V. Folgen des Verbots für Lehrkräfte und Beamtinnen
Unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Gesetze wurden Lehrerinnen, die ein Kopftuch trugen, Disziplinarmaßnahmen angedroht, falls sie darauf beharrten, dieses weiter zu tragen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden bereits derartige Sanktionen verhängt. In zumindest zwei Fällen in Nordrhein-Westfalen wurden Lehrerinnen (ohne Beamtenstatus) entlassen.
In Berlin und Hessen, wo die Verbote auch für Beamte außerhalb des Schulwesens gelten, gab es eine Reihe von Auseinandersetzungen mit Kopftuch tragenden Rechtsreferendarinnen, in Berlin auch mit Justizangestellten.[150]
Obwohl verbeamtete Lehrerinnen besser geschützt sind, kann auch ihnen das Unterrichten verboten und sogar der Beamtenstatus entzogen werden, wenn sie am Tragen des Kopftuchs festhalten und mit Rechtsmitteln scheitern.
Muslimische Frauen hatten es in der Folge schwer, Referendariatsstellen zu finden. Muslimischen Referendarinnen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten, wurde die anschließende Einstellung verweigert, wenn sie sich nicht an das Verbot hielten.
Die Verbote sind kein abstraktes Problem. Sie haben eine einschneidende Wirkung auf das Leben der betroffenen Frauen. Die von Human Rights Watch befragten Frauen beschrieben, wie man ihre Qualifikationen – nach Jahrzehnten im Lehrberuf ohne Konflikte oder disziplinarische Probleme – auf einmal in Frage stellte und sie plötzlich um ihren Arbeitsplatz fürchten mussten.
Die Debatten im Zusammenhang mit den Verboten und ihr breiter Gültigkeitsbereich erwecken bei muslimischen Frauen den Eindruck, dass die deutschen Behörden sie für verdächtig halten. Maryam (Name geändert), eine Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen und Konvertitin zum Islam, hatte seit Jahrzehnten beim Unterrichten ein Kopftuch getragen. Sie erklärte im Gespräch mit Human Rights Watch: „Man hat plötzlich das Gefühl ‘wir wollen euch nicht’...wohin soll ich verschwinden? Ich gehöre hierher. ... Das hätte ich nie für möglich gehalten.“[151] Elma (Name geändert), eine in Baden-Württemberg ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin, sagte, sie sei die einzige Referendarin gewesen, die das Oberschulamt persönlich kennen lernen wollte.[152] Andere Frauen berichteten über ähnliche Begebenheiten.[153]
Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, werden grundsätzlich gefragt, warum sie dies tun. Zudem werden ihre Unabhängigkeit und ihre Haltung zur Gleichberechtigung der Frau in Frage gestellt. Fahimah, eine Grundschullehrerin in Essen (Nordrhein-Westfalen) brachte gegenüber Human Rights Watch ihre Enttäuschung über die Unterstellungen, die hinter den Verboten stehen, zum Ausdruck: „Die, die Gesetze gemacht haben, kennen uns nicht.“ Sie fuhr fort:
Sie sollten unsere Kollegen, Rektoren und unsere Schulr äte fragen was wir für Menschen sind. Jeder von denen kennt mich so gut, dass die mit Sicherheit bezeugen können, dass ich weder unterdrückt bin noch aus irgendwelchen ‚Unterdrückungsgründen’ das Tuch trage... [Die Behörden] können das nicht einfach so behaupten; dafür müssten sie uns erst einmal kennenlernen, um zu wissen, dass wir unterdrückte Frauen sind, die das durch ihr Kopftuch äussern. ... Das kann man nicht einfach so behaupten. Man kann das Tuch nicht als Symbol dafür ansehen.
