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Schulen als Kriegsschauplätze

Schüler, Lehrer und Schulen brauchen Schutz vor Angriffen

Von Zama Coursen-Neff und Bede Sheppard

Von den 72 Millionen Kindern im Grundschulalter weltweit, die momentan keine Schule besuchen, leben mehr als die Hälfte - 39 Millionen - in Ländern, in denen bewaffnete Konflikte toben. In vielen dieser Länder bedrohen und töten bewaffnete Gruppen Schüler und Lehrer, verüben Brand- und Bombenanschläge auf Schulen. Das geschieht aus taktischen Erwägungen. Sicherheitskräfte von Regierungen nutzen Schulen in militärischen Operationen als Stützpunkte und Quartiere. So bringen sie Schüler in Gefahr und unterminieren das Bildungssystem.

In Südthailand haben separatistische Rebellen seit 2004 mindestens 327-mal Schulen in Brand gesetzt, und Regierungstruppen besetzten 2010 mindestens 79 Schulen. In Kolumbien wurden im letzten Jahrzehnt Hunderte Lehrer ermordet, die sich in Gewerkschaften engagierten. Die Täter waren oft regierungsfreundliche Angehörige paramilitärischer Gruppen und anderer Parteien im anhaltenden Konflikt zwischen Regierung und Rebellengruppen. Im Norden der Demokratischen Republik Kongo (DRK) haben die Rebellen der Lord's Restistance Army (LRA) unzählige Kinder aus Schulen entführt. Aus Rache an Dörfern, deren Einwohner sie verdächtigten, LRA-Überläufern zu helfen, plünderten sie Schulen und brannten diese nieder.

„Wir raten dir, schnellstmöglich deine Stelle aus Lehrerin zu kündigen. Andernfalls werden wir deine Kinder köpfen und deine Tochter verbrennen", lautete ein Drohbrief von Taliban-Rebellen in Afghanistan. Zwischen März und Oktober 2010 wurden dort 20 Schulen unter Einsatz von Sprengstoff oder durch Brandstiftung angegriffen, Rebellen töteten 126 Schüler.

Die brutalen Bilder von Angriffen auf Schulen, Lehrer und Schüler in Afghanistan stehen der internationalen Öffentlichkeit lebhaft vor Augen: Männer auf Motorrädern nehmen Schüler unter Beschuss,  Mädchen werden mit Säure übergossen. Zielgerichte Angriffe auf die Bildung sind jedoch so weitreichende wie wenig beachtete Phänomene. Sie beschränken sich nicht auf einzelne Länder, sondern stellen ein verbreitetes Problem in weltweiten bewaffneten Konflikten dar. Experten von Human Rights Watch haben Angriffe auf Schüler, Lehrer und Schulen - und deren Folgen für die Bildung - in Afghanistan, Kolumbien, der DRK, Indien, Nepal, Burma, Pakistan, den Philippinen und Thailand dokumentiert. Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) berichtet, dass Angriffe zwischen 2007 und 2009 in mindestens 31 Staaten stattfanden.

Nur wenige nichtstaatliche bewaffnete Truppen befürworten solche Angriffe öffentlich. Gleichzeitig wird wenig dafür getan, sie zu dokumentieren, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zu unterbinden. Genauso wenig ist das volle Ausmaß der negativen Folgen von Langzeitbesetzung von Schulen durch das Militär bekannt. Der Zugang zu Bildung wird zunehmend als wichtiger Teil des humanitären Katastrophenschutzes verstanden, insbesondere bei Massenvertreibungen und Naturkatastrophen. Dass Schulen, Lehrer und Schüler in Konfliktregionen vor mutwilligen Angriffen geschützt werden müssen, rückt erst seit kurzem in das Blickfeld internationaler Akteure. Organisationen für humanitäre Hilfe äußern sich zunehmend besorgt über den Schaden und die Folgeschäden solcher Angriffe. Auch Menschenrechtsgruppen haben begonnen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, meist im Zusammenhang mit dem Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und der Förderung wirtschaftlicher und sozialer Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung.

Effektive Maßnahmen gegen Angriffe auf die Bildung erfordern spezifische politische Strategien, ein beherztes Vorgehen der betreffenden Regierung und viel größere internationale Anstrengungen. Damit Schüler, Lehrer und Schulen verbotene Zonen für bewaffnete Nichtregierungsgruppen und reguläre Armeen werden, müssen Regierungen, oppositionelle Gruppen und andere Organisationen wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen. Zu ihnen zählen strenge Überwachungsmechanismen, präventive Interventionen, schnelle Reaktionen auf Vorfälle und die Verurteilung von Angreifern durch nationale und internationale Gerichte.

