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Von Kenneth Roth
Jede Regierung gerät bisweilen in die Versuchung, gegen die Menschenrechte zu verstoßen. Deshalb hat es sich die Menschenrechtsbewegung zur Aufgabe gemacht, dass Menschenrechtsverletzungen einen hohen Preis haben und eine Regierung so teuer zu stehen kommen, dass die damit verbundenen Konsequenzen hinter dem Nutzen ihres Handelns in den Hintergrund treten.
Die Möglichkeiten dazu haben sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. Heutzutage können Menschenrechtsaktivisten Verstöße an nahezu jedem Ort der Welt aufdecken, die Verantwortlichen an den Pranger stellen, Regierungen und Institutionen mobilisieren, damit sie ihren Einfluss zugunsten der Opfer geltend machen, und in gravierenden Fällen internationale Ankläger dazu bewegen, die Täter vor Gericht zu stellen. Es sind effektive Instrumente, die – selbst als die Unterstützung einiger langjähriger Verbündeter nachließ – ihre Wirksamkeit nicht verloren haben. Vielmehr löste ihr Erfolg eine Reihe von Reaktionen aus, die 2009 deutlich an Intensität gewonnen haben.
Manche Regierungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen – dabei manchmal an einem Strang ziehen, mitunter auch die gleichen Ziele verfolgen –, greifen Menschenrechtsverteidiger, ihre Organisationen und Institutionen derzeit massiv an. Ihr Ziel ist es, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, den Druck abzuwenden und den Preis für Menschenrechtsverletzungen herabzusetzen.
Man könnte diese Angriffe als unfreiwilliges Kompliment an die Menschenrechtsbewegung auffassen: Würden die Regierungen den Druck nicht spüren, würden sie sich wohl kaum die Mühe machen, etwas dagegen zu unternehmen. Der Zynismus, der sich dahinter verbirgt, macht ihre Angriffe jedoch nicht weniger gefährlich. Denn diesen Regierungen ist jeder Vorwand recht, um das Fundament der Menschenrechtsbewegung anzugreifen.
Ihre Methoden reichen von subtil bis leicht durchschaubar, von ausgefeilt bis skrupellos. Zum Teil sind Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Rechtsanwälte, Petitionsführer oder andere Personen schikaniert, inhaftiert, manchmal auch umgebracht worden, weil sie Menschenrechtsverletzungen dokumentierten und publik machten oder die Opfer verteidigten. Organisationen wurden geschwächt oder verboten. Die Instrumente, die dabei zum Einsatz kamen, reichen von der klassischen Razzia bis hin zu den seit neuestem üblichen Einschränkungen durch staatliche Aufsichts- und Kontrollmechanismen.
Auch internationale Institutionen sind zur Zielscheibe geworden. Die Herausbildung eines internationalen Rechtssystems – und besonders der Internationale Strafgerichtshof – war Staats- und Regierungschefs, die eine Strafverfolgung befürchten, ein besonders großer Dorn im Auge. Es sieht fast so aus, als wollten sie gegen alle Institutionen zu Felde ziehen, die sie zur Rechenschaft ziehen könnten. Ihre Angriffe untermauern sie mit zahlreichen Argumenten, die zwar Befürworter finden, aber mit der Forderung nach Gerechtigkeit für die Opfer absolut unvereinbar sind. Selbst der Menschenrechtsrat, das wichtigste internationale Menschenrechtsorgan der Vereinten Nationen, ist Opfer einer konzertierten Aktion geworden, die sein Potenzial durch die Einschränkung regierungsunabhängiger Stimmen untergraben sollte.
Eine starke Menschenrechtsbewegung heißt natürlich nicht, dass es keine Menschenrechtsverletzungen mehr gäbe. Durch Druck können diese zwar bisweilen eingedämmt oder wenigstens abgemildert werden, aber in der Regel bringen Menschenrechtsverletzungen den Regierungen, die sie begehen, so viele Vorteile, dass sie den Preis, den sie dafür bezahlen müssen, in Kauf nehmen. Allerdings glauben auch immer mehr Regierungen, dass sie die Menschenrechte missachten können und gleichzeitig ungeschoren davonkommen. Diese, in den Augen der Täter paradiesischen Zustände wollen sie erreichen, indem sie die Personen und Institutionen schwächen, die sie für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Kasse bitten wollen.
Angriffe auf lautstarke Kritiker sind natürlich nicht Neues. Dass Menschenrechtsverteidiger zensiert, inhaftiert, verschleppt oder umgebracht werden, hat eine lange und traurige Tradition. Aber mit der wachsenden Bedeutung der Menschenrechtsbewegung und ihren zunehmenden Erfolgen sind auch die Methoden vieler Regierungen subtiler und raffinierter geworden. Morde werden abgestritten, politisch motivierte Verfolgungen verschleiert, Finanzmittel blockiert und Zensur durch scheinbar neutrale Kontrollmechanismen möglich gemacht. Der UN-Sonderberichterstatter zur Situation von Menschenrechtsverteidigern sagte im August 2009, dass „die in bestimmten Ländern eingesetzten Mittel und Wege, um die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen einzuschränken, jetzt überall immer größere Verbreitung finden“.
Die Verantwortlichen sind nicht nur in autoritären Staaten wie Kuba und China zu finden. Demokratien wie Sri Lanka haben den Druck auf lokale und internationale Menschenrechtsgruppen erhöht, die Verstöße gegen die Menschenrechte dokumentiert haben. Genauso wie Staaten, in denen es zwar Wahlen gibt, die aber nicht demokratisch regiert werden, wie z. B. Russland.
