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Europäische Union

Menschenrechtslage 2018

Migranten auf einem Boot im Mittelmeer vor der libyschen Küste. 12. August 2018.

© 2018 Guglielmo Mangiapane/Reuters

Trotz sinkender Zahlen von Migranten an den Grenzen der Europäischen Union versuchten einflussreiche populistische Politiker in EU-Staaten, das Thema Migration zu nutzen, um Ängste zu schüren und ihre Wahlergebnisse zu verbessern. Ihre Positionen zur Migration untergruben häufig das moralische Ansehen der EU und hatten oft wenig mit einer wirksamen Politik zu tun. Die EU-Institutionen haben jedoch reagiert, um gegen die Angriffe der ungarischen Regierung auf die demokratischen Institutionen des Landes und der polnischen Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit vorzugehen.

Migration und Asyl

Obwohl die Zahl der Migranten und Asylbewerber auf das Niveau vor dem Jahr 2015 zurückgegangen ist, dominierte das ganze Jahr über der oft opportunistische Hardliner-Ansatz der migrationsfeindlichen Regierungen der Europäischen Union, darunter der Regierungen Italiens, Ungarns und Österreichs, die Migrationsdebatte.

Meinungsverschiedenheiten blockierten eine Einigung darüber, wie das EU-Asylrecht reformiert und eine gerechte Verteilung von Migranten und Asylbewerbern, die in das Hoheitsgebiet der EU einreisen oder sich dort bereits aufhielten, erreicht werden könnte. Der Schwerpunkt der Debatte lag weiterhin darin, Migranten und Asylbewerber aus der EU fernzuhalten. Dazu gehörten auch die problematischen Vorschläge, außerhalb der EU Aufnahme- und Antragsverfahren durchzuführen und mit Drittländern zusammenzuarbeiten, die weniger Mittel besitzen, deren Menschenrechtslage nicht internationalen Standards entspricht und die weniger Kapazitäten zur Bearbeitung von Asylanträgen haben.

Bis Mitte November kamen 107.900 Migranten auf dem Seeweg (die überwiegende Mehrheit) und über Land in die EU. 2017 waren es noch 172.300. Eine Kombination von Faktoren, darunter die problematische Zusammenarbeit der EU mit Libyen und die Eindämmung der nichtstaatlichen Rettungsbemühungen im zentralen Mittelmeerraum, führte zu einem deutlichen Rückgang der Zahlen in Italien, während die Überfahrten von der Türkei zu den griechischen Inseln und von Marokko nach Spanien zunahmen.

Die EU konsolidierte ihre Partnerschaft zur Migrationskontrolle mit Libyen, obwohl es erdrückende Belege für Gewalt gegen Migranten und Asylbewerber gibt. Die Unterstützung der libyschen Küstenwache und die Anerkennung einer libyschen Such- und Rettungszone durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation im Juni führten dazu, dass immer mehr Menschen auf See abgefangen und anschließend unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen in Libyen festgehalten wurden.

Ein Programm des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zur Evakuierung besonders gefährdeter Asylbewerber aus Libyen nach Niger erhielt nicht genügend Umsiedlungsangebote aus den EU-Ländern. Im September aktualisierte der UNHCR seine Empfehlungen zu Libyen. Darin wir betont, dass Libyen kein sicherer Ort sei, um gerettete Personen von Bord zu bringen.

Die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten, Rettungsversuche von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu behindern, und die zunehmende Abhängigkeit von der libyschen Küstenwache ging mit einer rasant ansteigenden Zahl von Todesopfern einher. Bis Mitte November lag diese Zahl bei 2.043, ein Rückgang gegenüber 2017. Allerdings stieg die Sterblichkeitsrate pro Überfahrt laut UNHCR von 1 zu 42 im Jahr 2017 in den ersten acht Monaten auf 1 zu 18 im gleichen Zeitraum im Jahr 2018.

Anfang Juni begann Italien, die Aufnahme geretteter Personen von NGO-, Handels- und Militärschiffen zu verweigern oder zu verzögern. Malta folgte daraufhin Italien. Es kam zu Vorfällen, bei denen Hunderte Menschen auf Rettungsschiffen ausharren mussten, bis Ad-hoc-Abkommen zur Aufnahme der Migranten geschlossen werden konnten. Es gab Bedenken, dass die Maßnahmen Handelsschiffe davon abhalten könnten, künftig Rettungsaktionen durchzuführen.

Anstatt ein regionales Abkommen anzustreben, um die Verantwortung fair und berechenbar zwischen den EU-Ländern aufzuteilen, konzentrierten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Schaffung sogenannter Ausschiffungsplattformen außerhalb der EU, auf die alle geretteten Personen zur Bearbeitung ihrer Asylanträge gebracht werden sollten. Ägypten, Tunesien und andere nordafrikanische Staaten sowie Albanien wurden als mögliche Partner vorgeschlagen, obwohl es hierbei Bedenken hinsichtlich der Bedingungen, der Behandlung und des effektiven Asylzugangs gibt.

Die im Mai 2016 vorgeschlagenen Reformen des EU-Asylrechts wurden wieder   weitgehend blockiert. Änderungen der Dublin-Verordnung, die erforderlich wären, um eine gerechtere Verteilung der Zuständigkeiten für Asylsuchende zu gewährleisten, blieben höchst umstritten.

Belgien hat Pläne vorangetrieben, Familien wieder in Einwanderungshaft nehmen zu können, und Mitte 2018 neue Haftanstalten für Migrantenfamilien mit Kindern fertiggestellt. Anfang 2016 hatte Belgien die Einwanderungshaft von Kindern, ob unbegleitet oder mit Familien, ausgesetzt. Die EU-Länder melden keine systematisch gesammelten Daten zur Inhaftierung von Kindern bei der Einwanderung, wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in einer Studie aus dem Jahr 2017 feststellte. In der restlichen Union hielten 16 der 28 Mitgliedstaaten im Jahr 2016 Kinder in Einwanderungshaft, das letzte Jahr, für das vollständige Daten vorliegen.

Diskriminierung und Intoleranz

Populistisch-extremistische Parteien und Gedanken übten im Laufe des Jahres erneut einen übergroßen Einfluss auf die Europapolitik aus. Parteien, die für einen radikalen Rechtspopulismus stehen, gewannen in Ungarn erneut die Wahlen, schlossen sich Regierungskoalitionen in Italien und Österreich an und gewannen bei Wahlen in Schweden und Slowenien sowie bei Landtagswahlen in Deutschland deutlich an Boden. Die populistische polnische Regierung blieb an der Macht, verlor aber bei den Kommunalwahlen 2018 an Zuspruch. Teile der politischen Agenda der Populisten zu den Themen Migration, Flucht und antimuslimische Politik wurden von einigen etablierten Parteien in mehreren EU-Ländern, darunter auch in Deutschland, weiterhin übernommen.

Die dänischen Behörden haben im Laufe des Jahres eine Reihe von Maßnahmen zur Durchsetzung „dänischer Werte“ ergriffen und bestimmte Gegenden als „Ghettos“ ausgewiesen. Grundlage hierfür ist ein hoher Anteil von Bewohnern, die ethnischen Minderheiten angehören, einen Migrationshintergrund oder einen niedrigen sozialen Status haben. Kinder in diesen Gegenden würden im Namen der Integration einer obligatorischen Kinderbetreuung unterliegen. Im August trat ein Gesetz in Kraft, das die Verschleierung in der Öffentlichkeit verbietet.