Warum Schulen, Lehrer und Schüler angegriffen werden

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen wählen Schulen, Lehrer und Schüler aus vielfältigen Gründen als Angriffsziel aus. Rebellengruppen betrachten Schulen und Lehrer oft als Symbole des Staates. Tatsächlich sind Schulen in ländlichen Regionen häufig die einzig sichtbaren Regierungsstrukturen, die verschiedene Aufgaben übernehmen. So haben bewaffnete Oppositionsgruppen Schulen in Indien, Pakistan und Afghanistan angegriffen, die auch als Wahllokale genutzt wurden.

Lehrer und Schulen sind gut sichtbare, „weiche" Ziele. Sie können einfacher angegriffen werden als staatliche Sicherheitskräfte, und Angriffe verschaffen den Mördern und ihren politischen Anliegen schnell mediale Aufmerksamkeit. Gleichzeitig unterminieren sie das Vertrauen in die Schutzkraft der Regierung. Manche Oppositionsgruppen betrachten Schulen und Lehrer als Symbole eines repressiven Bildungssystems. Ein Lehrer aus Thailand berichtete Human Rights Watch, wie er in die Schusslinie beider Parteien des dortigen separatistischen Konflikts geriet. Muslimische Aufständische setzten ihn unter Druck, weil er als Muslim an einer staatlichen Schule unterrichtete. Später wurde er von den lokalen, paramilitärischen Truppen der Regierung bedroht, weil er angeblich die Aufständischen unterstützte. Kurz nach dem Gespräch wurde er auf dem Heimweg von seiner Moschee von unbekannten Tätern angeschossen und schwer verletzt.

Manchmal werden Schulen angegriffen, weil die bewaffneten Gruppen die in ihnen vermittelten Bildungsinhalte ablehnen, oder wegen der Schüler, die in ihnen unterrichtet werden. In manchen Staaten gerieten Schulen ins Fadenkreuz, weil ihre Lehrpläne als säkular oder „westlich" betrachtet wurden, oder einfach, weil dort Mädchen unterrichtet werden. Dabei ist nicht alle Gewalt ideologisch motiviert. Kriminelle haben oft ein Interesse daran, konkurrierende Quellen von Autorität auszuschalten, und manche Angriffe fußen in lokalen Konflikten, die nicht immer etwas mit dem Bildungswesen zu tun haben.

Für Rebellen, paramilitärische und andere Gruppen stellen Schulen und Schulwege lohnenswerte Ziele dar, um Kinder als Soldaten zu rekrutieren, zu indoktrinieren oder sexuell zu missbrauchen. Etwa beobachtete Human Rights Watch, dass maoistische Rebellen während des anhaltenden Bürgerkriegs in Nepal Kinder mit unterschiedlichen Methoden zu rekrutieren versuchen. Insbesondere entführten sie große Gruppen von Kindern, häufig aus Schulen, um sie zu indoktrinieren.

Die Folgen von Angriffen

Die Auswirkungen von Angriffen können verheerend sein. Zahllose Lehrer und Schüler können verletzt und traumatisiert, in einigen Fällen getötet werden. Auch führen Angriffe häufig dazu, dass die Zahl der Kinder, die regelmäßig die Schule besuchen, dramatisch zurückgeht. Besuchen über einen längeren Zeitraum nur wenige Kinder eine Schule, so wirkt dies negativ auf die Wirtschaft und auf Schlüsselindikatoren für Entwicklung wie die Gesundheit von Müttern und Kindern.

Im schlimmsten Fall werden Hunderte Schulen geschlossen. So berichtete das afghanische Bildungsministerium im März 2009, dass schätzungsweise 570 Schulen nach Angriffen der Taliban oder anderen Aufständischen dauerhaft geschlossen wurden. So wird Tausenden Schülern ihr Recht auf Bildung verwehrt.

Darüber hinaus können Angriffe Gebäude und Lehrmaterialien beschädigen. Bevor die Schule wieder öffnen kann, sind unter Umständen umfangreiche Reparaturen und kostspielige Neuanschaffungen erforderlich. Sofern die Einrichtung nicht vollständig geschlossen wird, fällt der Unterricht tage- oder wochenlang, manchmal sogar länger aus. Findet er wieder statt, dann häufig in gefährlichen, teilweise zerstörten Gebäuden oder unter freiem Himmel. Auch andere für die ansässige Gemeinschaft bedeutende Dienstleistungen, die in Schulgebäuden angeboten werden, etwa Erwachsenenbildung oder Gesundheitsdienste, können verloren gehen.

Wenn Regierungen versäumen, zerstörte Schulgebäude nach einem Angriff wiederaufzubauen, sind die negativen Folgen noch größer. In Indien hat keine einzige von maoistischen Rebellen (sog. Naxaliten) angegriffene Schule, die Human Rights Watch 2009 besuchte, Regierungsunterstützung bei den Reparaturen oder dem Wiederaufbau erhalten. Die Angriffe hatten zwischen zwei und sechs Monate vor den Besuchen stattgefunden, und die Regierung hatte bekannt gegeben, dass die für den Wiederaufbau erforderlichen Mittel vorhanden seien.