Die Bemühungen dieser Regierungen konnten den von der Menschenrechtsbewegung ausgeübten Druck nicht mindern. Die meisten Menschenrechtsverteidiger fassen die Angriffe als unfreiwilliges Kompliment auf und verdoppeln ihre eigenen Anstrengungen. Trotzdem sind diese fortdauernden Angriffe gefährlich. Human Rights Watch möchte diese Entwicklung in die Öffentlichkeit bringen und zu einer Wende beitragen, deshalb liegt der Schwerpunkt des World Report 2009 auf diesem Thema. Eine konsequente Verteidigung der Menschenrechte braucht eine starke Menschenrechtsbewegung, die jedoch gerade einem regelrechten Feldzug zum Opfer fällt. Wir appellieren an alle Befürworter der Menschenrechte in den Regierungen, dazu beizutragen, die Verteidiger zu verteidigen, indem sie diese reaktionären Bemühungen richtig einschätzen und etwas dagegen tun.<.p>
Mord ist schon immer ein Mittel gewesen, um Kritik an Menschenrechtsverletzungen verstummen zu lassen. Aber statt offen zu agieren, verstecken sich die Verantwortlichen heute gerne hinter “unbekannten Tätern”, deren Morde von den nationalen Rechtsinstitutionen geflissentlich ignoriert werden.
Russland war 2009 trauriger Spitzenreiter bei tödlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger. Viele der Opfer berichteten über willkürliche Festnahmen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen in der kriegszerrütteten Republik Tschetschenien, ausgeführt von Milizen, die faktisch unter der Kontrolle des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow standen. Die russischen Behörden ließen eine Kultur der Straflosigkeit entstehen, die diese Morde unweigerlich begünstigt hat:
Ebenfalls im Januar wurde der Menschenrechtsanwalt Stanislaw Markelow unmittelbar nach einer Pressekonferenz in Moskau umgebracht. Auch die Journalistin Anastasja Baburowa kam bei dem Anschlag ums Leben. Zwei Verdächtige wurden festgenommen. Einer der beiden machte Berichten zufolge persönliche Motive für die Tat geltend, die mit Markelows Arbeit gegen russische Neofaschisten in Zusammenhang stehen sollen. Bis dato ist unklar, was das tatsächliche Motiv für Markelows Ermordung war. Er vertrat unter anderem die Familie einer jungen Tschetschenin, die von einem russischen Oberst getötet worden war. Zuvor hatte er die Journalistin Anna Politkowskaja vertreten, die vor allem über Menschenrechtsverletzungen unter Kadyrow berichtet hatte. Sie wurde 2006 in Moskau getötet, der Mord ist bis heute nicht aufgeklärt.
Einige russische Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihrer Arbeit außerhalb des Tschetschenien-Kontexts mit Gewalt konfrontiert:
Nicht nur in Russland wurden 2009 gewaltsame Übergriffe auf Menschenrechtsverteidiger verübt. Weitere Ländern, in denen Menschenrechtsaktivisten getötet, verschleppt oder schwer angegriffen wurden, sind:
Manche Regierungen sind so repressiv, dass Menschenrechtsbewegungen dort nur im Verborgenen existieren können. Niemand würde sich an die Öffentlichkeit wagen. Diese Regierungen lassen in der Regel auch keine Besuche von internationalen Menschenrechtsbeobachtern zu. Besonders hervorzuheben sind in dieser Hinsicht Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan. In Burma und Iran gibt es kleine, mutige Menschenrechtsbewegungen; internationale Organisationen erhalten allerdings keinen Zugang zum Land. In Saudi-Arabien sind unabhängige Menschenrechtsorganisationen nicht erlaubt. Die Regierung sieht zwar über einzelne Aktivisten bisweilen hinweg, aber sobald ihre Arbeit auf größere Resonanz – insbesondere in den westlichen Medien – stößt, geht sie hart gegen diese mutigen Einzelkämpfer vor. Somalia ist so gefährlich, dass eine offene Menschenrechtsüberwachung praktisch unmöglich ist. In den letzten drei Jahren des brutalen Konflikts wurde die Zivilgesellschaft dezimiert, viele Aktivisten wurden getötet oder sind geflohen.
Libyen hat zwar internationalen Beobachtern Zugang gewährt, aber eine unabhängige Überwachung durch libysche Organisationen ist verboten, weil das Konzept einer unabhängigen Zivilgesellschaft Muammar al-Gaddafis Theorie der direkten Volksherrschaft widerspricht. In Syrien gibt es nach wie vor keine einzige eingetragene Menschenrechtsgruppe, weil ihre Anträge zur Registrierung konsequent abgelehnt werden. Die Nationale Organisation für Menschenrechte hatte die Entscheidung des Ministeriums für Soziale Angelegenheiten und Arbeit bezüglich der Ablehnung ihres Registrierungsantrags vor einem Verwaltungsgericht angefochten. Das Ministerium forderte daraufhin, dass die Mitglieder der Organisation strafrechtlich verfolgt werden.
Manche, in der Regel offene Gesellschaften verweigern internationalen Menschenrechtsgruppen den Zugang zu bestimmten Gebieten, in denen gravierende Menschenrechtsverstöße begangen wurden. Indonesien untersagte dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie internationalen Menschenrechtsgruppen den Zugang zu Papua. Israel verhinderte während des von Dezember 2008 bis Januar 2009 andauernden Gaza-Konflikts die Einreise israelischer und internationaler Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in den Gazastreifen und sorgt seitdem dafür, dass Menschenrechtsaktivisten keinen Zugang haben (ein Zugang über Ägypten war jedoch seit Beginn des Konflikts möglich; Menschenrechtsverteidiger mit Sitz in Gaza konnten die ganze Zeit über dort arbeiten). Sri Lanka versperrte einheimischen und internationalen Menschenrechtsgruppen sowie unabhängigen Journalisten den Zugang zu einem Großteil der Gebiete, in dem der bewaffnete Konflikt stattfand, der 2009 seinen Höhepunkt erreicht hatte. Gleiches gilt für den Zugang zu den in Lagern festgehaltenen Binnenflüchtlingen.
