Im Überblick: Bericht von Human Rights Watch über die Polizeigewalt in den USA
Die gemeinsamen Probleme in den von uns untersuchten Städten betreffen:
· Geringe zivile Kontrolle: Die zivilen Kontrollorgane, die sich mit der Überwachung
und zum Teil mit der Untersuchung von Fällen von übertriebener
Gewaltanwendung befassen, erhalten zu wenig Mittel von den Stadtbehörden, ihre
Arbeit wird von den Polizisten, die eine Zusammenarbeit mit ihnen ablehnen,
unterminiert, sie werden von den Polizeigewerkschaften und anderen angegriffen
und von der Öffentlichkeit nicht genügend in Anspruch genommen. Die externe
Bürgerkontrolle sollte ein integraler Bestandteil der Polizeiaufsicht und der
Formulierung der Politik sein, aber in den meisten untersuchten Städten kam ihr
nur eine untergeordnete Rolle zu.
· Versäumnisse der Führung: Die Polizeiverwaltung, bei der die Hauptverantwortung
für die Bekämpfung von Polizeimißbrauch liegt, nimmt dieses Problem nicht ernst
genug. Besonders in Los Angeles, Philadelphia und Orleans, aber auch in vielen
anderen Städten haben schwerwiegende Fälle und das unvorteilhafte
Medieninteresse bewirkt, daß die überfälligen und notwendigen Reformen
eingeleitet wurden. Die Lücken in der Führung zeigen sich deutlich in den
schwachen Leistungen der Abteilungen für innere Angelegenheiten der
Polizeidienststellen im ganzen Land, die zu oft nachlässige und unvollständige
Untersuchungen durchführen, bei denen sie zu Voreingenommenheit zugunsten
ihrer Polizeikollegen neigen. Frühwarnsysteme, um „Problempolizisten" zu
bestimmen und zu lenken, sind in den meisten von uns untersuchten Städten nicht
voll einsatzfähig, obwohl die Ermittlungen von Aufsichtsausschüssen und
Journalisten ergeben haben, daß ein kleiner Teil von Polizisten für einen hohen
Prozentsatz von mißbräuchlichen Handlungen verantwortlich ist. Die
Disziplinarmaßnahmen gegen Polizisten, denen mißbräuchliche Handlungen zur
Last gelegt werden, sind lax und die Aktivitäten der internen Überprüfung werden
geheim gehalten.
· Ineffektive zivilrechtliche Mittel: Zum Teil weil die Polizei oft nicht in Verwaltungs-
oder Strafverfahren für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird, sind viele
Opfer von Polizeigewalt und ihre Familien allein von zivilrechtlichen Mitteln für eine
Wiedergutmachung abhängig. In der Praxis erlauben Zivilprozesse den
Polizeidienststellen in der Regel, auch weiterhin die Augen vor mißbräuchlichen
Handlungen von Polizisten zu verschließen. Einigen Opfern ist es gelungen, eine
Entschädigung zu erhalten, und in einigen wenigen Zivilprozessen waren die
Polizeidienststellen gezwungen, die Haftung für den Mißbrauch zu übernehmen,
was zu Reformen der Ausbildung und der fehlerhaften Praktiken führte. Bisher
brauchten die meisten der von uns überprüften Polizeidienststellen die Kläger nicht
zu entschädigen, diese Zahlungen wurden aus dem allgemeinen Haushalt der
Städte geleistet. Und obwohl das Fehlverhalten eines Polizisten eine Stadt
Hunderte, Tausende, ja Millionen von Dollar an Schadensersatz für die Opfer
kosten kann, besteht oft keine Verbindung mit der Leistungsbeurteilung dieses
Polizisten, selbst wenn ihm im Zivilprozeß schwerwiegender Mißbrauch zur Last
gelegt wird. Letztendlich müssen die Steuerzahler mindestens zweimal für
schlechte Polizisten bezahlen - zum einen für ihr Gehalt und zum anderen, um die
Opfer ihres Mißbrauchs zu entschädigen.
