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Palästinensische Autonomiegebiete: Behörden sollen Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen

Unzureichende Gesetze und Richtlinien verhindern Gerechtigkeit für Opfer

Die Palästinensische Autonomiebehörde tritt Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht wirksam entgegen. Dies geht aus einem heute von Human Rights Watch veröffentlichten "https://www.hrw.org/reports/2006/opt1106">Berichthervor. Trotz der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Krise gibt es für die Behörden Möglichkeiten, diesen Straftaten höchste Priorität zu verleihen.

Der 101-seitige Bericht “A Question of Security: Violence Against Palestinian Women and Girls” basiert auf Untersuchungen, die im November 2005 und Anfang 2006 im Westjordanland und im Gaza-Streifen durchgeführt wurden. Er dokumentiert zahlreiche Fälle von ehelicher Gewalt und Kindesmissbrauch bis hin zu Vergewaltigung, Inzest und familiären Ehrenmorden. Zwar erhält das Problem immer mehr Aufmerksamkeit und einige palästinensische Beamte haben bereits ihre Unterstützung für ein härteres Vorgehen der Regierung angedeutet. Doch bisher haben die Autonomiebehörden wenig unternommen, um diese Art der Gewalt zu verhindern. Deshalb kommen Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen oft nicht an die Öffentlichkeit. Doch selbst wenn sie öffentlich werden, bleiben die Verstöße meist unbestraft.

„Palästinensische Amtsträger quer durch das politische Spektrum scheinen das Thema Sicherheit nur im Kontext des andauernden Konflikts und der Besatzung zu betrachten, während sie die sehr konkreten Sicherheitsrisiken, denen Frauen und Mädchen zu Hause ausgesetzt sind, fast ignorieren“, so Farida Deif, Researcherin in der Frauenrechtsabteilung von Human Rights Watch und Mitverfasserin des Berichts.

Diskriminierende Gesetze, die Gewaltanwendung dulden und zur Regel werden lassen, und fehlender Opferschutz führen dazu, dass palästinensische Frauen und Mädchen kaum geschützt sind. Alle Palästinenser leiden an den Unzulänglichkeiten des bestehenden Rechtssystems in den besetzten Gebieten. Doch besonders die Frauen bezahlen einen hohen Preis dafür, dass die Behörden geschlechtsspezifische Gewalt nicht in angemessener Weise bekämpfen.

Die geltende diskriminierende Strafgesetzgebung im Gaza-Streifen und im Westjordanland gewährt Tätern praktisch völlige Straffreiheit und schreckt Opfer ab, Übergriffe anzuzeigen. Die Gesetze reduzieren das Strafmaß für Männer, die ihre Ehefrauen angreifen oder umbringen, falls die Frauen Ehebruch begangen haben. Zudem werden Vergewaltiger nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie ihre Opfer heiraten, und erlauben es ausschließlich männlichen Verwandten, stellvertretend für Minderjährige Anzeige wegen Inzests zu erstatten. Solche Gesetze halten Frauen und Mädchen davon ab, Missbrauch anzuzeigen, und bieten den Tätern de facto Straflosigkeit.

Der palästinensischen Polizei mangelt es, mit wenigen Ausnahmen, an der nötigen Kompetenz und Entschlossenheit, um der Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu begegnen, dabei die Bedürfnisse der Opfer zu berücksichtigen und zugleich ihre Privatsphäre zu respektieren. Deshalb wenden Polizeibeamte häufig informelle Regelungen an, anstatt ernsthafte Ermittlungen einzuleiten. Sie geben unmissverständlich zu, Eheschließungen zwischen Vergewaltigern und ihren Opfern zu fördern, bisweilen mit der Unterstützung einflussreicher Klanführer. Sie betrachten ihr Eingreifen als Mittel zur „Lösung“ derartiger Fälle. Darüber hinaus zwingt die Polizei häufig Frauen, zu ihren Familien zurückzukehren, selbst wenn ihnen dort weitere Misshandlungen drohen.