Etliche Regierungen verhindern, dass unabhängige Experten und Berichterstatter des UN-Menschenrechtssystems Zugang zu ihrem Land erhalten. Die Regierungen von Usbekistan, Turkmenistan und Vietnam verweigern den Mandatsträgern von mehr als einem halben Dutzend UN-Sonderverfahren (u. a. über Folter und die Situation von Menschenrechtsverteidigern) trotz jahrelanger und wiederholter Anfragen nach wie vor die Einreise. Ähnlich sieht es in Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Pakistan und Saudi-Arabien aus. Ende Oktober 2009 verweigerte Zimbabwe dem UN-Sonderberichterstatter über Folter die Einreise, obwohl er zuvor eingeladen worden war und man sich auf diesen Termin für seinen Besuch geeinigt hatte. Und Russland lehnte es kategorisch ab, ihm die zur Durchführung seiner Aufgabe erforderlichen Bedingungen zu garantieren.
Manche Regierungen haben offenbar keinerlei Skrupel, Menschenrechtsorganisationen einfach zu verbieten:
Andere Regierungen schikanieren Menschenrechtsverteidiger offen oder nehmen sie fest:
Einige Regierungen nutzen Gewaltandrohungen explizit oder versteckt, um Menschenrechtsverteidiger abzuschrecken oder zu bestrafen:
Obwohl die sexuellen und reproduktiven Rechte völkerrechtlich weitgehend anerkannt sind, sind sie in vielen Teilen der Welt noch immer Gegenstand heftiger politischer und gesellschaftlicher Kritik. Nach wie vor werden Menschen, die diese Rechte einfordern, Opfer von Diskriminierung, brutaler Gewalt und mitunter sogar von Mord. Die Bekämpfung von HIV/AIDS, der Zugang für Frauen zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch sowie die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sind gesellschaftlich und politisch umstritten, und ihre Befürworter werden nicht selten für ihr Engagement angegriffen. Ein neuer Gesetzesentwurf der ugandischen Regierung sieht beispielsweise vor, dass die „Beihilfe oder Begünstigung“ von Homosexualität geahndet und strafrechtlich verfolgt werden soll und Nichtregierungsorganisationen, die sich nicht an diese Regel halten, verboten werden sollen.
Diese Methoden, mit denen die Menschenrechtsbewegung zum Schweigen gebracht werden soll, sind alles andere als subtil. Aber gerade weil sie so leicht zu durchschauen sind, kommen sie die betreffenden Regierungen umgehend teuer zu stehen: Sie schaden ihrem Ansehen und ihren internationalen Beziehungen. Deshalb greifen menschenrechtsverletzende Regierungen nicht selten auf Methoden zurück, die weniger offensichtlich sind. Eine Taktik, die sich scheinbar immer mehr durchsetzt, ist die Verabschiedung dirigistischer Gesetze und Vorschriften: Sie sollen die Gründung von NGOs erschweren, ihren Handlungsspielraum begrenzen, sie kontrollieren und dezimieren. Der UN-Sonderberichterstatter zur Situation von Menschenrechtsverteidigern sagte 2006, dass „zwar manche Staaten nationale Gesetze verabschiedet haben, in denen ihre in der Erklärung [für Menschenrechtsverteidiger] beinhalteten internationalen Verpflichtungen zum Ausdruck kommen, viele Staaten jedoch tendenziell eher neue Gesetze verabschieden, die den Spielraum für die Menschenrechtsarbeit einschränken“. Regierungen, die diesen Weg einschlagen, geben gerne vor, dass es sich dabei um nichts weiter als um gewöhnliche Kontrollen eines wichtigen Tätigkeitsbereichs handle. Tatsächlich sollen und werden diese Gesetze die NGOs daran hindern, Regierungen für die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen in die Pflicht zu nehmen.
Russland verschärfte seinen Maßnahmenkatalog 2006 durch die Verabschiedung eines umstrittenen NGO-Gesetzes. Die gleiche Wirkung erzielten die Behörden mit Vorschriften zum Steuerrecht, Brandschutz und zu Software-Lizenzen. Manche NGOs haben die Auswirkungen kaum zu spüren bekommen. Menschenrechtsorganisationen und andere Einrichtungen, die sich dafür einsetzen, dass Regierungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sahen sich hingegen mit lästigen Vorschriften, ständigen Kontrollen und gezielten Einsichtnahmen in ihre Bücher konfrontiert und wurden mit der Schließung bedroht, falls sie die Vorschriften nicht einhalten. Bestenfalls müssen diese Organisationen ihre kostbare Zeit den staatlichen Kontrolleuren widmen, anstatt ihre Arbeit fortzusetzen: Einer Untersuchung zufolge liegen die Kosten für die Registrierung einer NGO jetzt um 40 Prozent über den Kosten für die Anmeldung eines Unternehmens. Schlimmstenfalls werden diese Organisationen wegen relativ geringfügiger technischer Verstöße aufgelöst oder vorübergehend geschlossen bzw. durch die minuziösen Kontrollen daran gehindert, ihren eigentlichen Aufgabe nachzugehen. Zwei Regionalbüros der Organisation Bewegung für Menschenrechte wurden 2009 wegen technischer Verstöße per Gerichtsentscheid aufgelöst. Die regionale Menschenrechtsorganisation Agora wird seit Juli durch eine Vielzahl schikanöser Kontrollen an der Fortsetzung ihrer inhaltlichen Arbeit gehindert.
Äthiopiens neues Gesetz gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, das im Januar 2009 verabschiedet wurde, hatte noch gravierendere Folgen: Es brachte die Menschenrechtsüberwachung im Land weitgehend zum Erliegen. Das Gesetz verbietet „ausländischen Organisationen“, und damit jeder Organisation, die zu mehr als zehn Prozent aus dem Ausland finanziert wird, sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Menschen-, Frauen- und Kinderrechten und verantwortungsbewusster Regierungsführung. Da es in Äthiopien an Geldgebern mangelt, mussten die NGOs diese kritischen Themen vermeiden. Die äthiopische Regierung rechtfertigt das Gesetz damit, dass etliche Regierungen, darunter die der Vereinigten Staaten, Kandidaten für politische Ämter eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland ebenfalls untersagen. Allerdings gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen politischen Wahlkämpfern und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ausüben. Die äthiopische Regierung fügt hinzu, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland im Bereich der humanitären Hilfe (eine Haupteinnahmequelle der Regierung) gestattet sei. Der beste Weg, um sicherzustellen, dass Entwicklungsgelder wirklich dort ankommen, wo die Hilfe am meisten benötigt wird, wäre allerdings die Anerkennung genau jener unabhängigen Organisationen, die durch das Gesetz zur Regulierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen verboten werden. Ein neues Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, das auch dazu dient, friedliche Protestkundgebungen unter Strafe zu stellen, verschärft die Situation noch zusätzlich.