· Passivität bei der strafrechtlichen Verfolgung: Die lokale strafrechtliche Verfolgung
von Polizisten, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, geschieht viel
zu selten, zumal viele örtliche Staatsanwälte nicht bereit sind, energisch gegen
Polizisten zu ermitteln, die ihnen normalerweise in Strafsachen helfen. Die
Bundesstaatsanwälte, die im Rahmen der bürgerlichen Strafgesetzgebung gegen
Polizisten ermitteln können, verfolgen selbst schwere Fälle fast nie, was zum Teil
auf die hohe gesetzliche Schwelle für den Gewinn eines solchen Prozesses und
die Mittelknappheit zurückzuführen ist. Von den Tausenden von Klagen, die
alljährlich beim Justizministerium eingehen, werden nur wenige bearbeitet. Und
obwohl die Bundesstaatsanwälte die Rolle eines „back-stop" bei der Verfolgung
von gewalttätigen Polizisten für sich beanspruchen, nehmen sie diese nur selten
wahr, selbst wenn die örtlichen Staatsanwälte die Verfolgung ablehnen oder
schlechte Arbeit bei der Vorlage eines Falls leisten. So wurden zum Beispiel im
Wirtschaftsjahr 1996 von den insgesamt 11 721 Klagen, die bei der Abteilung für
Grundrechte des Justizministeriums eingingen, nur 37 Fälle von
Rechtsverletzungen durch Beamte einem Voruntersuchungsgericht vorgelegt, und
in insgesamt 29 Fällen kam es zu einer Verurteilung oder Einrede.
Wenn man all diese systematischen Mängel bei der Behandlung von Beamten,
denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, zusammennimmt, dann
wird klar, warum für sie so wenig Grund besteht, eine Ergreifung, Bestrafung oder
Strafverfolgung zu fürchten.
Der Polizeimißbrauch ist schwer in Zahlen zu fassen, weil, obwohl vitale öffentliche
Interessen betroffen sind, die öffentlichen Behörden aller Ebenen diesen nicht
angemessen überwachen. Die Betroffenheit der Öffentlichkeit über schwerwiegende
Fälle von Polizeigewalt veranlaßte den Kongreß 1994, das Justizministerium
anzuweisen, Statistiken über die Anwendung von übermäßiger Gewalt durch die
Polizei zu erstellen und einen Jahresbericht zu diesem Thema zu veröffentlichen.
Seitdem hat das Ministerium zwei Vorberichte herausgegeben, die beide keine
Analyse des Einsatzes von übermäßiger Gewalt durch die Polizei enthalten. Die
Angaben des Justizministeriums über Mißbrauchsfälle sind unvollständig. Auf lokaler
Ebene fehlen den Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen entweder die
Angaben oder sie sind nicht bereit, diese bekanntzugeben. In mehreren Dienststellen
wurden Human Rights Watch Informationen verweigert, die der Öffentlichkeit
zugänglich sein müßten. In einer Stadt wurden keine Informationen herausgegeben,
bis mit einer Klage im Rahmen des Gesetzes des Bundesstaates über den Zugang
der Öffentlichkeit zu Informationen gedroht wurde, und in anderen Städten wurden
uns trotz unseres Ersuchens gemäß dem Gesetz über die Informationspflicht der
Behörden vor fast zwei Jahren keine Informationen erteilt.
Die Skandale der letzten Jahre in Verbindung mit Polizeimißbrauch verdeutlichen,
daß sich mißbräuchliche Handlungen aufgrund des fehlenden Willens der
Polizeiführungen wiederholen können. Einige Beispiele:
· In New York nahmen die Klagen zu, nachdem die Polizei 1994 begonnen hatte,
aggressiv gegen unbedeutende Straftäter vorzugehen, wobei regelmäßig
mißbräuchliche Handlungen während und außerhalb des Dienstes gemeldet
wurden. Einige neuere Fälle, darunter die mutmaßliche Folterung des
haitianischen Einwanderers Abner Louima im August 1997, führten zu erhöhten
Spannungen. Der Bürgermeister machte die Sache noch schlimmer, als er die
Ergebnisse und Empfehlungen einer gemeinsamen Task Force von Polizei und
Bevölkerung, die nach dem Vorfall Louima eingesetzt worden war, abwies. Große
Skandale wegen der Korruption der Polizei, die sich alle zwanzig Jahre
wiederholen, hatten vor kurzem eine Untersuchung der unabhängigen Mollen-Kommission zur Korruption zur Folge, bei der ihre Verbindung mit Brutalität
herausgestellt wurde. Viele des Empfehlungen der Kommission vom Juli 1994
waren aber zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht umgesetzt.
