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(Athen, 15. März 2017) – Wegen des EU-Türkei-Deals sitzen Tausende Menschen seit dem vergangenen Jahr unter katastrophalen Bedingungen auf den griechischen Insel fest und erhalten keinen Zugang zu Asylverfahren und Flüchtlingsschutz, so Human Rights Watch heute. Die Organisation veröffentlicht ihre Einschätzung im Vorfeld des ersten Jahrestages des Abkommens, das am 18. März 2016 unterzeichnet wurde.

Um das Abkommen umzusetzen, verfolgt die griechische Regierung eine Einhegungspolitik, unter der sie Asylsuchende auf den Inseln festhält, etwa in den sogenannten „Hotspots“ und in anderen Aufnahmeeinrichtungen. So will sie eine rasche Fallbearbeitung und Rückführung in die Türkei gewährleisten. Allerdings sind die Einrichtungen auf den griechischen Inseln massiv überbelegt und die Zustände in ihnen katastrophal, weil weiterhin Menschen neu ankommen, Hilfsgelder falsch eingesetzt werden, Entscheidungsprozesse langsam voran gehen und griechische Berufungsausschüsse Sammelabschiebungen in die Türkei wiederholt als unsicher abgelehnt haben. Zudem gelingt es den griechischen Behörden nicht, besonders schutzbedürftige Asylsuchende zu identifizieren und auf das Festland zu überstellen. All diese Faktoren führen zu einer massiven Verschlechterung der Sicherheitslage in den Einrichtungen, sowie zu unnötigem Leid und Verzweiflung.

Algerische Asylsuchende in einem von Flüchtlingen besetzten Haus auf Lesbos. Angehörige bestimmter Staaten, darunter Algerien, werden grundsätzlich als mutmaßliche „Wirtschaftsmigranten“ betrachtet. Sie werden so behandelt, als seien ihre Schutzgesuche offensichtlich unbegründet, und ihre Anträge werden häufig abgelehnt.  ©2017 Arash Hampay für Human Rights Watch

„Der EU-Türkei-Deal ist auf ganzer Linie eine Katastrophe für die Menschen, die er eigentlich schützen soll – die Asylsuchenden, die unter schrecklichen Bedingungen auf den griechischen Inseln gefangene sind“, so Eva Cossé, Griechenlandexpertin bei Human Rights Watch. „Die griechischen Behörden sollen gewährleisten, dass Menschen, die an griechischen Stränden ankommen, angemessenen Zugang zu Asyl erhalten, und ihre Einhegungspolitik aufgeben.“

Seit der EU-Türkei-Deal in Kraft trat, besuchte Human Rights Watch wiederholt staatliche und informelle Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln, zuletzt im Februar 2017 diejenigen auf Lesbos. Dutzende Interviews mit Asylsuchenden und Migranten, die auf den Inseln festsitzen, zeigen, dass das Abkommen sich negativ auf ihre Menschenrechte auswirkt. Auch auf den Festland ist die Lage in vielen staatlichen Aufnahmeeinrichtungen katastrophal, aber dort sind die Aussichten darauf, dass die Aufnahmebedingungen und die Asylverfahren verbessert werden können, besser als auf den Inseln.

Angaben des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, zufolge beträgt die maximale Aufnahmekapazität der staatlichen und informellen Aufnahmeeinrichtungen auf den fünf Inseln, auf denen die meisten Asylsuchenden und Migranten ankommen, offiziell 8.759 Personen. Faktisch beherbergten sie am 14. März 12.963 Menschen. In vielen Einrichtungen befinden sich fast doppelt so viele Personen als vorgesehen ist. Entsprechend sind die Zentren damit überfordert, dass weiterhin kleinere Zahlen von Flüchtlingen aus Konfliktgebieten wie Syrien, dem Irak und Afghanistan auf den Inseln ankommen. Auch auf dem Festland sind die Bedingungen in einigen Einrichtungen schlecht und müssen verbessert werden, um den humanitären Standards zu genügen, zu deren Einhaltung Griechenland verpflichtet ist.