Indien benutzte das Gesetz zur Regulierung von Zuwendungen aus dem Ausland (Foreign Contribution Regulation Act), um Organisationen wegen einer regierungskritischen Haltung zu schikanieren und ihre Gelder zu blockieren. Das Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um ausländische Spenden an politische Parteien, Politiker und Wahlkampfkandidaten zu verbieten und damit zu gewährleisten, dass die Wahlen nicht von ausländischen Interessen beeinflusst werden. Weitere vorgeschlagene Gesetzesänderungen werden NGOs, deren Arbeit dem „Interesse des Staates“ abträglich sein soll, weiter einschränken und ihr Recht auf finanzielle Unterstützung untergraben.
In Israel nutzte Premierminister Benjamin Netanyahu anstatt des Gesetzes seinen politischen Einfluss, um die Finanzierungsgrundlage einer wichtigen Menschenrechtsorganisation anzugreifen. Im August forderte er europäische Regierungen öffentlich dazu auf, die israelische Reservistengruppe Breaking the Silence nicht weiter finanziell zu unterstützen. Sie hatte kurz zuvor einen höchst kritischen Bericht über das Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen veröffentlicht. Der Bericht beinhaltete Zeugenaussagen von 26 Soldaten, die an der Militäroperation teilgenommen hatten. Ein ranghoher Mitarbeiter am Amtssitz von Netanyahu erklärte öffentlich: „Wir werden dem Kampf gegen diese Organisationen viel Zeit und Energie widmen. Wir werden bestimmt nicht wehrlos zusehen, wie Menschenrechtsgruppen uns ins Visier nehmen und dann ungestraft davonkommen.“
Weitere Regierungen mit restriktiven Gesetzen gegen NGOs und gemeinnützige Organisationen:
Diese Regulierungsmaßnahmen eignen sich hervorragend, um die Überwachung der Menschenrechte einzuschränken. Deshalb haben zahlreiche Regierungen – nicht nur in ohnehin repressiven Staaten – ähnliche Gesetzesvorschläge eingebracht:
Rechtsanwälte spielen oft eine herausragende Rolle bei der Verteidigung von Menschenrechten und sind deshalb häufig Angriffen besonderer Art ausgesetzt. Um Rechtsanwälte daran zu hindern, die Verteidigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu übernehmen, entzog man ihnen in China und im Iran aus politischen Gründen ihre Zulassung.
Viele Regierungen brachten Menschenrechtsverteidiger mittels fingierter Anklagen zum Schweigen:
Evgeniy Zhovtis, der prominenteste Menschenrechtsverteidiger Kasachstans und Gründungsdirektor des Internationalen Büros für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, wurde nach einem Autounfall im September 2009, bei dem ein junger Mann ums Leben kam, der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Die erheblichen Verfahrensmängel bei den Ermittlungen und die Tatsache, dass Beweise der Verteidigung im Prozess nicht zugelassen wurden, geben Anlass zur Sorge, dass diese menschliche Tragödie zu politischen Zwecken ausgenutzt wurde.
Anklagen wegen Verleumdung sind ebenfalls zu einem beliebten Instrument geworden, um Kritik an Menschenrechtsverletzungen verstummen zu lassen:
In einer leicht abgewandelten Variante wurden in Sri Lanka vier staatliche Ärzte wegen angeblicher „Verbreitung von Falschinformationen“ mehrere Monate lang inhaftiert: Sie hatten über die willkürliche Bombardierung von Krankenhäusern in den von den Tamil Tigers kontrollierten Gebieten während der letzten Wochen des bewaffneten Konflikts berichtet.
* * *
Regierungen sind in ihren Bemühungen, Menschenrechtsverteidiger einzuschränken und zu bestrafen, äußerst erfinderisch, aber ihre Motive sind im Großen und Ganzen die gleichen. Menschenrechtsverletzungen sind heute mehr denn je mit einem hohen Preis verbunden, und eigentlich möchte man meinen, dass dies für viele Regierungen ein Grund mehr sein sollte, ihre rechtlichen Verpflichtungen anzuerkennen und die Menschenrechte zu achten. Trotzdem versuchen einige Regierungen, diesen Preis herabzusetzen, indem sie Menschenrechtsverteidiger angreifen oder ihren Handlungsspielraum einschränken. Ob sie damit Erfolg haben, hängt auch vom Engagement der Regierungen ab, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben haben. Wir hoffen, dass diese Besorgnis erregende Entwicklung, die wir zum Schwerpunktthema dieses Berichts gemacht haben, ein starkes Engagement hervorrufen wird.
Der wahrscheinlich größte Erfolg der Menschenrechtsbewegung der letzten Jahre war die Schaffung eines neuen internationalen Rechtssystems, insbesondere der 2002 ins Leben gerufene Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, vor dem sich die größten Menschenrechtsverbrecher verantworten müssen. Bis dahin konnten Regierungen, die für gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Massenmord verantwortlich waren, mehr oder weniger davon ausgehen, dass sie ungestraft davonkommen. Sie mussten lediglich ihr eigenes nationales Rechtssystem durch Gewalt oder Drohungen schwächen. Auf den IStGH und andere internationale Tribunale, wie den Strafgerichtshof für Ruanda, Sierra Leone oder das ehemalige Jugoslawien, haben Tyrannen und Diktatoren keinen Zugriff. Sie zeigen, dass Gerechtigkeit möglich ist.
