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Niederlande

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

LGBT (lesbian, gay, bisexual, and transgender) asylum seekers and migrants, seen here at an earlier demonstration with others from the LGBT community, had their calls for better recognition rates of their refugee status accepted during 2018. The Hague, on September 5, 2017. 

© 2017 REMKO DE WAAL/AFP/Getty Images

Die Regierung schränkte die Unterbringung neu eingetroffener Asylbewerber im Land mit der Begründung ein, dass die lokalen Behörden den Bedarf zunehmend deckten, und schloss im Laufe des Jahres mehrere Unterkünfte, um die Kapazitäten von 31.000 auf 27.000 Plätze zu reduzieren. Der Abbau der Aufnahmekapazitäten im zweiten Jahr in Folge führte zu der Befürchtung, dass ankommende Asylsuchende möglicherweise nicht mehr angemessen versorgt werden könnten.

Im Juli kündigte die Regierung ein verbessertes Verfahren für Asylanträge bei Verfolgung wegen lesbischer, schwuler, bisexueller und transgender (LGBT)-Identität oder Religionswechsels an. Demnach sollen diese Fälle individueller betrachtet und bearbeitet werden, nachdem Nichtregierungsorganisationen und Parlamentarier dies gefordert hatten.

Ungeachtet der Ergebnisse eines unverbindlichen öffentlichen Referendums im März, bei dem ein im Vorjahr vom Parlament verabschiedetes, umfassendes neues Überwachungsgesetz abgelehnt wurde, trat das Gesetz im Mai in Kraft. Nationale Menschenrechtsgruppen kritisierten weiterhin die neuen Befugnisse zur Massenüberwachung, die Kontrolle über diese Befugnisse zur Sammlung von Massendaten und die Überprüfung der Weitergabe von gesammeltem Material an Nachrichtendienste anderer Länder.

Im Juni bestätigte der Justiz- und Sicherheitsminister dem Parlament, dass die Regierung weiterhin Terrorverdächtigen im Ausland ihre niederländische Staatsbürgerschaft entzieht. Er weigerte sich jedoch, zu bestätigen, wie vielen Personen bereits die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Im selben Monat äußerte ein niederländisches Gericht Bedenken darüber, ob die begrenzten Schutzmechanismen in diesem Prozess mit der EU-Charta der Grundrechte vereinbar sind.

In einem Urteil des Bezirksgerichts Limburg vom Mai wurde das niederländische Gesetz, nach dem Personen in amtlichen Dokumenten, einschließlich Geburtsurkunden, als männlich oder weiblich identifiziert werden müssen, als zu restriktiv eingestuft. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für eine geschlechtsneutrale Option zu treffen.

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