In vielen EU-Staaten, darunter Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, der Slowakei, Spanien und Ungarn gab es rassistisch motivierte Vorfälle oder gewalttätige Hassverbrechen. Auch der Antisemitismus blieb Thema in den EU-Mitgliedstaaten.

In einem Bericht vom April stellte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest, dass Roma in der gesamten EU häufig Schikanen ausgesetzt sind und Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung erfahren.

Die Europäische Kommission leitete eine Konsultation ein, um Standards für die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bei EU-finanzierten humanitären Maßnahmen zu entwickeln.

Die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechteridentität blieb weit verbreitet. Bei Redaktionsschluss hatten acht Mitgliedstaaten und die EU das Übereinkommen von Istanbul, einen Vertrag des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen, noch nicht ratifiziert. Im Juli entschied das bulgarische Verfassungsgericht, dass der Vertrag mit der bulgarischen Verfassung nicht vereinbar sei.

Frauen feiern den Ausgang des Referendums über die Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes in Dublin, Irland. 26. Mai 2018.  © 2018 Max Rossi/Reuters

In Irland wurde durch ein Referendum im Mai ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot aufgehoben; bei Redaktionsschluss war ein Gesetz zur Legalisierung des Zugangs zur Abtreibung vor dem Parlament anhängig. In Polen war noch ein im Januar eingeführter Gesetzentwurf zur „Beendigung der Abtreibung“ ausstehend. Die Initiative zielte darauf ab, legale Abtreibungen in Fällen von schweren fetalen Anomalien zu begrenzen. Fetale Anomalien sind der Grund für über 95 Prozent der in Polen durchgeführten legalen Abtreibungen.

Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner von EU-Bürgern das Recht auf Freizügigkeit in jedem Mitgliedstaat der EU haben, auch wenn das Ehegesetz des Mitgliedstaats (in diesem Fall Rumänien) gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt.

Rechtsstaatlichkeit

Die EU-Institutionen sind stärker gegen EU-Regierungen vorgegangen, die Rechtsstaatlichkeit und andere Grundwerte der EU gefährden. Gegen Polen und Ungarn wurde der in Artikel 7 des EU-Vertrags enthaltene politische Mechanismus angewendet.

Im Dezember 2017 hat die Europäische Kommission Artikel 7 über die Rechtsstaatskrise in Polen angewandt, nachdem 13 Gesetze verabschiedet wurden, die die gesamte Justiz des Landes untergruben. Bei Redaktionsschluss hatten die Minister für europäische Angelegenheiten der EU im Juni und September zwei Anhörungen mit der polnischen Regierung einberufen, um diese Fragen zu erörtern. Parallel dazu führte die Kommission Vollstreckungsklagen gegen Polen wegen des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte und des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof durch und verwies die Fälle im Dezember 2017 und September 2018 an den Europäischen Gerichtshof. Im Oktober trug der EU-Gerichtshof Polen auf, die Anwendung des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof auszusetzen, das die amtierenden Richter bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Rechtssache von ihren Posten entfernen würde. Bei Redaktionsschluss hatte der EU-Gerichtshof den Sachverhalt in beiden Fällen noch nicht gehört.

Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof, dass die nationalen Gerichte die von Polen gestellten Auslieferungsersuche von Fall zu Fall blockieren können, wenn festgestellt wird, dass es keine Garantie für ein faires Verfahren für den Beschuldigten gibt. Bis dato wurde jedem Auslieferungsersuch Polens automatisch stattgegeben.

Im September beschloss das Europäische Parlament mit Zweidrittelmehrheit, Artikel 7 aufgrund der Situation in Ungarn zu aktivieren. Das Parlament äußerte Bedenken zu einer Vielzahl von Themen, darunter die Unabhängigkeit der Justiz, die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Lehre und Forschung sowie die Rechte von Migranten und Asylbewerbern.

Im Dezember 2017 hat die Europäische Kommission das ungarische Hochschulgesetz von 2017 und das Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die mit ausländischen Mitteln finanziert werden, vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Im Juli 2018 verwies die Kommission das ungarische Asylgesetz von 2017 an den Gerichtshof. Sie leitete zudem Maßnahmen gegen das Anti-NGO-Gesetz ein, das Ungarn im Mai verabschiedet hatte.

Im November verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es seine Besorgnis über Gesetzesreformen in Rumänien zum Ausdruck brachte, welche die Unabhängigkeit der Justiz untergraben und die Handlungsfähigkeit von Nichtregierungssituationen gefährden.

Im Mai schlug die Europäische Kommission vor, dass der nächste EU-Haushalt ab 2021 die Verteilung der EU-Mittel an die Mitgliedstaaten an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit knüpfen sollte.

Die Ermordung von drei Journalisten in EU-Mitgliedstaaten warf beunruhigende Fragen zum Schutz der Medienfreiheit in der EU auf. Die maltesische Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia wurde im Oktober 2017 durch eine Autobombe getötet, der slowakische Enthüllungsjournalist Ján Kuciak wurde im Februar 2017 erschossen und die bulgarische TV-Journalistin Viktoria Marinov wurde im Oktober 2018 vergewaltigt und getötet. Alle drei arbeiteten daran, Korruptions- oder Betrugsvorwürfe aufzudecken. Keiner der Fälle war bei Redaktionsschluss aufgeklärt.

Terrorismus und Terrorismusbekämpfung

Im März kündigte die Europäische Kommission eine Reihe von unverbindlichen „operativen Maßnahmen“ für Staaten und Internetunternehmen an, um Online-Inhalte zu entfernen, die als terroristisch oder anderweitig illegal eingestuft werden.  Zudem  äußerte die Kommission Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit. Im September veröffentlichte sie einen Verordnungsentwurf, der diverse Maßnahmen im Falle seiner Verabschiedung in Kraft setzen würde, darunter hohe Bußgelder für Internetunternehmen, die es versäumen, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen.

Zwei richtungsweisende Entscheidungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Mai erlassen hat, verurteilten Litauen und Rumänien wegen ihrer Mitwirkung am Folter- und Geheimhaftprogramm der CIA in den 2000er Jahren. Das Gericht stellte zudem fest, dass die nationalen Ermittlungen in beiden Ländern unwirksam waren, und forderte neue Ermittlungen, um verantwortliche Beamte zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Im März wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Antrag der irischen Regierung zurück, den bahnbrechenden Fall Irland gegen Großbritannien aus dem Jahr 1978 über verbotene Verhörmethoden, die von britischen Sicherheitskräften in den 1970er Jahren in Nordirland eingesetzt wurden, erneut zu prüfen. Irland hatte versucht, den Fall wieder aufzunehmen. Offensichtlich hatte Großbritannien Informationen zurückgehalten, die hätten deutlich machen können, dass es sich bei den Methoden der britischen Sicherheitskräfte nicht um Misshandlungen, sondern um Folter gehandelt hatte.