Die Möglichkeiten dieser Institutionen sind noch sehr begrenzt, und ihre Kapazitäten werden nie ausreichen, um alle mutmaßlichen Täter strafrechtlich verfolgen zu können. Zudem sind manche Täter als Staatsangehörige bestimmter Staaten oder weil sie von diesen unterstützt werden, dem Risiko einer internationalen Strafverfolgung weniger ausgesetzt als andere. Grund dafür ist ein tief verankertes Machtungleichgewicht, das nicht selten darüber entscheidet, welche Menschenrechtsverletzungen einer genaueren Überprüfung unterzogen werden. Viele Verbrechen werden deshalb gar nicht erst untersucht. Von entscheidender Bedeutung ist hier jedoch, dass eine internationale Justiz angerufen werden kann, wenn die Bemühungen der nationalen Justiz scheitern. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden, damit den Opfern Gerechtigkeit widerfährt, und zukünftigen Täter muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht werden, damit weitere Gräueltaten vermieden und Leben gerettet werden.
So willkommen diese Entwicklung aus Sicht der Opfer und Überlebenden ist, so bedrohlich ist sie aus Sicht der Täter. Und so wie Menschenrechtsverteidiger angegriffen wurden, weil sie Verstöße aufgedeckt und Druck ausgeübt haben, um Veränderungen zu bewirken, wird jetzt das internationale Rechtssystem angegriffen, weil die Täter befürchten, dass sie für ihre Verstöße gegen die Menschenrechte schon bald zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Auslöser für diesen neuen Feldzug gegen die internationale Justiz war der Antrag des Chefanklägers des IStGH auf einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir im Juli 2008 wegen Verbrechen der sudanesischen Armee und verbündeter Milizen gegen die Zivilbevölkerung in Darfur. Im März 2009 erließ der IStGH den Haftbefehl gegen al-Baschir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er war das erste amtierende Staatsoberhaupt, das vom IStGH angeklagt wurde.
Man hätte eigentlich erwartet, dass die afrikanischen Staats- und Regierungschefs diesen Schritt begrüßen. Schließlich konnte sich die internationale Staatengemeinschaft mehr als fünf Jahre lang nicht entschließen, etwas zu unternehmen, während es in Darfur zu Massenmord und Zwangsvertreibungen kam. Endlich hatte jemand entschieden gehandelt. Allerdings wirkten einige afrikanische Staatsoberhäupter weniger besorgt über das Gemetzel an ihren Landsleuten, als über die Möglichkeit, dass ein amtierender Staatschef für diese grausamen Verbrechen wahrscheinlich vor Gericht gestellt wird.
Im Juli 2009 während des Gipfels der Afrikanischen Union im libyschen Sirte war der Tiefpunkt erreicht. Auf Druck des libyschen Führers Muammar al-Gaddafi und der Regierungen einiger nordafrikanischer Staaten hatte die AU eine Resolution verabschiedet, die die afrikanischen Staaten aufforderte, nicht mit dem IStGH zu kooperieren und den Haftbefehl gegen al-Baschir nicht zu vollstrecken. Einige Regierungen, vor allem Botswana und Südafrika, änderten ihre Haltung zwar später. Aber das Bedenkliche daran ist, dass die AU, eine Institution, die auf menschenrechtlichen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit beruht, sich auf die Seite eines mutmaßlichen Massenmörders gestellt hat und nicht auf die Seite der Opfer.
Die AU brachte verschiedene Gründe für diese Entscheidung vor, kein einziger davon war wirklich schlüssig. Ein Grund war, dass der UN-Sicherheitsrat auf den Antrag der AU, den Haftbefehl zu suspendieren, keine formale Antwort gegeben hatte. Dieser Antrag war, gelinde gesagt, kontrovers. Er gründete auf der fragwürdigen These, dass ein Staatschef, der schwerste Verbrechen in Darfur unterstützt hatte, plötzlich zu einem Mann des Friedens werden sollte, wenn man ihm nur eine zweite Chance gäbe. Der Sicherheitsrat war in der Frage der Aussetzung des Haftbefehls gespalten und ohne die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder nicht in der Lage zu reagieren.
Darüber hinaus hatten einige afrikanische Staatschefs beanstandet, der IStGH strebe einseitig nach Gerechtigkeit, weil alle vier Fälle, mit denen sich der IStGH damals befasste, Afrika betrafen (der Chefankläger des IStGH hat inzwischen die Einleitung von Ermittlungen in einem fünften Fall, nämlich Kenia, beantragt). Dabei hätte das eigentlich ein Grund zum Feiern sein sollen: Zum ersten Mal beschäftigte sich ein internationales Gericht mit schweren Verbrechen auf dem afrikanischen Kontinent. Als das Gericht gegen mehrere Warlords Anklage erhob, hatte es seitens der afrikanischen Staatsoberhäupter keine Einwände gegeben.
Aber mit dem Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten al-Baschir im Jahr 2008 änderte sich der Ton. Unter der Führung einiger der schlimmsten Autokraten Afrikas warf die AU dem Strafgerichtshof plötzlich vor, Afrika zu Unrecht ins Visier zu nehmen. In Wirklichkeit versuchten diese Staatschefs, auf zynische Weise sich selbst zu schützen. Sie wussten nur allzu gut, dass die afrikanischen Regierungen in drei von vier dieser Fälle das Gericht selbst darum gebeten hatten, Ermittlungen einzuleiten. Der vierte Fall – Darfur – wurde vom Sicherheitsrat an den IStGH verwiesen, nach einer Abstimmung, die auch von Benin und Tansania, die damals einen Sitz im Sicherheitsrat hatten, klar unterstützt worden war. Selbst eine hochrangig besetzte Kommission der AU, die 2009 unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten Südafrikas Thabo Mbeki ins Leben gerufen wurde, unterstrich die Notwendigkeit, die in Darfur begangenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Die afrikanische Zivilgesellschaft und die progressiven afrikanischen Staaten durchschauten diese offensichtlichen Versuche, an der Straffreiheit festhalten zu wollen, und erinnerten zu Recht daran, dass alle Regierungen verpflichtet sind, die Rechtsstaatlichkeit zu achten, und alle IStGH-Mitgliedstaaten mit dem Gerichtshof kooperieren müssen.
