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Spanien

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

An African migrant in this still image from video climbs the border from Morocco to Spain's North African enclave of Ceuta, Spain, July 26, 2018.

© 2018 FARO TV/Reuters TV/via Reuters

Die Spanische Sozialistische Partei übernahm im Juni die Regierung, nachdem das Parlament der bis dahin regierenden Volkspartei das Vertrauen entzogen hatte. Bei Redaktionsschluss debattierte das Parlament über die Reform des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit aus dem Jahr 2015. Dabei ging es auch um Bestimmung zu Sammmelabschiebungen und Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Bis Mitte November kamen über 49.300 Menschen auf dem Seeweg nach Spanien. Fast 6.000 Menschen überquerten die Landesgrenzen zu den nordafrikanischen Enklaven in Ceuta und Melilla von Marokko, viele davon über Zäune. Migranten sahen sich mit unzureichenden Bedingungen in den Ankunftslagern und Hindernissen bei ihrer Beantragung von Asyl konfrontiert.

Die Massenrückführungen aus den Enklaven setzte sich fort und die neue Regierung verfolgte eine von der vorherigen Regierung eingeleitete Berufung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2017. Demnach habe Spanien die Rechte von zwei afrikanischen Migranten südlich der Sahara verletzt, als Grenzschutzbeamte sie 2013 aus Melilla kurzerhand nach Marokko zurückführten. Der Europarat forderte Spanien im September auf, die Bedingungen und Schutzmaßnahmen für Migranten und Asylbewerber, insbesondere für unbegleitete Kinder, in Ceuta und Melilla zu verbessern.

Im Januar beendete ein Richter aus Ceuta die Untersuchungen zum Tod von 15 Migranten im Februar 2014, nachdem Guardia Civil-Offiziere Gummigeschosse und Tränengas ins Wasser vor der Küste der Enklave abgefeuert hatten.

Im April brachen in ganz Spanien Proteste aus, nachdem ein Gericht fünf Männer von dem Vorwurf der Gruppenvergewaltigung freigesprochen und sie lediglich wegen des Anklagepunkts sexuelle Nötigung verurteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Einsatz von Gewalt oder Einschüchterung nachweisen können, was die Regierung veranlasste, mögliche Änderungen des Strafrechts zu prüfen. Im Juli erzwang ein Urteil des Obersten Gerichtshofs die Einhaltung eines Beschlusses des UN-Ausschusses gegen die Diskriminierung von Frauen aus dem Jahr 2014, in dem die Regierung aufgefordert worden war, eine Frau wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung zu entschädigen.

Bei Redaktionsschluss war kein Polizeibeamter wegen exzessiver Gewaltanwendung während der Niederschlagung des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 in Katalonien verurteilt worden. Im März wurden 25 Führer der Unabhängigkeitsbewegung wegen verschiedener Vorwürfe angeklagt. Diese Vorwürfe reichten von Rebellion bis zum Missbrauch öffentlicher Gelder.

Im Februar forderte die Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz Spanien auf, eine Gleichstellungseinrichtung zur Bekämpfung von Rassismus zu schaffen, und empfahl Maßnahmen zur Integration von Migranten und zur Beendigung der Segregation von Roma-Kindern in Schulen. Der Gesetzentwurf zur Gewährleistung des Wahlrechts für Personen mit geistiger Behinderung wird seit September 2017 im spanischen Parlament geprüft.

Im Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof eine Gefängnisstrafe für einen Rapper, der wegen Verherrlichung von Terrorismus und Verleumdung des Königshauses verurteilt wurde. Im März verurteilte das höchste Strafgericht einen anderen Rapper wegen ähnlicher Vorwürfe zu einer Haftstrafe. Ebenfalls im März hob der Oberste Gerichtshof die Verurteilung einer jungen Frau aus dem Jahr 2017 auf, die auf Twitter über ein Attentat der baskischen separatistischen Gruppe ETA im Jahr 1973 gescherzt hatte.

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