Bis September hatten mindestens 12 Mitgliedstaaten berichtet, dass sie die EU-Richtlinie 2017 zur Terrorismusbekämpfung in nationales Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie enthält Bestimmungen, die die Meinungsfreiheit und die Freizügigkeit untergraben.

Deutschland

Im Oktober kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, dass sie nach der schlechten Bilanz der CDU und der Schwesterpartei CSU bei mehreren Landtagswahlen keine fünfte Amtszeit anstreben werde. Die Versuche der CSU, bei Landtagswahlen in Bayern der Rhetorik und der Agenda der migrationsfeindlichen Partei Alternative für Deutschland zu folgen, scheiterten: Die CSU verlor Wähler an die AfD und die Grünen, die zur zweitstärksten Partei in Bayern wurden.

Die Zahl der Asylbewerber und Migranten ist zum dritten Mal in Folge gesunken und die Bundesbehörden haben im Laufe des Jahres erhebliche Fortschritte erzielt, den Rückstand bei Asylanträgen abzubauen. Bis Ende Juli wurden 96.644 neue Asylbewerber registriert, ein Sechstel weniger als im Vorjahr.

Trotz Meinungsverschiedenheiten innerhalb der neu gebildeten Bundesregierung über die Haltung Deutschlands in der EU-Asyl- und Migrationspolitik spielte Deutschland weiterhin eine führende Rolle bei der Umsiedlung von Flüchtlingen. Im April kündigte die Regierung an, dass Deutschland 4.600 neu angesiedelte Flüchtlinge im Jahr 2018 und 5.600 Personen im Jahr 2019 als Beitrag zu einem entsprechenden EU-Programm aufnehmen werde. Im Juli nahm die Regierung bis zu 300 Flüchtlinge auf, die aus Libyen nach Niger evakuiert worden waren.

Nichtregierungsorganisationen kritisierten Aspekte des deutschen Abschiebesystems, nachdem über eine Reihe von Fällen berichtet worden war, in denen Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeschickt wurden, während ihre Fälle noch anhängig waren. Darunter war der Fall eines Tunesiers, der trotz eines Gerichtsbeschlusses, der die Überstellung wegen der Gefahr von Folter ausgesetzt hatte, abgeschoben wurde.

Zwar gab es weniger Fälle als in den Vorjahren, dennoch gaben die Angriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerber weiterhin Anlass zur Sorge. In der ersten Jahreshälfte 2018 verzeichnete die Polizei 627 Angriffe auf Flüchtlinge und Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkünfte sowie 77 Angriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte.

Bei den fremdenfeindlichen Demonstrationen in Chemnitz kam es zu gewalttätigen Szenen, darunter Angriffen auf Menschen, die als "nicht-deutsch" wahrgenommen wurden. Auslöser für die Proteste war der Mord eines Deutschen im August, der mutmaßlich von zwei Ausländern begangen wurde. Rechtsextreme Kräfte nutzten diesen Vorfall daraufhin für ihre Zwecke. 

Im März befand ein Dresdner Richter acht Personen aus einer rechtsextremen Gruppe für schuldig wegen Terrorismusdelikten und versuchten Mord. Die Angeklagten hatten im Jahr 2015 Anschläge gegen Flüchtlingsunterkünfte begangen und gegen einen Lokalpolitiker, der neu eingetroffene Migranten unterstützte. Im Juli verurteilte ein Münchner Richter einen Mann wegen Mord, terroristischer Anschläge und Brandstiftung. Der Fall stand im Zusammenhang mit einer Reihe von Morden, die von einer Neonazi- Gruppe zwischen den Jahren 2000 und 2006 verübt worden waren. Vier Komplizen wurden wegen geringerer Vorwürfe für schuldig befunden.

Am 1. Januar trat das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Es zwingt Social Media Unternehmen, Hassreden und andere illegale Inhalte zu löschen. Tun sie dies nicht, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Gesetz wurde kritisiert, nachdem die Inhalte oder Konten mehrerer bekannter Social-Media-Nutzer entweder aufgrund des NetzDG oder der Nutzungsbedingungen der Unternehmen gesperrt worden waren.

Eine Gruppe von Auslandskorrespondenten hat im Januar - mit Unterstützung deutscher Journalistenverbänden und anderer Pressefreiheitsgruppen –  vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes eingereicht, die Kommunikation von Ausländern überwachen zu dürfen. Es wurde  argumentiert, dass dadurch das Recht der Betroffenen auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre verletzt werde.

Die deutschen Justizbehörden haben ihre Arbeit zur Untersuchung schwerer internationaler Verbrechen im Ausland, darunter in Syrien, fortgesetzt.

Frankreich

Im August verabschiedete Frankreich ein fehlerhaftes Asyl- und Einwanderungsgesetz. Der französische Ombudsmann, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Gesetz als Untergrabung des Zugangs zu Asyl, unter anderem durch die Schwächung der Widerspruchsrechte und Sicherheitsmechanismen für diejenigen, die beschleunigten Asylverfahren unterliegen. Das Gesetz hat die Inhaftierung von minderjährigen Migranten nicht verboten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in sechs Fällen entschieden hat, dass eine solche Inhaftierung durch Frankreich die Rechte der Betroffenen verletzt hat.

Im April und Mai warnte der französische Ombudsmann vor den katastrophalen Lebensbedingungen von Migranten und Asylbewerbern im Lager von La Villette, Paris, und in Grande-Synthe, Nordfrankreich. Er forderte, dass eine Auflösung der Lager nur erfolgen dürfe, wenn nachhaltige Lösungen unter Achtung der Grundrechte umgesetzt werden. Die Behörden haben die Lager Ende Mai bzw. Anfang September geräumt. Die Lebensbedingungen für Migranten und Asylbewerber im Raum Calais sind nach wie vor katastrophal, und die Helfer vor Ort wurden weiter durch die Polizei schikaniert.

Die Kinderschutzbehörden in Paris wenden noch immer fehlerhafte Verfahren zur Altersbestimmung von unbegleiteten Migrantenkindern an. Viele von ihnen erhalten somit nicht die nötige Fürsorge, die ihnen zusteht. Hunderte wurden obdachlos. 

Im Juli entschied der Verfassungsrat, dass Solidarität zu den höchsten Werten der französischen Republik gehört und dass die Unterstützung von nicht dokumentierten Migranten daher nicht unter Strafe gestellt werden darf, wenn diese Handlungen humanitären Zwecken dienen. Dieses Urteil wurde im Einwanderungs- und Asylgesetz vom August verankert. Nichtregierungsorganisationen kritisieren jedoch, Richter könnten diese humanitäre Ausnahme so eng interpretieren, dass Strafverfolgungsmaßnahmen dennoch möglich sind.

Seit Ende 2017 hat das französische Asylbüro 458 Flüchtlinge, die sich derzeit in Lagern in Niger und Tschad befinden, für eine Umsiedlung ausgewählt. Frankreich verpflichtete sich hierbei, bis Oktober 2019 3.000 Flüchtlinge aus dieser Region umzusiedeln.

Im Mai sagte die Nichtregierungsorganisation SOS Homophobie, dass ihnen 2017 im Vergleich zum Vorjahr 15 Prozent mehr körperliche Angriffe auf LBGT-Personen gemeldet wurden. Im November berichtete Premierminister Edouard Philippe von einer Zunahme von antisemitischen Angriffen um 69 Prozent in den ersten neun Monaten 2018 im Vergleich zu 2017. Die Nationale Menschenrechtskommission berichtete im März, dass Gewalttaten gegen Muslime im Jahr 2017 um 8 Prozent gegenüber 2016 zugenommen hätten.