„Wenn sie mit Fällen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen konfrontiert wird, versucht die palästinensische Strafjustiz eher öffentliche Skandale zu vermeiden, als Gerechtigkeit walten zu lassen.“, sagte Lucy Mair, die zweite Autorin des Berichts. „Die Grundrechte einer Frau auf Leben und körperliche Unversehrtheit werden bestenfalls als zweitrangig betrachtet.“

Auch das Fehlen medizinischer Leitlinien für Ärzte hat bedeutenden Einfluss auf die Behandlung weiblicher Gewaltopfer. Das Gesundheitssystem ist typischerweise die erste und manchmal einzige öffentliche Einrichtung, mit der die Opfer in Kontakt kommen. Doch die Ärzte sind für derartige Fälle schlecht ausgerüstet. Das Gesundheitsministerium verfügt über keinerlei Verfahren oder Leitlinien, um medizinisches Personal oder Angestellte des Ministeriums bei der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt anzuleiten. Die Ärzte erhalten keine spezielle Ausbildung oder Einweisung, wie weibliche Gewaltopfer behandelt, Beweise für eine Misshandlung sichergestellt und die Schweigepflicht gewahrt werden soll.

Zwar hat sich die Wohnraumlage im Westjordanland in diesem Jahr entspannt, doch da die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, ist dies für manche Opfer nutzlos und sie werden deshalb obdachlos. Wegen mangelnden Wohnraums in einem für allein stehende Frauen hinnehmbaren sozialen Umfeld mussten palästinensische Frauenorganisationen und die Polizei in einigen Fällen bereits Opfer in Polizeistationen, Büros, Privatwohnungen, Schulen oder Waisenhäusern unterbringen.

Der Handlungsspielraum der Autonomiebehörde wurde zwar tatsächlich durch Israels Aktionen seit dem Ausbruch der aktuellen Intifada im September 2000 bedeutend eingeschränkt: Einrichtungen der palästinensischen Selbstverwaltung und Sicherheitsbehörden wurden angegriffen und Steuereinnahmen nicht weitergeleitet. Doch damit kann Untätigkeit nicht entschuldigt werden. Trotz der politischen und ökonomischen Herausforderungen haben die Behörden wichtige neue Institutionen eingerichtet und einige Gesetze, z.B. zum Justizsystem und zu Kinderrechten, reformiert und vereinheitlicht. In gleicher Weise müssen Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt geschützt werden.

Human Rights Watch ruft die Palästinensische Autonomiebehörde auf, in Übereinstimmung mit internationalem Recht Leitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt aufzustellen. Auch sollen Regierungsangestellte entsprechend ausgebildet werden, um Opfer zu erkennen und diese angemessen zu betreuen. Die Palästinensische Autonomiebehörde soll häusliche Gewalt mit einem spezifischen Gesetz unter Strafe stellen und gesetzliche Diskriminierung bei geschlechtsspezifischer Gewalt widerrufen.

„Die Palästinensische Autonomiebehörde soll gegen jede Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen eine Null-Toleranz-Haltung einnehmen“, so Deif. „Wenn Frauen und allen anderen Mitgliedern der palästinensischen Gesellschaft nicht der größtmögliche gesetzliche Schutz gewährt wird, wird das Vertrauen in die palästinensische Strafjustiz weiter verloren gehen.“

Ausgewählte Zeugenaussagen aus dem Bericht:
„Er [mein Mann] schlug mich überall. Es schlug mich mit einem Stein auf meine Beine... Ich ging nie ins Krankenhaus, und ich erzählte nicht einmal meinen Eltern davon. Ich war nur dankbar, dass ich am Leben war.“
− Mariam Ismail (Pseudonym), 35

„Mein Problem begann in meiner Familie. Als ich 12 war, griff mich mein Bruder an, er griff mich sexuell an... Mein Bruder war 24. Er schlug mich. Jeder in meiner Familie wusste davon. Mein Vater starb, als ich klein war, und so gab es niemanden, der mich schützen konnte. Mein Bruder schlug sogar meine Mutter. Ich erzählte nicht davon, weil es niemanden gab, der mich beschützte. Ich konnte nicht zur Polizei gehen. Ich durfte nicht einmal das Haus verlassen.“
− Nada Omar (Pseudonym), 30

„Vergewaltigungen werden auf den Polizeistationen als besondere Fälle behandelt. Meistens ist das Ergebnis, dass sie [der Vergewaltiger und sein Opfer] heimlich heiraten, um einen Skandal zu verhindern. Fälle von Vergewaltigung kommen selten vor Gericht... In jedem dieser Fälle will die Polizei das Problem innerhalb der Familie undokumentiert lösen.“
- Palästinensische Frauenrechtsaktivistin aus Gaza

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