· In Philadelphia enthüllte ein Skandal, der 1995 seinen Höhepunkt erreichte,
weitverbreitete Korruption in der Polizei - oft verbunden mit Brutalität, die
offensichtlich von den Polizeibeamten und den Staatsanwälten geduldet wurde -
woraufhin eine Reihe von Strafsachen, die auf Berichten von korrupten Beamten
beruhten, kippten, während das Mißtrauen der Öffentlichkeit gegen die Polizei
wuchs. Die Steuerzahler hatten die Last von Zehnmillionen von Dollar zu tragen,
die in den letzten vier Jahren in Zivilprozessen gegen die Stadt wegen
Fehlverhaltens der Polizei gezahlt werden mußten. Einige der zivilrechtlichen
Vergleiche oder Schiedssprüche infolge von Gerichtsverhandlungen standen in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem jüngsten Korruptionsskandal. Andere
rühren von der allgemeinen Beschädigung des Ansehens der Polizei her, die es
den Richtern erleichtert, in Mißbrauchsfällen zugunsten der Kläger zu urteilen,
während sich die Städte stärker um die Beilegung solcher Fälle bemühen.
· In New Orleans erreichte das öffentliche Bewußtsein für Korruption und Mißbrauch
in der Polizei Mitte der neunziger Jahre einen neuen Höhepunkt, als Dutzende von
Polizisten wegen schwerer Verbrechen einschließlich Mordes, bewaffneten
Raubüberfalls und Drogenhandels vor Gericht gestellt wurden. Diese Skandale
folgten auf zahlreiche Fälle von verabscheuungswürdigem Verhalten. In den
letzten Jahren wurde ein Polizist verurteilt, weil er einen Berufskiller engagiert
hatte, um eine Frau ermorden zu lassen, die eine Klage wegen Gewalt gegen ihn
eingereicht hatte. Zuvor waren bereits mindestens zwanzig Klagen wegen
Brutalität und körperlicher Einschüchterung gegen ihn ergangen. In einem anderen
Fall wurde eine Polizistin verurteilt, weil sie drei Bekannte, darunter einen
Kollegen, ermordet hatte. Obwohl sie bei einer Beamtenprüfung als psychisch
untauglich eingeschätzt worden war, wurden die Bedenken ihrer Kollegen gegen
sie offensichtlich ignoriert. Aufgrund des außerordentlichen Medieninteresses für
diese Fälle wurden die Polizisten strafrechtlich verfolgt.
· In Los Angeles brachen, nachdem Rodney King im März 1991
zusammengeschlagen worden war und die vier angeklagten Polizisten im April
1992 mit einer Ausnahme in allen Anklagepunkten freigesprochen worden waren,
Krawalle aus, die zum Teil durch die Frustration über den Polizeimißbrauch und
die fehlende Rechenschaftspflicht für Polizisten ausgelöst wurden. Der
bahnbrechende Bericht der Kommission Christopher von 1991, in dem „eine neue
Norm für die Rechenschaftslegung gefordert wird", führte - sehr langsam - zu
Reformen. In vielen Bereichen fehlt es aber immer noch an Personal, wie aus dem
1997 veröffentlichten ersten Bericht des Generalinspekteurs der Polizeikommission
hervorgeht. (So dauerte es, um das Tempo der Reform zu veranschaulichen, fünf
Jahre, um den Posten des Generalinspekteurs zu besetzen).