Einerseits erhält Griechenland substantielle Unterstützung von EU-Institutionen und -Mitgliedsstaaten. Anderseits übt die Europäische Kommission Druck auf die Regierung aus, die Verfahrensgarantien und Schutzbestimmungen für verletzliche Gruppen zu schwächen, um die Umsetzung des Abkommens und Überstellungen in die Türkei zu beschleunigen.

Das Abkommen beruht auf der problematischen Annahme, die Türkei sei ein sicheres Land für Asylsuchende. Das ermöglicht Griechenland theoretisch, Menschen dorthin abzuschieben, ohne ihr Asylgesuch inhaltlich zu prüfen. Aber wenige Monate nach Inkrafttreten des Abkommens kamen griechische Berufungsausschüsse in vielen Fällen zu der richtigen Einschätzung, dass die Türkei Flüchtlinge nicht ausreichend schützt und die Asylanträge der jeweils betroffenen Personen in Griechenland regulär inhaltlich geprüft werden sollten.

Daraufhin änderte Athen die Zusammensetzung der Berufungsausschüsse im Juni auf Druck der EU. Die neuen Ausschüsse entschieden in mindestens 20 Fällen, dass die Türkei sicher sei, obwohl Asylsuchende, die nicht aus Europa stammen, dort keinen Schutz erhalten. Die Kategorisierung der Türkei als „sicher“ fechten zwei syrische Asylsuchende seit dem 10. März vor dem obersten Verwaltungsgericht Griechenlands, dem Staatsrat, an.

Bislang wurde keine einzige Person mit der Begründung, ihr Asylgesuch sei unzulässig, weil sie auch in der Türkei angemessenen Schutz erhalten könnte, dorthin abgeschoben. Aber falls der Staatsrat den Widerspruch abweist, könnte das den Weg für Massenabschiebungen in die Türkei ebnen.

In einem im Dezember 2016 veröffentlichten Aktionsplan empfahl die Europäische Kommission härtere Maßnahmen, um die Zahl der Rückführungen in die Türkei zu erhöhen. Unter anderem sollen besonders schutzbedürftige Gruppen und Personen, die für Verfahren zur Familienzusammenführung in Betracht kommen, nicht mehr von der Pflicht, auf den Inseln zu verbleiben, ausgenommen werden. Stattdessen sollen sie ebenfalls das Schnellverfahren durchlaufen, das in einer Rückführung in die Türkei münden kann. Weiter empfahl die Kommission, die Inhaftierung auf den Inseln zeitlich auszuweiten und die Widerspruchsrechte zu begrenzen. Das griechische Parlament plante, in der Woche vom 13. März 2017 über Gesetzesänderungen zu beraten, um diese Empfehlungen umzusetzen.

Griechenland soll sich dem Druck der EU widersetzen, den Schutz besonders gefährdeter Asylsuchender zu schwächen, die Inhaftierung auf den Inseln auszudehnen, Widerspruchsrechte zu begrenzen und Asylsuchende in die Türkei abzuschieben, ohne zuvor ihre Schutzansprüche zu prüfen.

Das EU-Türkei-Abkommen fordert nicht ausdrücklich, Asylsuchende auf den Inseln festzuhalten. Allerdings berufen sich Sprecher der EU und der griechischen Behörden auf seine Umsetzung, um die Einhegungspolitik zu rechtfertigen. Dass die Überführung von Asylsuchenden auf das Festland mögliche Abschiebungen in die Türkei verkomplizieren könnte, ist keine akzeptable Entschuldigung dafür, Menschen unter Bedingungen festzuhalten, die ihre Gesundheit gefährden und massive Ängste schüren.

„Wenn es der EU ernst damit ist, das Recht auf Asyl zu bewahren, muss sie dringend einen scharfen Blick darauf werfen, wie sich die Probleme des EU-Türkei-Deals in der Praxis auswirken“, so Cossé. „Ein besser organisiertes und rechtebasiertes Vorgehen der EU würde Griechenland entlasten, den Schutz verbessern und das Leid von Menschen, die bereits vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, reduzieren.“

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