Was nicht heißen soll, dass es mit der Reichweite des IStGH nicht auch Probleme gegeben hätte. Voruntersuchungen wurden auch in Ländern außerhalb Afrikas durchgeführt, insbesondere in Kolumbien, Afghanistan, Georgien und Gaza, offizielle Ermittlungen stehen dort allerdings noch aus. Das mag zum Teil daran liegen, dass der Chefankläger generell ungern Ermittlungen aus eigener Initiative aufnimmt (im Gegensatz zur Überweisung eines Falles an den IStGH, im Fall Kenia wurde er allerdings aus eigener Initiative tätig) oder Fälle von hoher rechtlicher Komplexität an sich zieht. Die nachweisliche Bereitschaft, jede Person strafrechtlich zu verfolgen, die schwerste Verbrechen zu verantworten hat, würde die Legitimität des IStGH in der Außenwahrnehmung deutlich erhöhen.
Ein weiteres Problem ist das Fehlen einer umfassenden Ratifizierung. In eindeutigen Fälle wie Sri Lanka, Irak, Gaza oder Tschetschenien, wird eine Anklage erschwert, weil die verantwortlichen Regierungen das Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof nicht unterzeichnet haben. Aber anstatt dem IStGH diesen Mangel vorzuwerfen, würden diejenigen, die an einer größeren Reichweite des IStGH Interesse haben, besser daran tun, für eine möglichst breite Ratifizierung zu werben.
Ein größeres Problem liegt auch in der Doppelmoral und Inkonsequenz der westlichen Großmächte. Ihr Interesse an einer Strafverfolgung von Verbrechen beispielsweise in Guinea, Kenia oder Darfur steht in deutlichem Kontrast zur zögerlichen Haltung gegenüber Israel, die für Kriegsverbrechen in Gaza mutmaßlichen Verantwortlichen zumindest vor nationale Gerichte zu bringen. Diese Tendenz, Verbündete, die gegen die Menschenrechte verstoßen, in Schutz zu nehmen, trägt lediglich dazu bei, dass die AU ihre Reihen schließt.
Das ändert aber nichts daran, dass die Hauptverantwortung für den Schulterschluss mit al-Baschir bei der AU liegt. Dass die Appelle der Opfer von Verbrechen, die außerhalb Afrikas begangen wurden, unbeantwortet blieben, ist kein Grund, die Opfer in Afrika und ihre Suche nach Gerechtigkeit zu ignorieren. Der Westen darf der Rücksichtslosigkeit der AU gegenüber seiner eigenen Bevölkerung jedoch nicht weiter Vorschub leisten. Ein konsequentes Eintreten für Gerechtigkeit ist die beste Voraussetzung, um viele Nachahmer zu finden und Gerechtigkeit zu fördern. Dabei darf es keine Rolle spielen, wo und von wem ein Verbrechen begangen wurde.
Der Menschenrechtsrat ist ein „Problemkind“. Wiederholt kritisierte er die Menschenrechtsverletzungen der israelischen Regierung, vernachlässigte oder verharmloste aber gleichzeitig ähnliche und noch gravierendere Situationen. Im Mai 2009 berief beispielsweise eine kleine Gruppe von traditionell menschenrechtsfreundlichen Mitgliedern eine Sondersitzung zu Sri Lanka ein. Dort waren kurz zuvor Tausende Zivilisten, die von den Tamil Tigers gewaltsam festgehalten wurden, bei einem Angriff der Regierung ums Leben gekommen. Nach Beendigung der Kämpfe hielt die Regierung fast 300.000 Zivilisten gefangen. Anstatt eine unabhängige Untersuchung über die von beiden Seiten begangenen Kriegsverbrechen zu fordern, beglückwünschte der Menschenrechtsrat die srilankische Regierung zu ihrem Sieg, ignorierte deren Menschenrechtsverletzungen und beschuldigte die Tamil Tigers, schwere Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Diese beschämende Resolution war, wie manch andere enttäuschende Resolution des Menschenrechtsrats, von den Mitgliedern freilich vorher nicht absehbar. Bei den meisten Mitgliedern handelt es sich um demokratische Staaten, und man hätte eigentlich davon ausgehen können, dass ihre Stimmabgabe im Menschenrechtsrat den gleichen Prinzipien folgt, an denen sie sich zuhause orientieren. Dass dem oftmals nicht so war, zeigt, dass einige der repressivsten Regierungen der Welt in der Lage sind, andere davon zu überzeugen, zugunsten einer abwegigen Auffassung von regionaler Solidarität bzw. von Solidarität mit dem Süden zu stimmen, statt nach den menschenrechtlichen Prinzipien, die sie zuhause befürworten. Das heißt, dass es den repressiven Staatschefs gelungen ist, im Menschenrechtsrat, wie bereits beim IStGH und in der AU, diese demokratischen Staaten davon zu überzeugen, sich mit den menschenrechtsverletzenden Staatschefs des Südens zu solidarisieren anstatt mit deren Opfern.
Allerdings hat der Westen mit der eigenen Neigung zur Blockbildung und mit seiner unangebrachten Solidarität zur Stärkung dieser Position beigetragen. Die Europäische Union verwendet so viel Zeit auf die Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte, dass sie kaum noch Energien für andere aufbringt. Die Vereinigten Staaten nimmt Israel reflexartig in Schutz und griff den im September 2009 veröffentlichten Gaza-Bericht der UN-Untersuchungskommission unter der Leitung des ehemaligen südafrikanischen Richters Richard Goldstone an. Ein solches Verhalten macht es repressiven Staatsoberhäuptern leichter, sich versammelt hinter ihre – die Menschenrechte missachtenden – Verbündeten zu stellen.
