische, schwule, bisexuelle und transgender (LGBT) Menschen gemeldet wurden als im Jahr 2017.

Im Mai verurteilten 17 humanitäre und Menschenrechtsorganisationen die Bedrohung der Pressefreiheit, nachdem drei französische Journalisten von den französischen Geheimdiensten einberufen worden waren, weil sie zum Einsatz französischer Waffen durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition im Jemen recherchiert hatten.

Im September kündigte die Regierung Maßnahmen für eine entschiedenere Bekämpfung häuslicher Gewalt an, darunter solche, die es Betroffenen leichter machen sollen, Vorfälle zu melden, und eine Erhöhung der Kapazitäten in entsprechenden Schutzeinrichtungen. Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisierten, dass ihnen nicht genügend Ressourcen für die Umsetzung der Pläne zur Verfügung gestellt wurden. Bis November 2019 kamen 136 Frauen durch häusliche Gewalt ums Leben.

Im Oktober verabschiedete die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf, der lesbischen Paaren und alleinstehenden Frauen den Zugang zu Fruchtbarkeitsbehandlungen ermöglicht, die bislang nur heterosexuellen Paaren vorbehalten war. Der Entwurf lag bei Redaktionsschluss beim Senat.

 

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