Senior Researcher in der Abteilung Naher Osten und Nordafrika

Von Michael Filtz

Im Februar 2008 schickte Christoph Wilcke einen engagierten Brief an König Abdullah von Saudi-Arabien. Darin forderte er die Begnadigung von Fawza Falih Muhammad Ali, die wegen angeblicher Hexerei zum Tod durch Enthauptung verurteilt wurde. Wilcke nahm zu der fragwürdigen Anklage Stellung und schrieb, dass „die Verurteilung von Fawza Falih wegen ‘Hexerei’ ein Hohn auf die Gerechtigkeit ist und schwerwiegende Mängel im saudischen Justizsystem aufzeigt.”

Fawza Falihs Fall ist charakteristisch für Wilckes unablässigen Einsatz bei seiner täglichen Arbeit als Researcher für Saudi-Arabien bei Human Rights Watch: Erst vier Monate später, nachdem sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hatte, versprach die saudische Menschenrechtskommission, „die Angelegenheit mit höheren Behörden zu besprechen“. Im August 2008 wartet Fawza Falih immer noch auf ihre Hinrichtung.

Wilcke zufolge können in Saudi-Arabien viele Menschenrechtsverletzungen auf einen wesentlichen Punkt reduziert werden: „Das große Problem in Saudi-Arabien ist, dass es kein geschriebenes Strafgesetz gibt. Gesellschaftliche Sitten werden oft zur rechtlichen Norm erhoben.“ Das mag seltsam klingen, aber Wilcke weiß, wovon er spricht. Nachdem er wiederholt gehört hatte, dass die Rechte von Frauen durch das saudische Gesetz beschnitten werden, haben er und weitere Mitarbeiter von Human Rights Watch ein Jahr lang herauszufinden versucht, wo diese Einschränkungen aufgeführt sind.

„Es heißt, Frauen dürfen nicht Autofahren. Frauen dürfen dies nicht und das nicht. Wir haben wirklich überall gesucht, konnten allerdings nicht entdecken, wo das geschrieben steht“, so Wilcke.

Es stellte sich heraus, dass in Saudi-Arabien viele gerichtliche Verfügungen auf der Scharia, dem religiösen Gesetz des Islam, beruhen, jedoch nicht kodifiziert sind. Ein Richter kann also selbst entscheiden, welches Handeln er als Verbrechen ansieht, er kann Urteile nach eigenem Ermessen – und oft willkürlich – fällen, da er keiner Behörde und auch sonst niemandem Rechenschaft schuldig ist, und er ist nicht an Präzedenzfälle gebunden.

Wilcke, der auch für Jordanien zuständig ist, arbeitet seit 2005 daran, die oft unterschiedlichen Auffassungen von „Menschenrechten“ im Nahen Osten mit dem Völkerrecht in Einklang zu bringen. Die saudische Gesellschaft erkennt nur diejenigen Menschenrechte an, die als mit dem von Gott gegebenen, islamischen Recht vereinbar gelten. Abweichungen zur modernen Auslegung internationaler Menschenrechtsnormen gibt es beispielsweise bei Fragen zur freien Meinungsäußerung im Hinblick auf die Kritik an religiösen Symbolen, zur Religionsfreiheit und zur Gleichstellung von Mann und Frau. Diese Abweichungen beschränken sich zwar auf bestimmte Bereiche, dennoch werden völkerrechtliche Normen, wenn sie als unvereinbar mit der traditionellen Auslegung des islamischen Rechts wahrgenommen werden, von der saudischen Gesellschaft nicht angenommen.

Wilcke ist der Meinung, dass die Rechte, für die er sich einsetzt, universal sind und nicht nur für einen Teil der Welt gelten. Die Schwierigkeit liegt oft darin, die Menschen dazu zu bewegen, die traditionelle Auslegung religiöser Normen in Frage zu stellen. Vor allem Frauenrechtlerinnen in Saudi-Arabien und Jordanien weisen immer wieder darauf hin, dass diskriminierendes Verhalten gegenüber Frauen nicht auf religiösen, sondern auf sozialen Normen beruht. Damit signalisieren sie, dass man den wahren Islam praktiziert, wenn man Diskriminierung ablehnt. Wilcke zufolge unternehmen die Regierungen kleine Schritte, um die Kluft zwischen den unterschiedlichen Auffassungen von Menschenrechten zu überwinden: beispielsweise durch regelmäßige Diskussionen in Foren der Vereinten Nationen, aber auch durch Begegnungen mit internationalen Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch.

Wilcke wuchs in München auf, wo er „ein gesundes Misstrauen gegenüber der Obrigkeit“ entwickelte, wie er es selbst nennt. Sein nachdrückliches Motto in der damals noch vom Zweiten Weltkrieg und vom Holocaust geprägten deutschen Gesellschaft lautete „Nie wieder“. Sein Interesse an Menschenrechten wurde aber erst geweckt, als er mit 18 Jahren nach Italien an das United World College ging.