Fahimah fügte hinzu,
Es gibt sicherlich auch Menschen, die weder Muslime sind noch Tuch tragen und unterdrückt werden. Wo soll man das denn in diesen Fällen sehen? Ich verstehe nicht, wie man das an einem Tuch festlegen möchte.[154]
Sara (Name geändert), Lehrerin an einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen, teilte diese Enttäuschung:
Ich kann mir vorstellen, dass man zu diesem Schluss kommen kann, aufgrund der Darstellung von muslimischen Frauen in den Medien. Ja und? Aber ich bin nicht so. ... Viele Frauen mit Kopftuch sind nicht so and man kann nicht eine Religion komplett verurteilen weil, einige so sind. ... Ich bin ein Muster für Integration ... ich gehe raus, ich bemühe mich um einen Job, ich habe mein Studium beendet, habe nicht früh geheiratet und erst nach der Vollendung meiner Universitätsausbildung ... Ich habe meinen Ehemann frei ausgewählt, nicht unter Zwang, kannte ihn auch schon lange vorher, so wie es alles zu sein hat. Ich wurde auch nicht gezwungen, das Kopftuch zu tragen - Ich bin praktisch ein Muster dafür, was sie suchen. Sie haben jetzt ein Förderprogramm für Migratinnen, Lehramt zu studieren und als Lehrerin zu arbeiten. Hallo? Ich bin da, nehmt mich! Es ist sehr traurig, damit konfrontiert zu werden, gesagt zu bekommen, ich wäre in einer Art, die ich auch nur aus den Medien kenne. Ich kenne die Person nicht, die sie in mir sehen. [155]
Die von Human Rights Watch befragten Frauen – selbst jene, die schon seit Jahrzehnten oder seit ihrer Geburt in Deutschland leben bzw. Deutsche, die zum Islam konvertiert sind – sagten, sie fühlten sich entfremdet und ausgeschlossen. Ein Gruppe von Frauen sagte im Gespräch mit Human Rights Watch, es stimme sie betroffen, dass man sie für gefährlich erklärt habe.[156] Eine konvertierte Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen beschrieb, wie sie von dem Verbot erfuhr: „ Ich fühlte mich plötzlich wie eine fremde Person in Deutschland. ... Das werde ich nie vergessen.”[157]
Martina, eine Lehrerin aus Frankfurt, die zum Zeitpunkt der Befragung eine Stelle als Lehrerin an eine Privatschule suchte, erzählte Human Rights Watch:
Ich trage es, weil es für mich eine religiöse Pflicht ist. Ich brauchte 10 Jahre, um mich zu entscheiden, das Kopftuch [zu tragen]. Da werde ich nicht hingehen und einer 15-jährigen Schülerin sagen, es zu tragen. Wenn ich Schüler beeinflussen wollte, könnte ich das auch ohne Kopftuch machen – das würde mehr Sinn machen. ... Durch das Gesetz wird mir unterstellt, dass ich eine Art latente islamische Arbeit leiste. Das ist eine Unterstellung, die ich absolut zurückweise. Wenn ich Deutsch unterrichte, unterrichte ich Deutsch. ... Neutralität muss für alle gelten. [158]
In ähnlicher Weise bezeichneten auch andere Befragte das Verbot als ungeeignet, um gegen tatsächliche Indoktrinierung vorzugehen. Eine Teilnehmerin eines Gruppeninterviews meinte dazu: Das Kopftuch wird überbewertet. Man braucht kein Kopftuch, um zu manipulieren. und es gibt auch andere Mechanismen, um [gegen Indoktrinierung] vorzugehen.”[159]
Eine Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen äußerte ihr Unverständnis über die mangelnde Wertschätzung ihrer Fähigkeit, Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund zu erreichen:
Die Schüler und die Eltern hatten kein Problem damit [mit dem Kopftuch und einer Kopfbedeckung] … Die Schuldirektorin hat gesagt, durch mich würde sie noch mehr Probleme mit den Muslimen bekommen, als sie bereits hat, aber ich hätte Ihr im Gegenteil dabei helfen können und auch mit den muslimischen Eltern reden können, aber sie hat das nicht verstanden. [160]
Frauen beklagten gegenüber Human Rights Watch, sie fühlten sich durch die Debatte über das Kopftuch und die Verbote „auf das Kopftuch reduziert“[161]. Eine Betroffene sagte: “Man wird ‘Kopftuchfrau’”[162] Eine andere bemerkte: “Vor dem Kopftuchgesetz habe ich das Kopftuch einfach so getragen. Seit es das Kopftuchgesetz gibt und seit man so ins Zentrum der Aufmerksamkeit geschoben wird, trage ich mein Kopftuch viel bewusster. ... Man fühlt sich so wie auf dem Präsentierteller. Alle schauen auf einen: die Kollegen, die das auch in der Presse verfolgen ... die Situation ist ekelhaft.“[163] Eine Grundschullehrerin meinte dazu: “Das Kopftuch war nur das “I-Tüpfelchen“ für mich, nie so wichtig, nie so ein Thema.“[164]
Die Gymnasiallehrerin Sara sah sich vor eine unmögliche Entscheidung gestellt:
Sich tatsächlich vorstellen zu müssen, man kommt in die Schule und muss das Kopftuch abnehmen, dieses erste Mal ins Lehrerzimmer zu gehen. Wenn ich nur jetzt daran denke, wird mir schlecht. Man fühlt sich so erniedrigt. Es ist etwas anderes, wenn ich das Kopftuch nicht mehr tragen will und so zur Schule gehe, aber wenn es unter Zwang geschieht. ... auch vor meinen Schülern ... Ich habe ihnen immer gesagt, ihr müsst euch überlegen, wofür ihr steht, und dafür steht ihr dann, es sei denn, ihr lasst euch überzeugen, von etwas anderem. ... und dann gehe ich selber hin und ziehe mein Kopftuch aus? ... Ich bin dann kein Vorbild mehr. [165]
Andere Frauen erzählten Human Rights Watch, wie das Kopftuchverbot zu widerstrebenden Entscheidungen führte über alternative Kopfbedeckungen zum Kopftuch, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland zu ziehen oder ihre Elternzeit zu verlängern und sich beruflich neu auszurichten nach Jahren des Studiums und der Vertiefung ihrer Lehrqualifikationen.