Es ist begrüßenswert, dass der Zugang zu integrativer Bildung in die im April eingeleitete nationale Strategie für Autismus aufgenommen wurde. Zugleich wurde jedoch im Oktober ein Wohngesetz verabschiedet, das die Verpflichtung abschwächt, neue Wohnungen und Häuser rollstuhlgerecht zu bauen.

Im August verabschiedete Frankreich ein neues Gesetz gegen sexuelle Gewalt, das darauf abzielt, sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen. Das Gesetz macht sexuelle Belästigung auf der Straße zu einer Straftat, erhöht die Verjährungsfrist für Sexualverbrechen gegen Kinder von 20 auf 30 Jahre und gibt den Richtern die Befugnis, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob es sich bei Sex von einem Erwachsenen mit einem Kind unter 15 Jahren um Vergewaltigung handelt. Somit wird Sex von Erwachsenen mit einem Kind unter 15 Jahren jedoch nicht allgemein unter Strafe gestellt. Im September wurde ein Mann nach dem neuen Gesetz erstmals wegen Belästigung verurteilt und mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt.

Die allgemeine regelmäßige Überprüfung Frankreichs durch den UN-Menschenrechtsrat fand im Januar statt. Der entsprechende Bericht wurde im Juni angenommen. Frankreich akzeptierte die Empfehlungen, „ethnic profiling“ bei Identitätskontrollen zu beenden. Es wurden jedoch keine entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen verabschiedet.

Bei einem Besuch in Frankreich im Mai äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung besorgt über das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2017, das die Befugnisse des Ausnahmezustands in das ordentliche Recht einbezieht und unzureichende Schutzmechanismen bei der Anwendung nichtstrafrechtlicher Maßnahmen gegen Terrorverdächtige enthält.

Griechenland

Obwohl Griechenland weiterhin eine große Zahl von Asylbewerbern aufgenommen hat, wurden deren Rechte nicht ausreichend geschützt. Die Gesamtzahl der ankommenden Migranten stieg im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2017. Mängel im Aufnahme- und Asylsystem eskalierten aufgrund von Überbelegung der Flüchtlingslager, unhygienischen Bedingungen und mangelnder Versorgung, einschließlich medizinischer Versorgung, Traumaberatung und psychosozialer Unterstützung. Körperliche und geschlechtsspezifische Gewalt war in Flüchtlingslagern weit verbreitet und Nichtregierungsorganisationen berichteten von einer Verschlechterung der psychischen Verfassung von Asylbewerbern. Die meisten unbegleiteten Kinder wurden weiterhin in Lagern mit Erwachsenen untergebracht, die sich in sogenanntem Polizeischutzgewahrsam oder in Haft befanden. Alternativ drohte den Kindern und Jugendlichen die Obdachlosigkeit, da die Behörden es versäumt hatten, dem Mangel an Jugend- und Pflegeheimen beizukommen.

Die EU unterstützte die Politik Griechenlands, Asylbewerber, die auf dem Seeweg auf die ägäischen Inseln kamen, dort festzuhalten. Dadurch wurden Tausende Menschen gezwungen, unter schlechten Bedingungen auszuharren.

Während die Regierung im November nach einer abgestimmten Kampagne von Nichtregierungsorganisationen 18.000 Asylbewerber von den Inseln auf das griechische Festland überführte, weigerte sie sich, ein rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Beendigung der Haftpolitik für Neuankömmlinge umzusetzen. Stattdessen verabschiedete sie im Mai ein neues Gesetz, dass diese Politik fortführte. Auf Lesbos kam eine Inspektion der Regionalbehörden im September zu dem Schluss, dass das Lager Moria, das größte seiner Art, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Die Regierung wurde aufgefordert, akute Missstände zu beheben oder das Lager zu schließen.

Migranten und Asylbewerber, die die Landgrenze von der Türkei in die nordöstliche Region Evros überqueren wollten, berichteten, dass sie in Sammelabschiebungen manchmal gewaltsam in die Türkei zurückgeführt wurden. Griechenland hat nicht angemessen auf den erhöhten Aufnahmebedarf für neu ankommende Asylbewerber in der Region reagiert – obwohl ab April immer mehr Migranten ankamen. Infolgedessen wurden Frauen und Mädchen mit nicht verwandten Männern in Aufnahmelagern oder Hafteinrichtungen für Asylbewerber untergebracht, wo sie keinen Zugang zu grundlegender Versorgung hatten.

Weniger als 15 Prozent der asylsuchenden Kinder auf den Inseln hatten Zugang zu Bildung und nur jedes zweite Kind auf dem Festland war an einer öffentlichen Schule angemeldet.

Rechtsextreme Gruppen kämpften weiterhin gegen Asylbewerber auf den Inseln. Zudem gab es Medienberichte über Angriffe im ganzen Land auf Personen, die als Migranten oder Muslime wahrgenommen wurden. Die im März veröffentlichte Polizeistatistik für Hassverbrechen für das Jahr 2017 zeigte einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter besuchte im April Griechenland und veröffentlichte einen vorläufigen Bericht, in dem es seine Besorgnis über die unmenschliche und erniedrigende Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen und Hafteinrichtungen für Migranten äußerte.

Großbritannien

Der geplante Ausstieg Großbritanniens aus der EU (Brexit) im März 2019 dominierte weiterhin das öffentliche Leben und ließ andere dringende Menschenrechtsfragen in den Hintergrund treten. Die EU und die britische Regierung erzielten im November eine vorläufige Einigung über einen Vertrag für die Übergangszeit nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU im Jahr 2019. Sie einigten sich auch auf den Entwurf einer politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen, die ein Bekenntnis zu den Menschenrechten beinhaltet. Bei Redaktionsschluss war jedoch nicht klar, ob der Vertrag vom britischen Parlament gebilligt wird, so dass die Möglichkeit offen blieb, dass Großbritannien 2019 ohne ein Abkommen die EU verlässt. Dies würde Risiken für die Menschenrechte mit sich bringen, einschließlich der Unsicherheit über die künftigen Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern, die in Großbritannien leben, sowie die von britischen Bürgern, die in EU-Ländern leben.

Ein Gesetz vom Juni 2018 zur Übertragung des EU-Rechts in nationales Recht, wenn Großbritannien die EU verlässt, wurde kritisiert, weil es die EU-Charta der Grundrechte vernachlässigt und es einer künftigen britischen Regierung die Möglichkeit lässt, den aus dem EU-Recht abgeleiteten Schutz von Arbeitsplätzen und anderen Rechten zu schwächen.