„Ich habe Israelis und Palästinenser kennen gelernt, bin Menschen aus über 70 verschiedenen Nationen begegnet und stand plötzlich anderen Kulturen, Problemen und Fragestellungen gegenüber. Das College lag nur wenige Kilometer von der slowenischen Grenze entfernt, und in den Jahren 1992 und 1993 haben wir mit bosnischen Flüchtlingen in Kroatien gearbeitet.“

Diese Erfahrung war ausschlaggebend für Wilckes Berufswahl. Er arbeitete bei Nichtregierungsorganisationen und internationalen Forschungsinstitutionen, bevor er bei Human Rights Watch als Researcher für die Abteilung Naher Osten und Nordafrika anfing. Laut Wilcke haben die Länder dieser Region eigene, ganz spezielle Menschenrechtsprobleme: So fehlt es in Saudi-Arabien an einheitlichen Gesetzen, während die Haltung gegenüber Menschenrechten in Jordanien eher unklar ist. Jordanien ist auf Entwicklungshilfe (hauptsächlich aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien) angewiesen und verspricht führenden Persönlichkeiten aus dem Ausland, für eine Verbesserung der Menschenrechte zu sorgen. Aber in Wirklichkeit kommen die Reformen nicht voran, vielmehr hat Jordanien in den letzten beiden Jahren sogar Rückschritte bei den Bürgerrechten gemacht. Mittlerweile misstraut ein Großteil der jordanischen Gesellschaft Menschenrechtsorganisationen und sieht diese als eine Art „westlicher Einmischung in innere Angelegenheiten“.

Die Europäische Union finanziert eine Handvoll jordanischer Menschenrechtsorganisationen, aber laut Wilcke engagieren sich einige dieser Organisationen scheinbar nur, um Gelder einzustreichen. Es werden unzählige Schulungen zum Thema Menschenrechte durchgeführt, ohne dass deren Einhaltung tatsächlich überwacht würde oder ein anderer Erfolg vorgezeigt werden könnte.

Wilcke sieht dennoch Fortschritte, auch wenn sie klein sind. So durfte Human Rights Watch als erste Organisation ihrer Art im November 2006 nach Saudi-Arabien reisen. „Konnten wir etwas gegen die Menschenrechtsverletzungen tun?“, fragte er nach dem richtungweisenden Besuch. „Das nicht, aber immerhin haben sich die saudischen Behörden zum ersten Mal mit einer internationalen Menschenrechtsgruppe an einen Tisch gesetzt.“

Eine weitere Premiere: Zur Überprüfung von Menschenrechtsverletzungen genehmigte der jordanische Geheimdienst General Intelligence Department (GID) Human Rights Watch einen Besuch in seinem Geheimgefängnis.

„Wir waren die erste internationale Organisation, die das Gefängnis aufsuchen durfte“, sagte Wilcke, der von Joanne Mariner, der Leiterin der Anti-Terrorismus-Abteilung von Human Rights Watch begleitet wurde. „Natürlich wussten sie, dass wir kommen, und vermutlich haben sie gewisse Gefangene rechtzeitig verschwinden lassen.“ Der GID ist für seine Folterpraktiken bekannt, dennoch kann eine größere Offenheit gegenüber solchen Besuchen helfen, Missbrauch zu unterbinden, so Wilcke.

Die Mission war jedenfalls ein bedeutender Erfolg für die Menschenrechte in Jordanien, denn zum ersten Mal durfte eine internationale Menschenrechtsorganisation ein Gefängnis des GID besuchen, was für gewöhnlich tabu ist. Wilcke und Mariner fanden zwar keine konkreten Beweise für Folter, dafür aber für unmenschliche Behandlung: Gefangene wurden beleidigt, man drohte ihnen an, sie im Schnellverfahren auszuweisen oder lebenslänglich gefangen zu halten. Die Gefangenen hatten weder Zugang zu einem Anwalt, noch die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüfen zu lassen. Laut Wilcke trägt die Enthüllung dieser Verstöße langsam dazu bei, die Kluft zwischen dem zu schließen, was das GID unter menschlicher Behandlung von Gefangenen versteht und dem, was das Völkerrecht vorschreibt.

Wilcke und Mariner besuchten im gleichen Zeitraum auch reguläre jordanische Haftanstalten. Beim Besuch des Gefängnisses von Swaqa am 26. August 2007 befanden sie sich auf einmal inmitten eines Aufstands. Die kollektiven Folterpraktiken eines neuen Gefängnisleiters vier Tage zuvor waren nicht untersucht worden, und so nutzten die Gefangenen den Besuch, um auf das Thema aufmerksam zu machen.

„Die Gefangenen verletzten sich vor unseren Augen gegenseitig mit selbstgebastelten Messern und zerbrochenen Keramikfliesen“, sagte Wilcke. „Die Gänge des Gefängnisses waren blutüberströmt. Als wir die Einrichtung verließen, um mit dem Leiter zu sprechen, sahen wir, dass eine Sondereinsatztruppe von 40 Soldaten bereit stand. Sie hatten im Innenhof Stellung bezogen, ausgerüstet mit Gesichtsmasken und Schlagstöcken.“

Wilcke und seine Kollegen riefen umgehend im Innenministerium an und konnten weiteres Blutvergießen verhindern. Die verletzten Insassen wurden medizinisch behandelt, die anderen kehrten in ihre Zellen zurück und der neue Gefängnisleiter wurde am folgenden Tag entlassen.

Auch andere Fortschritte machen sich bemerkbar. „Wir haben die Freilassung von drei Personen erreicht“, sagt Wilcke, als er über seine Bemühungen gegen die willkürlichen Festnahmen des GID spricht. Eine dieser Personen ist Abu Muhammad al-Maqdisi, der im Gefängnis des GID über drei Jahr lang ohne Anklage festgehalten wurde. Gemeinsam mit Kollegen aus Jordanien und internationalen Organisationen hat Wilcke daran mitgewirkt, die jordanische Regierung unter Druck zu setzen. Die Freilassung erfolgte im März 2008.

Wilcke hofft, dass durch die Aufrechterhaltung des Drucks auf die saudischen Behörden auch Fawza Falih bald auf der Liste der Freigelassenen stehen wird.

Christoph Wilcke ist Senior Researcher in der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch und für die Länder Jordanien und Saudi-Arabien zuständig.