Die oben erwähnte Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen beschrieb die Schwierigkeiten, auf die sie selbst nach ihrer Entscheidung, eine Mütze als Ersatz für das Kopftuch zu tragen, noch stieß:
Der Schulrat, die Direktorin haben mir nahegelegt, dass ich Elternzeit nehme, [da ich Anspruch hatte], um überlegen zu können, was ich jetzt mache. Ich mochte sie und sie mochten mich... Ich trage das Kopftuch, seitdem ich 16 Jahre alt bin, auch während meiner Jahre als Studentin und Referendarin. ... Gut kein Tuch, dann trage ich eine Mütze, und ich dachte, dann haben sie dieses ganze islamische Symbol nicht mehr und alle haben etwas davon, aber das ist auch nicht erlaubt... Ich hatte vorher mit dem Schulrat geprochen über das Tragen der Mütze und er hat mir gesagt, „mir ist egal, was Sie auf dem Kopf tragen, Hauptsache Sie sind eine gute Lehrerin. Dann gehen Sie mit Mütze, versuchen wir es.“ ... Es war meine Idee. ... Zu der Zeit, obwohl es schon das Kopftuchgesetz gab, wussten wir nicht, dass die Mütze auch nicht erlaubt ist. Das kam erst später durch die Fälle von Lehrerinnen mit Mütze, die dann aufgetreten sind. Erst dann wurde gesagt, dass eine Mütze auch nicht erlaubt ist. ... Meine Direktorin musste es melden. Ich mache ihr keinen Vorwurf ... sie wollte sich an das Gesetz halten. [166]
Um ihre Kündigung zu vermeiden, ging diese Lehrerin schließlich auf den Vorschlag ein, in Elternzeit zu gehen. Als Human Rights Watch sich mit ihr traf, überlegte sie, in ein Bundesland zu ziehen, wo sie mit ihrem Kopftuch unterrichten darf: „Ich denke daran, nach Rheinland-Pfalz zu gehen ... aber der Vater meiner Kinder [von dem sie geschieden ist] lebt hier ... [E]s ist schwierig für die Kinder ... aber ich muss auch daran denken, wie ich sie versorge, auch später wenn sie studieren wollen. ... Aber wenn das Gesetz auch in Rheinland-Pfalz kommen sollte, dann stehe ich wieder am Anfang. ... Meine ganze Famile ist hier, deshalb wäre es schwer für mich zu gehen. Ich brauche den Kontakt zu Familie und Freunden.”[167]
Emilie (Name geändert), eine zum Islam konvertierte Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, beschrieb die finanziellen Schwierigkeiten, mit denen sie infolge der Verbots zu kämpfen hatte. Um dem Konflikt mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen, hatte sie entschieden, ihren Mutterschaftsurlaub zu verlängern und dann in die verlängerte Elternzeit zu gehen, obwohl ihr Ehemann arbeitslos und auf ihr Einkommen angewiesen war.