Mit einer ganzen Reihe politischer Siege gaben sich diese repressiven Staatschefs allerdings nicht zufrieden. Im Menschenrechtsrat können sich, obwohl er ein aus Regierungen zusammengesetztes Gremium ist, seit jeher auch unabhängige Stimmen Gehör verschaffen. Es gibt routinemäßig Berichte von unabhängigen Experten und Berichterstattern, NGOs teilen ihre Standpunkte mit, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat Mitspracherecht. Sie alle bilden einen wichtigen Gegenpol zu einem System, das aktuell von vielen jener Länder dominiert wird, die gegen die Menschenrechte verstoßen und eigentlich Gegenstand für ein Einschreiten des Menschenrechtsrates sein sollten.
Jetzt sind die repressiven Regierungen offenbar entschlossen, die kritischen Stimmen im Menschenrechtsrat so weit wie möglich zum Schweigen zu bringen. Sie haben bereits eine ganze Reihe von Methoden vorgeschlagen, angefangen bei „Verhaltensregeln“ über Kontrollen bis hin zu restriktiven Vorschriften. Diese Einschränkungen würden einige der wichtigsten Maßnahmen untergraben, die den Rat trotz der derzeitigen Überlegenheit repressiver Staaten zu einem nützlichen Instrument machen. Wenn es nicht gelingt, die Regierungen zu mobilisieren, die normalerweise für die Menschenrechte eintreten, könnte dieses Vorhaben Erfolg haben. Die binnen fünf Jahren vorgesehene Überprüfung der Arbeit des Rates findet 2011 statt.
Kuba ist ein gutes Beispiel dafür, wie menschenrechtsverletzende Regierungen manipulative Methoden einsetzen, um zu verhindern, dass unabhängige Stimmen zu Wort kommen. Der Hintergrund dazu war das „Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren“, eine wichtige Neuerung im Menschenrechtsrat, bei der die Menschenrechtsbilanz aller Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft wird. Weil dieses Verfahren in erster Linie von einer aus Mitgliedstaaten besetzten Arbeitsgruppe durchgeführt wird, scheute Kuba keine Mühen, um sicherstellen, dass sich möglichst viele, mit Kuba partnerschaftlich verbundene Regierungen positiv zur dortigen Menschenrechtslage äußern. Da der Zeitrahmen in diesem Verfahren begrenzt ist, konnte Kuba die Zahl der kritischen Stimmen dadurch weitgehend reduzieren. Den Stellungnahmen kritischer NGOs versuchte die kubanische Regierung die Schärfe zu nehmen, indem sie Dutzende staatlich organisierte Institutionen aufforderte, ausnahmslos positive Berichte zur Menschenrechtslage in Kuba einzureichen. Auf diese Weise konnte die kubanische Regierung Vorwürfe zu politischen Gefangenen oder zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zurückweisen, was völlig abwegig ist. Hinzu kommt, dass die Regierung bei der Erstellung ihres eigenen Berichts offensichtlich nicht eine einzige unabhängige Institution konsultiert hat, wie eigentlich nahe gelegt wird.
Angriffe auf unabhängige NGO-Stimmen innerhalb der Vereinten Nationen gab es nicht nur im Menschenrechtsrat. Eine NGO muss, um überhaupt vor den UN-Gremien sprechen zu dürfen, vom NGO-Komitee der Vereinten Nationen, das sich ebenfalls aus Regierungsvertretern zusammensetzt, „Beraterstatus“ erhalten. Wie im Menschenrechtsrat bemühen sich Regierungen, die eine eher restriktive NGO-Politik betreiben, aktiv um die Mitgliedschaft in diesem Komitee und sind dort auch überrepräsentiert. Zu den aktuellen Mitgliedern gehören Ägypten, Angola, China, Kuba, Russland und Sudan. Zu den NGOs, die vom Komitee abgelehnt wurden, gehören eine christliche Organisation aus China (weil sie sich weigerte, eine Liste ihrer Mitglieder in China vorzulegen, was möglicherweise zu Vergeltungsmaßnahmen gegen die Mitglieder geführt hätte), der Äthiopische Menschenrechtsrat (weil die Organisation angeblich die Auflagen eines neuen, restriktiven Gesetzes über zivilgesellschaftliche Organisationen in Äthiopien nicht erfüllen konnte), das Democracy Coalition Project aus den USA (weil China, Kuba und Russland protestierten, da sie von dieser Gruppe angeblich diskriminiert werden, die Ablehnung wurde jedoch später durch ein höheres UN-Organ widerrufen). Für Gruppen, die sich für die Rechte von Schwulen und Lesben einsetzen, war es besonders schwierig, den Beraterstatus zu erhalten, weil die Komitee-Mitglieder ihre eigene Moral über das Recht von NGOs stellen, für die Rechte aller Menschen einzutreten.
Nicht nur UN-Institutionen müssen mit Gegenreaktionen menschenrechtsverletzender Staaten rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die internationale Institution, die die russische Regierung am konsequentesten für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien zur Rechenschaft zieht. Der Gerichtshof fällte über 100 Entscheidungen gegen Russland wegen Entführung, Folter und Hinrichtungen in Tschetschenien und das Versäumnis, diese Verbrechen ordnungsgemäß zu untersuchen. Russland bezahlt zwar die angeordneten Entschädigungen, weigert sich aber konsequent, die vom Gerichtshof auferlegten strukturellen Reformen wie die Einleitung effektiver Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter umzusetzen, damit die Verantwortlichen nicht mehr ungestraft davonkommen. Besonders auffällig ist dieses Versäumnis in Fällen, bei denen die Identität des verantwortlichen Kommandeurs oder der verantwortlichen Einheit der Sicherheitskräfte bekannt ist. In etwa 40 dieser Fälle verstieß die russische Regierung gegen ihre Verpflichtung, dem Gerichtshof die relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist Russland der einzige Mitgliedstaat im Europarat, der das Protokoll Nr. 14 blockiert, ein neues Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das einem zwischenstaatlichen Ministerkomitee ermöglichen würde, eine Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie sich weigert, die Urteile des Gerichtshofs zu erfüllen. Die russische Regierung zögert außerdem einen seit langem geplanten Besuch von Dick Marty hinaus, dem Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Menschenrechtssituation in Nordkaukasus.