Wichtige Entwicklungen gab es bei der Frage, inwieweit die britische Regierung eine Mitverantwortung trägt für Folter und Geheimgefängisse durch die CIA. Im Mai entschuldigte sich der Premierminister vorbehaltlos bei einem libyschen Paar für die Rolle Großbritanniens bei seiner Überstellung nach Libyen im Jahr 2004. Im Juni veröffentlichte ein parlamentarischer Ausschuss zwei Berichte, in denen er sich zu Vorwürfen der britischen Mitverantwortung in größerem Umfang äußert. Der Ausschuss stellte fest, dass Maßnahmen, die Großbritannien zwischen 2001 und 2010 ergriffen und toleriert hat, „unentschuldbar“ seien. Es gab neue Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und einigen Politikern nach einer umfassenden gerichtlichen Untersuchung. Bei Redaktionsschluss war niemand in Großbritannien wegen einer Straftat im Zusammenhang mit diesen Menschenrechtsverletzungen angeklagt worden.

Großbritannien hielt daran fest, keine Höchstfrist für die Inhaftierung von Einwanderern zu setzen, und setzte asylsuchende und minderjährige Migranten weiterhin fest. Im November veröffentlichte Daten zeigen, dass die Regierung nur 220 von 480 geplanten unbegleiteten Kindern aus anderen EU-Ländern umgesiedelt hat. Großbritannien hatte nur 417 Flüchtlingskinder umgesiedelt, nachdem es 2016 zugesagt hatte, 3.000 solcher Kinder aus Konfliktzonen im Nahen Osten und in Afrika aufzunehmen.

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass das strenge Abtreibungsgesetz Nordirlands gegen das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf persönliche Integrität verstößt. Der Fall selbst wurde jedoch aus technischen Gründen abgewiesen. Ein im Oktober im Unterhaus vorgestellter Gesetzesvorschlag forderte die Entkriminalisierung von Abtreibung in ganz England, Wales und Nordirland.

Die öffentliche Untersuchung eines Brandes im Jahr 2017, der einen Londoner Wohnblock zerstörte, 71 Menschen das Leben kostete und Hunderte obdachlos machte, wurde fortgesetzt. Hierbei besteht die Sorge, dass die Opfer nicht in vollem Umfang an dem Prozess teilnehmen können. Eine strafrechtliche Untersuchung des Brandes war bei Redaktionsschluss im Gange.

Ein vom Unterhaus des Parlaments (House of Commons) gebilligter Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung enthielt problematische Maßnahmen, die die Menschenrechte verletzen könnten. Dazu gehört etwa, dass die Betrachtung extremistischen Materials kriminalisiert würde und Reisen in „ausgewiesene Gebiete“ geahndet werden könnten. Der Gesetzentwurf war bei Redaktionsschluss noch vor dem nicht gewählten Oberhaus (House of Lords) anhängig.

Im September entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Fehlen von Schutzmechanismen in den inzwischen nicht mehr gültigen Überwachungsbefugnissen im Rahmen des Regulation of Investigatory Powers Act aus dem Jahr 2000 das Recht auf Privatsphäre verletzt hatte. Die Entscheidung basierte auf einem Fall, der von mehr als einem Dutzend Nichtregierungsorganisationen, Datenschutzorganisationen und Journalisten angestrengt wurde. Das Gericht fand jedoch nicht die Massenüberwachung per se rechtswidrig. Datenschutzaktivisten blieben kritisch gegenüber den neuen Befugnissen.

Das 2017 gegründete Gremium, das die Untersuchungen von möglichen Menschenrechtsverletzungen durch britische Streitkräfte im Irak zwischen 2003 und 2008 abschließen soll, setzte seine Arbeit fort. Die Arbeit des Gremiums oder seines Vorgängers hatten bei Redaktionsschluss zu keiner Strafverfolgung geführt. 

Nach einem Besuch im November kam der UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut zu dem Schluss, dass Veränderungen im Sozialsystem und der Abbau öffentlicher Dienstleistungen negative Auswirkungen auf die Rechte von Menschen haben, die in Armut leben.

Italien

Im Juni nahm eine Koalitionsregierung zwischen der migrationsfeindlichen Lega und der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung ihre Arbeit auf. Im März beklagte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte den Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit, die den Wahlkampf prägten.

Bis Mitte November waren laut UNHCR nur 22.435 Migranten und Asylbewerber auf dem Seeweg in Italien angekommen, was zum großen Teil auf Abwehrmaßnahmen gegen Migranten zurückzuführen ist, die bereits von der vorigen Regierung eingeführt wurden. Im Gegensatz dazu kamen während des gesamten Jahres 2017 119.369 Menschen an.

Fast unmittelbar nach ihrer Amtseinführung begann die neue Regierung, die Aufnahme geretteter Personen in italienischen Häfen zu verhindern. Im November beantragte ein sizilianischer Staatsanwalt, eine im August eingeleitete Untersuchung gegen den stellvertretenden Premierminister und Innenminister Matteo Salvini wegen rechtswidriger Inhaftierung und Entführung abzuschließen, unter anderem weil er es abgelehnt hatte, 177 Asylbewerber von einem italienischen Küstenwachschiff von Bord zu lassen. Einige von ihnen mussten fünf Tage lang auf dem Schiff ausharren.

Im Juni begann Italien, die Koordination der Rettungseinsätze im Mittelmeer systematisch an die libysche Küstenwache zu übergeben, obwohl es Bedenken gab, dass die Küstenwache nicht ausreichende Kapazität dafür habe, und obwohl das Schicksal der nach Libyen zurückgeführten Personen völlig ungewiss war. Im August genehmigte das Parlament die Lieferung von 12 Booten und Trainingsprogramme an die lybische Küstenwache.

Im November verabschiedete das Parlament eine Regierungsverordnung, durch die die Vergabe humanitärer Visa und der Zugang zu spezialisierten Aufnahmezentren eingeschränkt wurde. Ein Viertel der Asylbewerber erhielt 2017 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und von Januar bis Februar 2018 erhielten bis zu 28% humanitäre Visa. Im Oktober beschuldigten Staatsanwälte den Bürgermeister von Riace in Süditalien, dass es bei einem als Modellprojekt für die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen bekannten Projekt zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.

Es gab immer wieder rassistische Gewalt in diesem Jahr. Im Februar, einen Monat vor den nationalen Wahlen, schoss in Macerata, Mittelitalien, ein ehemaliger Kandidat der Lega bei den Kommunalwahlen auf sechs Einwanderer und verletzte diese. Eine Antirassismusgruppe verzeichnete in den zwei Monaten nach der Amtsübernahme der neuen Regierung im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2017 einen starken Anstieg rassistisch motivierter Angriffe.

Im Juli vertrieben die Behörden mehrere hundert Roma aus einer Siedlung in Rom, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angeordnet hatte, den Umzug aufzuschieben. Innenminister Salvini forderte im Juni eine Volkszählung aller Roma in Italien, um diejenigen ohne italienische Staatsbürgerschaft auszuweisen. Bei einer seit 2012 laufenden Untersuchung der Europäischen Kommission über die Diskriminierung von Roma beim Zugang zu Wohnraum und bei Zwangsräumungen waren keine sichtbaren Fortschritte zu verzeichnen.

Im Dezember 2017 forderte der UN-Ausschuss gegen Folter Italien auf, dafür zu sorgen, dass die im vergangenen Jahr im nationalen Recht eingeführte Definition der Folter mit dem Völkerrecht übereinstimmt.