Da mein Mann auch Arbeit suchte, gehen wir jetzt für eine Zeit ins Ausland [nach Marokko] Ich gehe mit gemischten Gefühlen, denn selbst ein halber Job hätte hier ein sparsames Leben ermöglicht. Nun warte ich ab, dass andere muslimische Frauen kämpfen für das Recht auf freie Religionsausübung und hoffe, dass es erfolgreich sein wird. [168]
Eine zum Islam konvertierte Referendarin zog nach Wien, nachdem ihr das bayerische Kultusminsterium mitgeteilt hatte, sie könne ihren Vorbereitungsdienst nur ohne Kopftuch absolvieren. In Wien arbeitet sie heute als Assistentin an einer muslimischen Grundschule.[169]
Frauen, die sich beugten und ihr Kopftuch durch eine Perücke ersetzten, die Ohren und Haare nicht verdeckt, verspüren Unbehagen und Ärger über diese Entscheidung. Eine Lehrerin aus Süddeutschland beschrieb ihre Gefühle mit den Worten:
Ich war 15 [Jahre alt], als ich angefangen habe, Tuch zu tragen. ... Es gibt keine Fotos mit mir und der Perücke, ich vermeide das. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl damit. ... Ich gehe nicht gern in die Öffentlichkeit damit: Ich mache Ausflüge mit meinen Schülern, weil ich das wichtig finde für die Kinder, aber ich fühle mich nicht wohl, so in die Strassenbahn zu steigen zum Beispiel. Ich vermeide auch, Fortbildung zu machen, die außerschulisch ist, und versuche, Fortbildung zu machen, die bei uns an der Schule sind. Nein, ich fühle mich damit nicht wohl. ... Es war im Grunde die Frage: Gebe ich mein komplettes Studium und meine Ausbildung auf oder finde ich ein Schlupfloch, wie ich dann doch arbeiten kann? ... Meine Heimatstadt zu verlassen, wäre ein zu großes Opfer gewesen. [170]
Rabia, eine Konvertitin und Sonderschullehrerin in Dortmund, die während ihrer Ausbildung und Beschäftigung als Lehrerin (seit 1995 an derselben Schule) ein Kopftuch getragen hatte, trägt seit Inkrafttreten des Verbots in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 ein breites Haarband. Sie hatte zunächst versucht, einen Schal zu tragen. Man hätte sie jedoch so nicht in die Klasse gelassen .
“Ich habe mein Gewissen befragt, habe mich mit meinem Mann beraten, wie ich es ertragen würde...und habe entschieden, das Kopftuch abzunehmen. Ich trage, das Haarband eher aus Trotz, um irgendetwas zu haben. Es sieht nicht gut aus und ist unbequem. Ich habe mir auch Perücken, die recht teuer sind, zeigen lassen. ‚Wie echt’ hat die Verkäuferin am Ende gesagt, und ich habe gedacht, dann kann ich auch gleich meine eigenen Haare zeigen. Auf das Kopftuch zu verzichten, ist sehr schwierig. Am ersten Tag habe ich mich auf der Schultoilette „verkleidet“. Als eine Kollegin mich gefragt hat, bin ich in Tränen ausgebrochen.“ [171]
Rabia fügte hinzu: „Mein Sohn hat mich gefragt: ‚Was ist wichtiger Allah oder Arbeit?’ Ich habe ihm geantwortet, dass ist kompliziert, wenn Du älter bist...“[172]
Obwohl Referendarinnen gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2006 eigentlich von dem Verbot ausgenommen sind, hatten sie in der Praxis Schwierigkeiten, an Referendariats- oder Praktikantenstellen zu kommen, obwohl letztlich alle Bewerberinnen eine Stelle fanden.[173] Rechtsreferendarinnen berichteten im Gespräch mit Human Rights Watch, sie könnten bestimmte Stationen ihrer Ausbildung nicht absolvieren, da man ihnen beispielsweise nicht erlaube, neben dem Richter zu sitzen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten.[174] In den Bundesländern mit Kopftuchverboten für Lehrerinnen konnte seit Inkrafttreten der Verbote keine einzige Referendarin mit Kopftuch eine Stelle an einer staatlichen Schule finden.