· In Chicago wurden zwischen 1972 und 1991 mehr als sechs Verdächtige
nachweislich von Kriminalbeamten gefoltert. Nach jahrelangem Leugnen durch die
Stadt wurde in einem Bericht des Ermittlungsbehörde der Polizei, des Amtes für
Berufsnormen (Office of Professional Standards - OPS), festgestellt, daß
Mißbrauch „systematisch erfolgte und ... sich nicht auf die üblichen Schläge
beschränkte, sondern bis in solche esoterischen Bereiche wie psychologische
Methoden und geplante Folter reichte." Daraufhin versuchte die Stadt, die internen
Ermittlungsunterlagen geheim zu halten, aber ein Gericht ordnete ihre Herausgabe
an. Nachdem die Stadt mit umfangreichen Zivilprozessen konfrontiert war, gab sie
zu, daß mindestens zwei Opfer gefoltert worden waren, argumentierte aber, daß
die Taten der Polizisten außerhalb ihres Tätigkeitsgebietes erfolgten, so daß die
Stadt nicht finanziell haftbar sei. Der am Mißbrauch beteiligte Vorgesetzte wurde
schließlich entlassen (neun Jahre, nachdem die Berichte über Folterungen
bekannt geworden waren), aber die Kriminalbeamten, die mit ihm
zusammengearbeitet und wahrscheinlich an den Menschenrechtsverletzungen
teilgenommen hatten, blieben im Dienst und wurden in einigen Fällen sogar
befördert. Gegen keinen der Kriminalbeamten wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Nach einem offenbar erfolgreichen Experiment, das 1994 in New York City begann,
wurde die aggressive Aufsicht der „Lebensqualität" (mit einer geringeren Toleranz
von gewaltlosen und unbedeutenden Straftaten) von anderen Städten überall in den
USA, darunter Washington D.C. und New Orleans, nachgeahmt, während weitere
Städte ihre Einführung prüfen. Die Polizeibehörden und ihre Fürsprecher behaupten,
daß dieser Ansatz von Natur aus zu mehr Mißbrauchsklagen führt, da die Polizisten
mehr Personen befragen und festnehmen würden. Aber, wie ein Anrufer gegenüber
einem Kolumnisten der New York Times äußerte, „ist das Verbrechen am Boden.
Wenn die Polizei jemanden in den Hintern treten muß, um die Stadt sicherer zu
machen, so sei es drum." Zu denjenigen, die diese Annahme anfechten, gehört ein
ehemaliger Polizeichef von Washington D.C., der 1992 bezeugte, daß er als
Polizeibeamter die meisten Festnahmen der Truppe erreichte, aber nie Gegenstand
einer Mißbrauchsklage war, was beweise, daß man hart sein könne, ohne Klagen
wegen Brutalität auf sich zu ziehen.
Unbestritten haben die Beziehungen zwischen der Polizei und Gemeinde in Vierteln
mit Minderheiten gelitten, wo einige Anwohner zunächst die stärkere Polizeipräsenz
begrüßten, sich aber schließlich beklagten, daß die aggressive Aufsicht oft in
Belästigungen ausartete. In New York stiegen die Klagen in der gesamten Stadt
zwischen 1993 und 1994 um über 37 % an, nachdem die neuen Polizeiinitiativen für
„Lebensqualität" eingeführt wurden, und Ende 1996 waren die Klagen dem
Vernehmen nach um 56 % gegenüber 1993 angestiegen. Nach dem Vorfall mit
Louima Abner im August 1997 (bei dem Louima Polizeibeamte beschuldigte, ihn
geschlagen und im Waschraum eines Brooklyner Polizeireviers mit einem Holzstock
sexuell mißbraucht zu haben) kam es zu einem starken Anstieg der aktenkundigen
Klagen von Bürgern - vielleicht als Folge einer latenten Verärgerung über die Polizei.
Obwohl die Zahl der Fälle 1997 niedriger war als im Vorjahr, wurden in den ersten
beiden Monaten 1998 insgesamt 36 % mehr Klagen beim CCRB registriert als in den
gleichen Monaten des Vorjahres. Auf jeden Fall werden noch immer mehr Klagen
aufgenommen als vor der Einführung der Polizeiaktion „Lebensqualität".
Eine positive Entwicklung der letzten Zeit waren die zivilrechtlichen Ermittlungen auf
Bundesebene „Vorbild oder Üben" und die daraus folgenden Vereinbarungen, die auf
Initiative des US-Justizministeriums zustande kamen. In Pittsburgh, Pennsylvania,
und Steubenville, Ohio, untersuchte die Abteilung für Grundrechte im
Justizministerium die Mängel in der Rechenschaftslegung im Hinblick auf
Menschenrechtsverletzungen in den Polizeidienststellen dieser Städte. Die Städte
stimmten zu, Reformen einzuleiten, um vorschriftswidrige Praktiken zu unterbinden,
um nicht Gefahr zu laufen, daß das Justizministerium einen Fall mit einer
Unterlassungsklage vor Gericht bringt. Die vom Justizministerium vorgeschlagenen
Reformen ähneln jenen, die von Bürgeraktivisten und Menschenrechtsgruppen seit
langem befürwortet werden, u.a. eine Verbesserung der Schulung und Richtlinien für
den Einsatz von Gewalt sowie der Mechanismen für die Berichterstattung, die
Schaffung eines Frühwarnsystems, um Polizisten zu ermitteln, bei denen tatsächlich
oder potentiell die Gefahr von Mißbrauch besteht, und verbesserte
Disziplinarverfahren. Im allgemeinen veröffentlicht das Justizministerium seine
Ermittlungsentscheidungen nicht, aber in verschiedenen anderen Polizeibehörden,
u.a. in Los Angeles, New Orleans, New York und Philadelphia, fanden dem
Vernehmen nach Ermittlungen der Abteilung für Grundrechte statt.
Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, um Mißbrauch
einzudämmen, die Rechenschaftslegung zu verbessern und die Vereinigten
Staaten in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsnormen
zu bringen. In unseren Empfehlungen drängen wir auf:
· die Bedingtheit der Bundeshilfe: Die Polizeidienststellen erhalten jährlich
direkt oder indirekt Milliarden Dollar an Bundeszuschüssen, um die
Ausbildung, die Beziehungen zur Bevölkerung, die Einstellung von Personal
und den Erwerb von Ausrüstungen zu unterstützen. Bislang knüpft die
Bundesregierung diese Hilfe nicht an Leistungsnormen oder eine
angemessene Behandlung von Verdächtigen und anderen Personen. Der
Kongreß sollte ein Gesetz verabschieden, kraft dessen diese Mittel den
Polizeibehörden oder Empfängerstädten verweigert werden, wenn sie keine
Angaben über den Einsatz von übermäßiger Gewalt machen. Diese
Zuschüsse sollten auch verweigert werden, wenn nachgewiesen werden
kann, daß die Polizeidienststelle, die die Mittel beantragt, die
Menschenrechte nicht in vollem Umfang geachtet hat. Speziell wenn das
Justizministerium im Zuge seiner neuen Ermittlungen „Vorbild oder Üben" in
einer Polizeidienststelle weitreichende Menschenrechtsverletzungen
feststellt, sollten die Finanzierung auf Bundesebene beendet werden, sofern
die Polizeidienststelle es unterläßt bzw. nicht bereit ist, Reformen einzuleiten.
· Die Verbesserung der Führungsrolle von Polizei und Politik: Es ist allein die
Aufgabe der Polizeiführung, neuen wie alten Polizeibeamten klarzumachen,
daß Menschenrechtsverletzungen unannehmbar sind. Die ranghöchsten
Vorgesetzten müssen also höhere Offiziere zur Rechenschaft ziehen, bei
denen festgestellt wurde, daß sie mißbräuchliche Handlungen von ihnen
unterstellten Polizeibeamten ignoriert oder toleriert haben. Die
Polizeidienststellen und Stadtverwaltungen müssen die nötigen Mittel
bereitstellen, um unvoreingenommene, gründliche und rechtzeitige
Ermittlungen zu Polizeibeamten anstellen und diese verwaltungsrechtlich
verfolgen können, so daß Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden können.
Es müssen Frühwarnsysteme entwickelt und angewendet werden, um
„Problem- und Risikopolizisten" zu bestimmen und zu lenken, bevor sie
weiteren Mißbrauch begehen.
· Politische und finanzielle Unterstützung für Mechanismen der
Bürgerkontrolle: Die Stadtverwaltungen sollten effektive Mechanismen der
Bürgerkontrolle für die strafrechtliche Verfolgung von Polizisten schaffen,
denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, die Hindernisse
bei der Aufnahme von Klagen gegen Polizeibeamten beseitigen und Organe
der Bürgerkontrolle finanzieren, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können.
· Spezielle Staatsanwälte in allen Bundesstaaten: Aufgrund des Widerwillens
der örtlichen Staatsanwälte, Polizisten, denen Menschenrechtsverletzungen
zur Last gelegt werden, strafrechtlich zu verfolgen, sollte eine spezielle
Staatsanwaltschaft geschaffen werden, die sich um die strafrechtliche
Verfolgung von Polizeibeamten kümmert, denen kriminelle Handlungen
einschließlich Brutalität und Korruption zur Last gelegt werden.
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