Kroatien

Nach Angaben des Innenministers sind zwischen Januar und August 3.200 Migranten und Asylbewerber nach Kroatien eingereist, 852 davon haben Asyl beantragt. Im gleichen Zeitraum gewährten die Behörden 140 Personen Asyl und 21 subsidiären Schutz.

Im August berichtete der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) über Vorwürfe, dass seit Januar rund 2.500 Asylbewerber und Migranten von der kroatischen Polizei nach Bosnien und Herzegowina zurückgedrängt worden waren, über Hunderte Fälle, in denen der Zugang zu Asylverfahren verweigert wurde, und über 700 Vorwürfe wegen Polizeigewalt und Diebstahl. Im selben Monat forderte eine Gruppe von Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus elf EU-Staaten die Europäische Kommission gemeinsam dazu auf, die Vorwürfe dringend zu untersuchen, wobei sich die Menschenrechtskommissarin des Europarates im Oktober diesem Aufruf anschloss.

Ein Jahrzehnt nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) durch Kroatien befinden sich noch immer Tausende von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen in geschlossenen Einrichtungen. Ein von der Regierung im Mai vorgelegter Gesetzentwurf über Pflegebedürftigkeit würde der Pflegeunterbringung von Erwachsenen Priorität einräumen, auch wenn diese ohne die Zustimmung der Betroffenen erfolgt. Dies stünde im Widerspruch zur CRPD. Bei Redaktionsschluss war über den Entwurf noch nicht entschieden worden.

Eine im Juli veröffentlichte und von der Regierung finanzierte Studie ergab, dass fast alle Roma im Land in Armut leben und weniger als ein Drittel von ihnen die Grundschule abschließen.

Im Mai began eine Kampagne für ein öffentliches Referendum, durch das die Sitzzahl ethnischer Serben im kroatischen Parlament und ihr Einfluss bei der Abstimmung über den Haushalt sowie die Regierungsbildung reduziert werden sollte. Dies löste bei den Führern der serbischen Gemeinschaft und NGOs Alarm aus. Bei Redaktionsschluss wurde der Vorschlag von den Behörden geprüft.

Zwischen Januar und September 2018 wurden 14 Fälle von Kriegsverbrechen vor kroatischen Gerichten verhandelt. Im gleichen Zeitraum verurteilten die Gerichte nur vier Personen aufgrund von Kriegsverbrechen. Die Strafverfolgung anderer Fälle ging nur schleppend voran.

Niederlande

Die Regierung schränkte die Unterbringung neu eingetroffener Asylbewerber im Land mit der Begründung ein, dass die lokalen Behörden den Bedarf zunehmend deckten, und schloss im Laufe des Jahres mehrere Unterkünfte, um die Kapazitäten von 31.000 auf 27.000 Plätze zu reduzieren. Der Abbau der Aufnahmekapazitäten im zweiten Jahr in Folge führte zu der Befürchtung, dass ankommende Asylsuchende möglicherweise nicht mehr angemessen versorgt werden könnten.

Im Juli kündigte die Regierung ein verbessertes Verfahren für Asylanträge bei Verfolgung wegen lesbischer, schwuler, bisexueller und transgender (LGBT)-Identität oder Religionswechsels an. Demnach sollen diese Fälle individueller betrachtet und bearbeitet werden, nachdem Nichtregierungsorganisationen und Parlamentarier dies gefordert hatten.

Ungeachtet der Ergebnisse eines unverbindlichen öffentlichen Referendums im März, bei dem ein im Vorjahr vom Parlament verabschiedetes, umfassendes neues Überwachungsgesetz abgelehnt wurde, trat das Gesetz im Mai in Kraft. Nationale Menschenrechtsgruppen kritisierten weiterhin die neuen Befugnisse zur Massenüberwachung, die Kontrolle über diese Befugnisse zur Sammlung von Massendaten und die Überprüfung der Weitergabe von gesammeltem Material an Nachrichtendienste anderer Länder.

Im Juni bestätigte der Justiz- und Sicherheitsminister dem Parlament, dass die Regierung weiterhin Terrorverdächtigen im Ausland ihre niederländische Staatsbürgerschaft entzieht. Er weigerte sich jedoch, zu bestätigen, wie vielen Personen bereits die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Im selben Monat äußerte ein niederländisches Gericht Bedenken darüber, ob die begrenzten Schutzmechanismen in diesem Prozess mit der EU-Charta der Grundrechte vereinbar sind.

In einem Urteil des Bezirksgerichts Limburg vom Mai wurde das niederländische Gesetz, nach dem Personen in amtlichen Dokumenten, einschließlich Geburtsurkunden, als männlich oder weiblich identifiziert werden müssen, als zu restriktiv eingestuft. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für eine geschlechtsneutrale Option zu treffen.

Polen

Die Bemühungen der Regierung, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu untergraben, wurden auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Die Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz blieb trotz zunehmender internationaler Kritik ein Schwerpunkt. Im Juli trat ein Gesetz in Kraft, das das Rentenalter für Richter des Obersten Gerichtshofs herabsetzt und 27 Richter zur Pensionierung zwingt - weit über ein Drittel aller Richter des Obersten Gerichtshofs. Die erste Präsidentin des Obersten Gerichtshofs weigerte sich, abzudanken, und setzte bei Redaktionsschluss ihre Arbeit fort. Im August setzte der Oberste Gerichtshof die Anwendung des Gesetzes aus und forderte den EU-Gerichtshof auf, darüber zu entscheiden, ob es gegen EU-Recht verstößt. Ähnliche Anträge folgten im August und September in zwei Fällen von ordentlichen Gerichten. Im Oktober forderte der Europäische Gerichtshof Polen auf, die Anwendung des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof auszusetzen, nachdem die Europäische Kommission einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen gestellt hatte.

Der Angriff der Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit begann, sich auf die justizielle Zusammenarbeit Polens mit anderen EU-Staaten auszuwirken. Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof, dass irische Gerichte berechtigt waren, die Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen an Polen abzulehnen, wenn sie unter Berufung auf das Verfahren nach Artikel 7 zu dem Schluss kamen, dass die tatsächliche Gefahr eines unfairen Verfahrens für diese Person besteht. Im September suspendierte das Europäische Netz der Justizverwaltungsräte Polen, weil die Unabhängigkeit des Ernennungsorgans für Richter in dem Land nicht mehr garantiert sei.

Neben den Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und dessen Urteilen haben auch weitere EU-Institutionen im Laufe des Jahres verschiedene Maßnahmen gegen Polen ergriffen (siehe Abschnitt Rechtsstaatlichkeit).

Ein gegen Migranten gerichtetes Plakat in Gyongyos von Victor Orbans Fidesz-Partei bei den Wahlen 2018 in Ungarn. 8. April 2018.  © 2018 Reuters

Im Juni verabschiedete die Regierung ein Gesetz, das es zu einem Verbrechen macht, Polen jegliche Verantwortung oder Mitverantwortung für Gräueltaten während der NS-Zeit auf polnischem Boden zuzuschreiben.

Nach internationaler Kritik haben die Behörden die Höchststrafe von drei Jahren für das Verbrechen aufgehoben, die Geldbußen jedoch beibehalten.

Mitte Januar erließ das polnische Parlament ein Regierungsgesetz, das die Rechte von Umweltaktivisten auf Protest gegen die Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen im Dezember 2018 behindert und es den Behörden ermöglicht, sie der staatlichen Überwachung zu unterwerfen. 

Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Asyl- und Migrationsfragen, Frauenrechten oder LGBT-Rechten befassen, berichteten von anhaltenden Schwierigkeiten beim Zugang zu zuvor verfügbaren öffentlichen Mitteln. Zudem wurden einige von ihnen in  regierungsfreundlichen Medien verunglimpft.

Die Sammelrückführungen von Asylbewerbern nach Belarus wurden fortgesetzt, die Mehrheit davon kam aus der russischen Republik Tschetschenien und aus Zentralasien. Im Mai stellte das oberste Verwaltungsgericht fest, dass Grenzschutzbeamten nicht gewährleistet haben, dass die Absicht eines Asylbewerbers, Asyl zu beantragen, ordnungsgemäß geprüft wurde.

Spanien

Die Spanische Sozialistische Partei übernahm im Juni die Regierung, nachdem das Parlament der bis dahin regierenden Volkspartei das Vertrauen entzogen hatte. Bei Redaktionsschluss debattierte das Parlament über die Reform des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit aus dem Jahr 2015. Dabei ging es auch um Bestimmung zu Sammmelabschiebungen und Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Bis Mitte November kamen über 49.300 Menschen auf dem Seeweg nach Spanien. Fast 6.000 Menschen überquerten die Landesgrenzen zu den nordafrikanischen Enklaven in Ceuta und Melilla von Marokko, viele davon über Zäune. Migranten sahen sich mit unzureichenden Bedingungen in den Ankunftslagern und Hindernissen bei ihrer Beantragung von Asyl konfrontiert.

Die Massenrückführungen aus den Enklaven setzte sich fort und die neue Regierung verfolgte eine von der vorherigen Regierung eingeleitete Berufung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2017. Demnach habe Spanien die Rechte von zwei afrikanischen Migranten südlich der Sahara verletzt, als Grenzschutzbeamte sie 2013 aus Melilla kurzerhand nach Marokko zurückführten. Der Europarat forderte Spanien im September auf, die Bedingungen und Schutzmaßnahmen für Migranten und Asylbewerber, insbesondere für unbegleitete Kinder, in Ceuta und Melilla zu verbessern.

Im Januar beendete ein Richter aus Ceuta die Untersuchungen zum Tod von 15 Migranten im Februar 2014, nachdem Guardia Civil-Offiziere Gummigeschosse und Tränengas ins Wasser vor der Küste der Enklave abgefeuert hatten.

Im April brachen in ganz Spanien Proteste aus, nachdem ein Gericht fünf Männer von dem Vorwurf der Gruppenvergewaltigung freigesprochen und sie lediglich wegen des Anklagepunkts sexuelle Nötigung verurteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Einsatz von Gewalt oder Einschüchterung nachweisen können, was die Regierung veranlasste, mögliche Änderungen des Strafrechts zu prüfen. Im Juli erzwang ein Urteil des Obersten Gerichtshofs die Einhaltung eines Beschlusses des UN-Ausschusses gegen die Diskriminierung von Frauen aus dem Jahr 2014, in dem die Regierung aufgefordert worden war, eine Frau wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung zu entschädigen.

Bei Redaktionsschluss war kein Polizeibeamter wegen exzessiver Gewaltanwendung während der Niederschlagung des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 in Katalonien verurteilt worden. Im März wurden 25 Führer der Unabhängigkeitsbewegung wegen verschiedener Vorwürfe angeklagt. Diese Vorwürfe reichten von Rebellion bis zum Missbrauch öffentlicher Gelder.

Im Februar forderte die Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz Spanien auf, eine Gleichstellungseinrichtung zur Bekämpfung von Rassismus zu schaffen, und empfahl Maßnahmen zur Integration von Migranten und zur Beendigung der Segregation von Roma-Kindern in Schulen. Der Gesetzentwurf zur Gewährleistung des Wahlrechts für Personen mit geistiger Behinderung wird seit September 2017 im spanischen Parlament geprüft.

Im Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof eine Gefängnisstrafe für einen Rapper, der wegen Verherrlichung von Terrorismus und Verleumdung des Königshauses verurteilt wurde. Im März verurteilte das höchste Strafgericht einen anderen Rapper wegen ähnlicher Vorwürfe zu einer Haftstrafe. Ebenfalls im März hob der Oberste Gerichtshof die Verurteilung einer jungen Frau aus dem Jahr 2017 auf, die auf Twitter über ein Attentat der baskischen separatistischen Gruppe ETA im Jahr 1973 gescherzt hatte.

Ungarn

Die ungarische Regierungspartei Fidesz und ihr Premierminister Viktor Orban gewannen die Wahlen im April ein drittes Mal in Folge. Sie erzielten eine Zweidrittelmehrheit.

Vor den Wahlen im April führte die Regierung eine Schmierkampagne im Fernsehen, Radio und auf landesweit ausgehängten Plakaten, die sich gegen zivilgesellschaftliche Organisationen richtete, die im Bereich Asyl und Migration tätig sind, sowie gegen den in Ungarn geborenen Philanthropen George Soros, einen wichtigen Geldgeber.

Während des Wahlkampfes bezeichneten Regierungsvertreter, darunter Premierminister Orban, zivilgesellschaftliche Organisationen, die politische Opposition und kritische Journalisten als „Agenten von Soros“. 

Ein gegen Migranten gerichtetes Plakat in Gyongyos von Victor Orbans Fidesz-Partei bei den Wahlen 2018 in Ungarn. 8. April 2018. © 2018 Leonhard Foeger/Reuters

Neben der Hetzkampagne, die nach den Wahlen in regierungsfreundlichen Medien fortgesetzt wurde, gerieten zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere wenn sie sich mit Asyl und Migration befassten, 2018 zunehmend unter Druck durch die Regierung.

Im Juni verabschiedete das Parlament die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung und anderer Gesetze, die Hilfsleistungen, Beratung und Unterstützung von Migranten und Asylbewerbern kriminalisieren und die somit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Die Änderungen traten im Juli in Kraft. Bei Redaktionsschluss waren noch keine Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet worden. Die Gesetzesänderungen wurden trotz der Kritik der Menschenrechtskommissarin des Europarates im Februar, des UN-Menschenrechtsausschusses im April, des UNHCR im Mai und des konstitutionellen Beratungsgremiums des Europarates im Juni angenommen.

Die EU-Institutionen haben im Laufe des Jahres verschiedene Durchsetzungsmaßnahmen gegen Ungarn ergriffen (siehe Abschnitt Rechtsstaatlichkeit).

Im August wurde eine Sondersteuer von 25 Prozent auf die Finanzierung von Organisationen, die die Einwanderung „unterstützen“, eingeführt. Davon sind nur politische Parteien und internationale Organisationen mit Immunität ausgenommen.

Zwischen der Central European University und der ungarischen Regierung wurde keine Einigung über den Universitätsbetrieb in Ungarn erzielt.Im Dezember kündigte die Universität an, nach Wien, Österreich, zu ziehen.

Ein Gesetz zur öffentlichen Versammlung, das im Oktober 2018 in Kraft trat, gibt der Polizei mehr Spielraum, Demonstrationen zu verbieten oder aufzulösen.