Die Gerichtsverfahren und die damit einhergehende umfangreiche Medienaufmerksamkeit setzen die betroffenen Frauen, ihre Familien und die Schulen, an denen sie unterrichten, einem erheblichen Druck aus.[175] Aus diesem Grund verzichten manche von ihnen auf Rechtsmittel. Eine Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen meinte dazu: Ich würde nie vor Gericht gehen, ich habe die Kraft und die Nerven dafür nicht, mich damit auseinanderzusetzen. Auch wenn es den anderen vielleicht helfen würde, wenn viele von uns klagen, ich kann es einfach nicht. Deshalb habe ich das auch nie in Betracht gezogen.“[176]
Die Gymnasiallehrerin Sara zog nach Einführung des Verbots in ihrem Bundesland nach Nordrhein-Westfalen, nur um dort kurz darauf ihr Recht, ein Kopftuch zu tragen, erneut zu verlieren. Ihre Klage gegen das Verbot in Nordrhein-Westfalen wurde wegen ihrer Schwangerschaft ausgesetzt. Den enormen Druck, unter dem sie steht, beschrieb sie mit den Worten:
Wenn ich zurück komme in den Job, werde ich mein Gerichtsverfahren weiterführen, dass ich in meinem Job bleiben kann mit Kopftuch, was ich hoffe bis dahin nicht mehr notwendig sein wird. ... Das sage ich heute ... Wie es dann kurz vor der Entscheidung aussieht, kann ich nicht sagen ... weil einem unglaublich viel durch den Kopf geht ... Der Klageweg ist unheimlich belastend, auch für die Familie. Mein Mann steht hinter mir, was auch immer meine Entscheidung ist, aber es ist trozdem alles sehr schwierig. Ich war auch nie jemand der politisch und juristisch versiert war. [177]
Emilie, eine Grundschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen, deren finanzielle Probleme und deren Entscheidung, für einige Zeit nach Marokko zu gehen, bereits erwähnt wurden, begründete ihren Entschluss, vorerst nicht zum Unterrichten zurückzukehren und stattdessen gegen das Verbot zu kämpfen wie folgt:
Ich habe vier Kinder und war in Elternzeit 2006 als das Kopftuchverbot kam. ... In dem Jahr hatte ich mir überlegt, wieder teilzeit zu arbeiten, aber das ist ins Hintertreffen geraten, weil dieses Verbot kam. Weil ich nicht die Kraft dafür hatte, auf beiden Ebenen zu kämpfen: Es erst einmal mit vier Kindern zu schaffen, wovon eines sehr konzentrationsgestört ist ... und ich dachte, ich kann jetzt nicht auch mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ich habe mitbekommen, was die anderen Kolleginnen da auch leisten müssen [wenn Sie gegen das Gesetz klagen]: die Presse kommt an die Schule, Anfragen kommen und auch manchmal Feindseligkeiten. [178]
In einem von muslimischen Frauen gegründeten und betreibenen Bildungs- und Begegnungszentrum sprach Human Rights Watch mit Frauen, die überzeugt waren, ihre Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, würde bedeuten sie hätten keine Chance auf eine Stelle im öffentlichen Bildungsbereich gehabt. Sie berichteten auch, dass Frauen, die ein Kopftuch tragen, in Nordrhein-Westfalen nur schwer Praktikumsplätze bei Anwälten finden.[179]
Die Debatte über das Kopftuchverbot hatte offenbar auch auf die Berufung von Kopftuch tragenden Frauen als Schöffen einen negativen Effekt. [180] Obwohl die gesetzlichen Verbote nicht ausdrücklich für Schöffen gelten, gab es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 eine Reihe von Fällen[181] (in Berlin gab es 2004 eine parlamentarische Anfrage[182]), in denen Richter Schöffinnen aufforderten, ihr Kopftuch während der Sitzungen abzunehmen, und sie vom Verfahren ausschlossen, wenn sie dieser Anordnung nicht nachkamen.[183]
In Berlin,[184] Hessen,[185] Niedersachsen[186] und Nordrhein-Westfalen[187] wurde Rechtsreferendarinnen, die ein Kopftuch trugen, der Zugang zu Gerichtssälen im Rahmen ihrer Ausbildung verweigert. Sie wurden notwendiger Teile ihres Referendariats entbunden, da man ihnen nicht erlaubte, Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft zu übernehmen oder auf der Richterbank zu sitzen.