Die Institution, von der man 2009 positive Impulse erwartet hatte, hat sich letztendlich kaum Beifall verdient. Im Oktober 2009 riefen die zehn Mitgliedstaaten des Verbandes der Südostasiatischen Nationen (ASEAN) die bereits seit Jahren geplante Regierungskommission für Menschenrechte ins Leben. Der Anfangsphase nach zu urteilen hat sich das Warten aber nicht wirklich gelohnt. Die Kommission hatte einen „konstruktiven“, „nicht konfrontativen“ und „auf Entwicklung beruhenden“ Ansatz für die Menschenrechte versprochen. Obwohl die Förderung und der Schutz der „Menschenrechte und Grundfreiheiten der ASEAN-Völker“ zum Aufgabenbereich der Menschenrechtskommission gehört, ist ihre Reichweite aufgrund der Verpflichtung eingeschränkt, „sich nicht in die inneren Angelegenheiten von ASEAN-Mitgliedstaaten einzumischen“, Entscheidungen „durch Rücksprache und im Konsens“ zu treffen, „nationale und regionale Eigenheiten sowie unterschiedliche geschichtliche, kulturelle und religiöse Hintergründe zu respektieren und das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten zu berücksichtigen“. Diese Prinzipien räumen jedem Mitgliedstaat ein Vetorecht ein, kein Mitglied kann von einem anderen verklagt werden, mutmaßlich gegen die Menschenrechte verstoßende Mitgliedstaaten dürfen nicht überwacht werden und sind vor Ermittlungen und Sanktionen geschützt.
Der thailändische Premierminister Abhisit Vejjajiva erklärte in seiner Rolle als Vorsitzender der ASEAN, dass es aus Sicht des Verbandes nicht darum gehe, Menschenrechtsverstöße zu verurteilen, sondern darum, ein Bewusstsein für Menschenrechte zu schaffen, und fügte noch hinzu, dass eine Verbesserung der Menschenrechtslage ein „auf Entwicklung beruhender Prozess“ sei. Da zu den Mitgliedstaaten der ASEAN auch Diktaturen wie Vietnam und Laos sowie das von einer skrupellosen Militärregierung beherrschte Burma gehören, dürfte dieser nicht auf Druck, sondern auf Entwicklung beruhende Prozess eine Weile dauern.
Die neue Kommission hatte ursprünglich eine Begegnung mit Vertretern der Zivilgesellschaft geplant. Doch der thailändische Vorsitzende verweigerte fünf der insgesamt zehn vorgeschlagenen Personen – aus Burma, Kambodscha, Laos, den Philippinen und Singapur – die Teilnahme, was dazu führte, dass drei der fünf übrigen Vertreter die Gesprächsrunde ebenfalls verließen. Bei einem vorausgegangenen Treffen der Außenminister hatten die ASEAN-Mitglieder beschlossen, dass jeder Staat die zivilgesellschaftlichen Teilnehmer der Gesprächsrunde selbst auswählen würde, was darauf hindeutet, dass Unabhängigkeit wohl kaum das vorrangige Kriterium gewesen sein dürfte.
Die Menschenrechtsbewegung kann auf die zweifelhafte Anerkennung, die einige Regierungen mit ihren Angriffen auf Aktivisten und Institutionen zum Ausdruck bringen, gut und gerne verzichten. Es ist zwar schön zu wissen, dass die Täter den ausgeübten Druck zu spüren bekommen, aber ihre Gegenreaktion kann den Betroffenen erheblichen Schaden zufügen. Alles in allem hat die Menschenrechtsbewegung nichts von ihrer Wirksamkeit eingebüßt und weiß sich gegen diese reaktionären Bemühungen zur Wehr zu setzen. Aber einzelne Aktivisten und Organisationen sind trotzdem gefährdet und brauchen Unterstützung.
Etliche repressive Regierungen sind fest entschlossen, den Preis für Menschenrechtsverletzungen herabzusetzen und die Möglichkeiten der Menschenrechtsbewegung, sie zur Kasse zu bitten, einzuschränken. Diese Feststellung ist eine Sache. Die andere Sache ist, etwas dagegen zu unternehmen. Der Erfolg dieser Bemühungen darf jedoch nicht nur vom Mut einzelner Menschenrechtsaktivisten abhängen. Die Menschenrechtsbewegung braucht auch Rückendeckung all jener Regierungen, die sich den Schutz der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben. Die in dieser Einführung dokumentierten Vergeltungsmethoden sind, auch wenn sie in den letzten Jahren immer raffinierter wurden, mehr als offensichtlich. Ob die Befürworter der Menschenrechte in den Regierungen diese Angriffe kontern oder geflissentlich die Augen davor verschließen, kann den Erfolg oder das Scheitern dieses Vorstoßes erheblich beeinflussen.
Regierungen müssen Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsinstitutionen auf der ganzen Welt endlich entschiedener verteidigen. Das setzt voraus, dass sie sich energischer für die Menschen und für die Prinzipien, die angegriffen werden, einsetzen, auch wenn es sich bei dem Angreifer um einen Verbündeten handelt. Und es setzt auch voraus, dass sie diese Vergeltungsakte durchschauen, damit sie als das erkannt und verurteilt werden können, was sie tatsächlich sind. Denn: Einen Menschenrechtsverteidiger willkürlich zu inhaftieren oder zu töten, einer Menschenrechtsorganisation die Lizenz zu entziehen oder eine internationale Menschenrechtsorganisation anzugreifen, dies ist nicht irgendeine Menschenrechtsverletzung. Es ist ein stillschweigendes Bekenntnis zu Menschenrechtsverletzungen, die noch weitaus gravierender sind. Diese Regierungen versuchen, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, damit ihre Kritik nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Die zuverlässigste Methode, diese „Zensur“ zu überwinden, sind verstärkte Anstrengungen, um die Menschenrechtsverletzungen, die diese Regierungen verbergen wollen, strafrechtlich zu verfolgen.