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Spanien

Menschenrechtslage 2019 – aus dem EU-Kapitel

Frau demonstriert gegen den Umgang der Strafjustiz mit Gruppenvergewaltigungen. 

© 2019 Jesus Merida / Sipa via AP Images

Die Parlamentswahlen im April und die erneuten Wahlen im November brachten keiner Partei genügend Stimmen für eine Regierungsbildung ein.

Laut UNHCR waren bis Mitte November 22.400 Menschen auf dem Seeweg in Spanien angekommen, ein Rückgang von 62 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, der aus der verstärkten Zusammenarbeit mit Marokko resultiert. Die Landankünfte in Ceuta und Melilla, den spanischen Enklaven an der nordafrikanischen Küste, gingen 2018 um 23 Prozent zurück.

In einem Bericht vom März sagte die Internationale Organisation für Migration (IOM), dass fast die Hälfte der 2018 befragten 1.300 Migranten und Flüchtlinge in Spanien auf ihrer Fluchtroute Opfer von Ausbeutung und Missbrauch geworden war, die meisten davon in Marokko.

Im Februar sagte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, dass Spaniens Rückführung eines unbegleiteten malischen Jungen von Melilla nach Marokko 2014 rechtswidrig war. Derartige Rückführungen werden weiterhin durchgeführt und stehen weiterhin im Einklang mit einem umstrittenen spanischen Gesetz von 2015. Im Oktober stellte ein Richter aus Ceuta das Verfahren gegen 16 Beamte der Guardia Civil im Zusammenhang mit dem Tod von 14 Personen an der Grenze im Februar 2014 aufgrund eines Formfehlers ein. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte etwas mehr als einen Monat nach Anordnung einer Strafverfolgung gegen die Beamten.

Im Juni verurteilte der Oberste Gerichtshof fünf Männer wegen der Gruppenvergewaltigung einer Frau in Pamplona im Jahr 2016. Der Gerichtshof hob damit die Verurteilung der Männer durch ein niederes Gericht im Jahr 2018 wegen geringerer Vorwürfe auf und verurteilte sie nun zu 15 Jahren Haft. Im November verurteilte ein Gericht in Barcelona eine weitere Gruppe von fünf Männern wegen sexuellen Missbrauchs statt Vergewaltigung, weil keine Gewalt oder Einschüchterung angewendet worden war, da das 14-jährige Opfer bewusstlos gewesen war. Die Fälle führten zu Protesten und die Regierung verpflichtete sich, mögliche Änderungen des Strafrechts zu prüfen. Bislang wurden keine entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen.

Im Oktober verurteilte der Oberste Gerichtshof 9 unabhängige katalanische Politiker und Aktivisten wegen Volksverhetzung und verurteilte sie zu 9 bis 13 Jahren für gewaltfreie Handlungen im Zusammenhang mit dem Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens im Jahr 2017. Das Referendum war zuvor von spanischen Gerichten als illegal eingestuft worden. Vier der Betroffenen wurden wegen Missbrauchs öffentlicher Gelder verurteilt. Alle wurden vom Vorwurf der Rebellion freigesprochen. Drei weitere Politiker wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt und mit einer Geldstrafe belegt. Im Juni sagte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung, dass die Inhaftierung von drei Angeklagten während des Prozesses deren Rechte verletzt habe. 

Im Mai äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Besorgnis über die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Institutionen, die Anwendung von Zwängen und das Risiko von Gewalt in Institutionen, die Zwangssterilisationen und Abtreibungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie das Versäumnis, allen Menschen mit Behinderungen die volle Rechtsfähigkeit zu garantieren.

Im Mai stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass die spanischen Behörden für die Folterung eines baskischen Separatisten im Jahr 2007 verantwortlich sind. Der Ausschuss forderte Spanien zum vierten Mal seit 2009 auf, die Isolationshaft abzuschaffen, um Folter und grausame Behandlung zu verhindern.

 

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