Von Human Rights Watch befragte Intellektuelle und Vertreter von Frauenorganisationen und muslimischen Organisationen (darunter auch muslimische Frauengruppen) sagten, durch die „Kopftuchverbote“ der Länder habe die Diskriminierung von Frauen, die ein Kopftuch tragen, zugenommen. Untersuchungen der Landesstelle für Gleichbehandlung in Berlin deuten darauf hin, dass das dortige „Kopftuchverbot“ auch Auswirkungen auf Kopftuchträgerinnen in anderen, nicht betroffenen Berufsfeldern und auf die allgemeine Debatte hat.[188] Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin räumte ein, die Gefahr der Diskriminierung sei real. Ähnliche Bestimmungen in der Privatwirtschaft, die sich auf das Kopftuch beziehen, seien jedoch rechtswidrig.[189]
Einige der betroffenen Frauen und Vertreter von Organisationen, die von Human Rights Watch interviewt wurden, waren der Ansicht, dass die „Kopftuchgesetze“ eine negative Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt haben. Statt religiöse Symbole zu verbieten, solle das Bildungssystem ein friedliches Miteinander von Gemeinschaften und universelle Werte vermitteln.[190]
Muslimische Gruppen, Frauengruppen und einige der befragten Frauen vertreten die Auffassung, ein Kopftuchverbot sei der Integration von Muslimen in Deutschland hinderlich, weil es ihnen auf diskriminierende und paternalistische Weise vorschreibe, wie sie sich zu verhalten und zu kleiden hätten.[191] Eine Befragte formulierte es so: „Ich war auf einem guten Weg die Vorurteile abzubauen, aber sie haben mich nicht gelassen.“[192] Ihren Gegnern zufolge führen die Verbote zu Entfremdung und finanzieller Abhängigkeit, weil sie den Betroffenen die Möglichkeit eines unabhängigen Einkommens nehmen und zu ihrem sozialen Abstieg beitragen.[193] In den Worten einer Betroffenen (der sich eine andere anschloss): “So lange wir in den Schulen geputzt haben, hatte keiner ein Problem mit dem Kopftuch.“[194]
[150] Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Fällen einvernehmlich gelöst wurden und deshalb nicht bekannt wurden.
[151] Human Rights Watch-Interview mit „Maryam“, einer zum Islam konvertierten Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, 13.Juni 2008.
[152] Human Rights Watch-Interview mit „Elma“, Hauptschullehrerin in Rheinland-Pfalz, Karlsruhe, 14. September 2008.
[153] Human Rights Watch Gruppeninterview mit vier Frauen, die ein Kopftuch tragen und in verschiedenen Berufen arbeiten, im Fortbildungs- und Begegnungszentrum muslimischer Frauen e.V., BFmF in Köln, 11. April 2008.
[154] Human Rights Watch-Interview mit Fahimah Ulfat-Arjumand, einer 33-jährigen Grundschullehrerin („Beamtin auf Probe“) afghanischer Abstammung; sie unterrichtete Mathematik, Deutsch, Kunst und Sport und war zum Zeitpunkt des Gesprächs in der Elternzeit, Essen, 12. Juni 2008.
[155] Human Rights Watch-Interview mit der Gymnasiallehrerin „Sara“, zum Zeitpunkt des Gesprächs in Elternzeit, 12. Juni 2008. Auf die paradoxe zeitgleiche Nachfrage nach mehr Lehrern mit Migrationshintergrund, wurde auch hingewiesen im Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, einer Sonderschullehrerin mit Beamtenstatus, Dortmund, 28. Juli 2008.
[156] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008.
[157] Human Rights Watch-Interview mit „Emilie“, einer zum Islam konvertierten Grundschullehrerin mit Beamtenstatus in Nordrhein-Westfalen, zum Zeitpunkt des Gesprächs in Elternzeit, Aachen,13. Juni 2008. Sie hat Deutsch, Mathematik und Kunst studiert, unterrichtete bei Bedarf aber auch andere Fächer wie Sport.
[158] Human Rights Watch-Interview mit Martina (Mamak) Makowski-Johari, 30. Juli 2008, Frankfurt, Grundschullehrerin die zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht arbeitete, da sie ein Kind bekommen hatte.
[159] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit Rania (Name geändert), Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, die sich zur Zeit ihrer Befragung wegen des „Kopftuchverbots“ in verlängertem Erziehungsurlaub befand, Köln, 29. Juli 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit der Referendarin „Aida“, Hamburg, 27. Oktober 2008.
[160] Human Rights Watch-Interview mit einer Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, Juni 2008.
[161] Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, Dortmund, 28. Juli 2008.
[162] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008.
[163] Human Rights Watch-Interview mit der Gymnasiallehrerin „Sara“, 12. Juni 2008.
[164] Human Rights Watch-Interview mit „Rania“, einer Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, Köln, 29. Juli 2008.
[165] Human Rights Watch-Interview mit der Gymnasiallehrerin „Sara“, 12. Juni 2008.
[166] Human Rights Watch-Interview mit einer Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen im Juni 2008.
[167] Ebd.
[168] Human Rights Watch-Emailkorrespondenz mit „Emilie“, einer zum Islam konvertierten Grundschullehrerin mit Beamtenstatus in Nordrhein-Westfalen, in Elternzeit (nimmt danach Familienzeit in Anspruch), 26. Mai 2008. Sie hat Deutsch, Mathematik und Kunst studiert, unterrichtete bei Bedarf aber auch andere Fächer wie Sport.