Das Land verzeichnete 2018 einen deutlichen Rückgang der Asylanträge, hauptsächlich, weil es für Asylbewerber fast unmöglich wurde, in das Land einzureisen, um Schutz zu suchen.

Bis August hatten die Behörden die tägliche Einreise auf 1-2 Asylbewerber pro Tag beschränkt, so dass Tausende in Serbien unter schlechten Bedingungen festsaßen. Anfang August verweigerten die ungarischen Behörden abgelehnten Asylbewerber in den Transitzonen Lebensmittel. Nach einer Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nahmen die Behörden die Lebensmittelverteilung wieder auf.

Im Juli trat eine Verfassungsänderung in Kraft, die den Zugang zum Asyl weiter einschränkt. Die „Ansiedlung ausländischer Bevölkerungsgruppen“ in Ungarn wurde ausdrücklich verboten und Asylbewerbern, die über ein Drittland einreisen, das die ungarischen Behörden für sicher für Asylbewerber halten, wird der Schutz verweigert. Bis August beantragten insgesamt 3.119 Personen Asyl, und die Behörden gewährten 320 Personen internationalen Schutz, von denen 54 den Flüchtlingsstatus und 266 subsidiären Schutz erhielten.

Roma werden in den Bereichen Wohnen, Bildung und Gesundheitswesen weiterhin diskriminiert. Eine Verfassungsänderung vom Juli kriminalisierte Obdachlosigkeit und ignorierte im Juni die Kritik des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf angemessenes Wohnen, wonach der Plan grausam und unvereinbar mit den Menschenrechten sei. Obdachlose werden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Oktober strafrechtlich verfolgt.

Außenpolitik

Trotz diverser Mängel und Versäumnisse blieb die Europäische Union ein führender Akteur bei der weltweiten Förderung und Verteidigung der Menschenrechte.

Im Juli bekräftigten die EU-Außenminister, dass sie den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und eine regelbasierte internationale Ordnung weiterhin nachdrücklich unterstützen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützten zudem weiterhin nachdrücklich die internationalen Bemühungen, die Strafverfolgung für die in Syrien begangenen Gräueltaten sicherzustellen. Zusammen sind sie die größten Geber des Internationalen, Unparteiischen und Unabhängigen Mechanismus (IIIM) der Vereinten Nationen. Er soll Informationen und Beweise über internationale Verbrechen in Syrien sammeln und analysieren, um Strafverfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten zu unterstützen.

Die EU bemühte sich, die nachlassende Unterstützung der US-Regierung für internationale Abkommen, Menschenrechtsorganisationen und -mechanismen abzumildern. Der Europäische Auswärtige Dienst kämpfte darum, den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan mit dem Iran zu erhalten. Die EU konzentrierte sich jedoch weitaus weniger auf die besorgniserregende Menschenrechtssituation in dem Land und konnte die Freilassung von inhaftierten Aktivisten und Journalisten, einschließlich EU-Bürgern, nicht erreichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben auch ihre finanziellen Beiträge an die UN-Agentur zur Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge (UNRWA) deutlich erhöht, nachdem die Trump-Regierung beschlossen hatte, alle US-Mittel zurückzuziehen. Die EU hat Israel weiterhin gedrängt, seine illegale Siedlungspolitik einzustellen.

Wegen der Entscheidung der Vereinigten Staaten, den UN-Menschenrechtsrat zu verlassen, musste die EU bei der obersten Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen nach neuen Verbündeten suchen. Im September verstärkte die EU ihre Bemühungen, damit die rücksichtslose Kampagne der myanmarischen Streitkräfte zur ethnischen Säuberung von mehr als 700.000 Rohingya-Muslimen und andere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte im übrigen Land strafrechtlich verfolgt werden.

Gemeinsam mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit drängte die EU auf eine Resolution des UN-Menschenrechtsrats, mit der ein Rechenschaftsmechanismus ähnlich dem IIIM für Syrien eingeführt wurde. Im Juni verabschiedete die EU gezielte Sanktionen gegen sieben Personen, die für Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya verantwortlich gemacht werden. Im September warnte die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Myanmar, dass die Verantwortung der Armee und der Regierung für schwere Menschenrechtsverletzungen und die anhaltende Straffreiheit für Menschenrechtsverbrechen zur Aussetzung der Handelspräferenzen führen könnte, die von der Achtung der Menschenrechte abhängig sind.

Ebenso leitete die EU nach wiederholten Warnungen Verfahren ein, um Handelspräferenzen für Kambodscha aufzuheben, die von der Achtung der Menschenrechte abhängig sind. Sie verwies dabei auf die betrügerischen Wahlen in Kambodscha und die Nichteinhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards durch Premierminister Hun Sen und seine Regierung.

Die EU forderte nachdrücklich die Freilassung von friedlichen Aktivisten, Anwälten und Andersdenkenden, die in China inhaftiert sind. Sie spielte zusammen mit Deutschland eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Freiheit von Liu Xia, einer Künstlerin und der Witwe des verstorbenen Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo. Doch auf einem Gipfeltreffen im Juni konnten die Präsidenten des EU-Rates und der Kommission den Impuls, der durch die Freilassung von Liu Xia und ihren Umzug nach Deutschland ausgelöst wurde, nicht nutzen, um öffentlich ihre Besorgnis über die katastrophale Menschenrechtssituation in China zum Ausdruck zu bringen und auf weitere Freilassungen zu drängen.

Die EU hat sich entschieden gegen die anhaltende Unterdrückung der Grundfreiheiten und der Regierungskritik in Russland ausgesprochen. Die EU drängte öffentlich auf die Freilassung mehrerer Menschenrechtsaktivisten und Regierungskritiker und -gegner, die sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft befinden. Während die EU Rechtsverletzungen in Gebieten der Ukraine unter der Kontrolle russischer Rebellen und in der von Russland besetzten Krim angesprochen hat, war sie zögerlicher, als die ukrainische Regierung die Meinungsfreiheit im Rest des Landes einschränkte.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben auf das brutale Vorgehen gegen Kritiker und die immer weiter eingeschränkte Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in den arabischen Golfstaaten meist nicht angemessen reagiert. Die EU hat es größtenteils versäumt, öffentlich auf die Freilassung von Frauenrechtlern, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait und Saudi-Arabien zu drängen, darunter der Sacharow-Preisträger Raif Badawi. Als Reaktion auf das Verschwinden und die Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul belegte Deutschland jedoch 18 saudische Beamte, die angeblich mit der Ermordung in Verbindung stehen, mit einem Einreiseverbot in den 26 Staaten umfassenden Schengen-Raum. Mehrere anderen Staaten unterstützten dies ausdrücklich.

Die EU hat ihre Position zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, Libyen, Ägypten und dem Sudan aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Verhinderung von Migration nach Europa weiterhin abgeschwächt.

Als direkte Reaktion auf die manipulierten Wahlen in Venezuela im Mai und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Land hat die EU im Juni elf Personen, die für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Land verantwortlich sind, in ihre Sanktionsliste aufgenommen, so dass die Gesamtzahl der von der EU sanktionierten Beamten nun 18 beträgt.

Im Oktober erneuerte die EU ihre gezielten Sanktionen gegen Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Demokratie in Burundi verantwortlich sind.