[169] Human Rights Watch-Interview mit Elisabeth (Name geändert), die eine dreijährige Ausbildung zur Förderlehrerin absolviert hat, 4. Juni 2008 in Bayern.
[170] Human Rights Watch-Interview mit einer Lehrerin in Süddeutschland.
[171] Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, einer Sonderschullehrerin mit Beamtenstatus, Dortmund, 28. Juli 2008.
[172] Ebd.
[173] Human Rights Watch-Interview mit der Referendarin Nuray (Name geändert), Berlin, 12. September 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit der Referendarin „Aida“, Hamburg, 27. Oktober 2008.
[174] Human Rights Watch-Telefoninterview mit Menekse Citak, einer Rechtsreferendarin am Landgericht Bielefeld, 26. Oktober 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit einer Rechtsreferendarin in Berlin, 28. Oktober 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit der Rechtsreferendarin Zahra Oubensalh in Hannover, 1. November 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit Shahla (Name geändert), Rechtsreferendarin in Bielefeld, 3. November 2008.
[175] Human Rights Watch-Interview mit Maryam Brigitte Weiss, Sprecherin der Interessengemeinschaft ISGG (Initiative für Selbstbestimmung in Glaube und Gesellschaft), Frauenbeauftragte und stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Köln, 12. April 2008.
[176] Human Rights Watch-Interview einer Grundschullehrerin in Nordrhein-Westfalen, Juni 2008. Ähnliche Gründe nannte Rabia (Renate) Karaoglan im Gespräch mit Human Rights Watch in Dortmund am 28. Juli 2008. Sie erzählte, das große öffentliche Interesse an ihr und anderen Betroffenen sei erst nach dem Ludin-Urteil aufgekommen. Vorher seien sie “im System gewesen”.
[177] Human Rights Watch-Interview mit der Gymnasiallehrerin „Sara“, zum Zeitpunkt des Gesprächs in Elternzeit, 12. Juni 2008.
[178] Human Rights Watch-Interview mit der Grundschullehrerin „Emilie“, Aachen, 13. Juni 2008.
[179] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit Maryam Brigitte Weiss, einer Kopftuch tragenden Hauptschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen, bekannt durch das Urteil zur „Grace Kelly-Variante“. Sie engagiert sich als Sprecherin der Interessengemeinschaft ISGG (Initiative für Selbstbestimmung in Glaube und Gesellschaft) und als Frauenbeauftragte und stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Köln, 12. April 2008.
[180] Schöffen sind juristische Laien, die als ehrenamtliche Richter berufen werden. Sie sind zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet und genießen die gleiche Unabhängigkeit wie Berufsrichter.
[181] Im Januar 2006 hatte das Amtsgericht Bielefeld eine Schöffin wegen ihres Kopftuchs von der Verhandlung ausgeschlossen. Da die Schöffin in der Folge des Saal verließ, es kam zu keiner formellen Gerichtsentscheidung. Die Laienrichterin sollte von der Schöffenliste gestrichen werden, was das Landgericht Bielefeld jedoch ablehnte. In Dortmund schloss der vorsitzende Richter des dortigen Landgerichts im November 2006 eine Schöffin von der Verhandlung aus, weil sie sich weigerte, während der Anhörung ihr Kopftuch abzunehmen. Der Richter ließ sie durch eine Ersatz-Schöffin vertreten.
[182] In dem Fall in Berlin Anfang 2004 beantragte die Verteidigung den Ausschluss der Schöffin, was das Gericht jedoch ablehnte, http://www.welt.de/print-welt/article295150/Erstmals_Schoeffin_mit_Kopftuch_in_einem_Berliner_Gericht.html (aufgerufen am 2. Januar 2008).
[183] Landgericht Bielefeld, Urteil vom 16. März 2006, Az. 3221 b EH 68, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2007, 3014; Landgericht Dortmund, Urteil vom 7. November 2006, Az. 14 (III) Gen Str. K, 14 (VIII) Gen.Str.K., Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2007, 3013; Landgericht Dortmund, Urteil vom 12. Februar 2007, Az. 14 Gen Str K 12/06.
[184] Siehe: Sigrid Kneist, „Religionsstreit: Muslimische Referendarin darf nicht mit Kopftuch in den Gerichtssaal“, Der Tagesspiegel, 7. Oktober 2001, http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1972352 (aufgerufen am 2. Januar 2008).
[185] Der hessische Justizminister entschied im Juli 2007 nach Beschwerden von Anwaltsvereinen, dass eine Rechtsreferendarin am Amtsgericht Offenbach wegen ihres Kopftuchs nicht auf der Richterbank, sondern lediglich im Zuschauerraum an Verhandlungen teilnehmen dürfe. Außerdem dürfe sie weder Beweisaufnahmen durchführen, noch Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft wahrnehmen - beides ist Teil ihrer Ausbildung. Siehe: „Ungenügend wegen Kopftuch“, Der Spiegel 27/2007, 2. Juli 2007, S. 18, http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=52109088&aref=image036/2007/06/30/ROSP200702700180018.PDF&thumb=false (aufgerufen am 2. Januar 2008).
[186] In Jahr 2003 hatte eine Rechtsreferendarin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg eine schriftliche Erklärung abgegeben, in der sie ihren Verzicht auf das Kopftuch während des Dienstes erklärt. Siehe: „Kopftuch ist in Niedersachsens Justiz tabu“, Welt Online, 14. November 2003, http://www.welt.de/print-welt/article273006/Kopftuch_ist_in_Niedersachsens_Justiz_tabu.html (aufgerufen am 2. Januar 2008).
[187] Laut einer nicht-bindenden Empfehlung des Kölner Richterrates (Interessenvertretung der Kölner Amtsrichter) sollten Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch getrennt von den Richtern bei den Zeugen und Zuschauern sitzen, um zu vermeiden, dass sie „mit dem Gericht identifiziert“ würden. Die Empfehlung enthält die ausdrückliche Anweisung, dass jeder Richter selbst dafür verantwortlich ist, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Referendarin während der Verhandlungen ein Kopftuch tragen darf. Siehe: European Forum for Migration Studies (EFMS) Migration Report, Mai 2004, http://www.efms.uni-bamberg.de/dmai04_e.htm (aufgerufen am 2. Januar 2008). 1998 scheiterte eine Rechtsreferendarin in Köln mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Entbindung von Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft. In einem anderen Fall aus dem Jahr 2000 ging es um eine Protokollführerin in der Ausbildung am Amtsgericht Düsseldorf. Ihr wurde es untersagt, bei der Protokollführung neben dem Richtertisch tätig zu werden. Man einigte sich auf den Kompromiss, dass sie den Gerichtsverhandlungen nur im Zuschauerraum beiwohnen durfte. Siehe: Sigrid Kneist, „Religionsstreit: Muslimische Referendarin darf nicht mit Kopftuch in den Gerichtssaal“, Der Tagesspiegel, 7. Oktober 2001, http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,1972352 (aufgerufen am 2. Januar 2008).
[188] „Mit Kopftuch außen vor?“, Broschüre der Landesstelle für Gleichbehandlung in Berlin über die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch – auch außerhalb des öffentlichen Diensts, 2008.
[189] Dr. Fritz Felgentreu, Berliner Senatsabgeordneter, auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz „Integration zwischen 'Leitkultur' und 'Laizität' – fünf Jahre nach dem 'Kopftuchurteil' des Bundesverfassungsgerichts”, organisiert durch das VEIL-Projekt in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, 5.-6. Juni 2008, http://131.130.1.78/veil/Home3/download.php?4882fd80acb79db3d38c9378a646bbb9 (aufgerufen am 30. Dezember 2008).
[190] Human Rights Watch-Interview mit Maryam Brigitte Weiss, Köln, 12. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit „Rania“, Köln, 29. Juli 2008. Human Rights Watch-Telefoninterview mit der Referendarin „Aida”, Hamburg, 27. Oktober 2008. Human Rights Watch-Interview mit Özlem Nas, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Muslimischen Frauengemeinschaft in Norddeutschland, Hamburg, 16. September 2008.
[191] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, Dortmund, 28. Juli 2008.
[192] Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, Dortmund, 28. Juli 2008.
[193] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, Dortmund, 28. Juli 2008.
[194] Human Rights Watch-Gruppeninterview mit vier Frauen im BFmF in Köln, 11. April 2008. Human Rights Watch-Interview mit Rabia (Renate) Karaoglan, Dortmund, 28. Juli 2008. Eine der Frauen fügte hinzu: „In den Schulen tragen die meisten Putzfrauen Kopftuch und dann zeigt man den Mädchen, dass sie dich mit Kopftuch nur Reiningsjobs machen lassen.“