Angriffe auf Schulen und Lehrer traumatisieren Schüler und beeinträchtigen die Arbeitsleistung von Lehrern. Selbst wenn die Schulgebäude keinen Schaden nehmen oder die nötige Infrastruktur wiederhergestellt wurde, kehren Lehrer und Schüler manchmal aus Angst nicht zurück. Auch lehnen manche hochqualifizierten Lehrer ab, in der betreffenden Region zu arbeiten, so dass die verbliebenen Lehrer stark überlastet sind.

So berichteten Einwohner des ländlich geprägten Bundesstaates Bihar in Indien gegenüber Human Rights Watch, wie eine große Gruppe Maoisten die Mittelschule in ihrer Stadt sprengte. Als Reaktion darauf richtete die örtliche paramilitärische Polizei ein Lager in den intakten Gebäudeteilen ein. Der Schulunterricht wird nun in einem Zelt abgehalten, in dem die Kinder teilweise der Witterung ausgesetzt sind, es keine Toiletten gibt und es unmöglich ist, das von der Regierung vorgeschriebene Mittagessen anzubieten. „Wenn die Leute von diesen Problemen hören, nehmen sie ihre Kinder [aus der Schule] raus", sagte eine Mutter zu Human Rights Watch.

Weiterhin können Angriffe sich spürbar auf andere Schulen in der Umgebung auswirken und beeinflussen, wie Eltern und Schüler die Kosten und den Nutzen eines Schulbesuchs abwägen. Im Konfliktgebieten ist die Qualität des Bildungssystems und des Schulunterrichts häufig gering, während die Familien hochsensibel auf Gewalt reagieren. Nachdem im September 2010 zwei Lehrer in Süd-Thailand auf dem Weg zum örtlichen Markt ermordet wurden, setzte der Lehrer-Verband für drei Tage den Unterricht in allen staatlichen Schulen der Region aus.

Selbst Drohungen sind ein effektives Mittel, um Schulen in Regionen zu schließen, in denen Gewalt weit verbreitet ist und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Lehrerin aus der ländlichen Laghman-Provinz in Afghanistan erzählte Human Rights Watch, dass ein Drittel ihrer Schüler die Schule abbrachen, nachdem ein so genannter „Nachtbrief" in einer Moschee deponiert wurde. Er drohte der Gemeinde: „Wir raten euch, eure Mädchen nicht mehr in diesen Unterricht zu schicken. Andernfalls könnt ihr euch die Konsequenzen nicht ausmalen. Die Schule wird in die Luft fliegen, und wenn eine eurer Töchter vergewaltigt wird, solltet ihr euch nicht wundern."

Nutzung von Schulen für militärische Zwecke

Eng verbunden mit zielgerichteten Angriffen auf Schulen ist die Nutzung von Schulgebäuden durch nationale Streitkräfte oder andere bewaffnete Gruppen. Auf Grund ihrer zentralen Lage, ihrer soliden baulichen Anlage und ihren elektrischen und sanitären Einrichtungen besetzen manche Sicherheitskräfte Schulen wochen-, monate- oder sogar jahrelang. So nutzen Regierungstruppen Dutzende Schulen in den indischen Bundesstaaten Bihar und Jharkhand als Außenposten in dem Konflikt mit maoistischen Rebellen. Von diesen Schulbesetzungen dauerten alle, die Human Rights Watch in den Jahren 2009 und 2010 untersuchte, zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Die militärische Nutzung von Schulen unterbricht nicht nur die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler, sondern provoziert mitunter auch Angriffe durch oppositionelle Kräfte.

Selbst wenn kein Unterricht in Schulen stattfindet, ist ihre militärische Nutzung problematisch. Angriffe durch oppositionelle Gruppen können die schulische Infrastruktur zerstören und die Grenze zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen verwischen, so dass Schulen auch dann potentielle Angriffsziele bleiben, wenn der Unterricht fortgesetzt wird. Wenn Sicherheitskräfte eine Schule besetzen, werden deren Gebäude und Außenanlagen häufig befestigt und militarisiert, zum Beispiel, indem befestigte Wachhäuser gebaut, Schützengräben ausgehoben oder Schutzwälle aus Stacheldraht und Sandsäcken errichtet werden. Wenn die Truppen die Schulen wieder verlassen, bleiben diese Befestigungsanlagen häufig zurück. Dadurch werden die Schulen dauerhaft gefährdet, weil sie weiterhin den Anschein militärischer Präsenz erwecken.

Manchmal verdrängen Sicherheitskräfte die Schülerinnen und Schüler vollständig. In keinem der Fälle, die Human Rights Watch untersucht hat, hat die Regierung Anstrengungen unternommen, durch militärische Besetzung vertriebenen Schülerinnen und Schülern alternative Bildungseinrichtungen von vergleichbarer Qualität zur Verfügung zu stellen.

In anderen Fällen besetzt das Militär nur bestimmte Bereiche von Schulen, so dass der Unterricht in den unbesetzten Räumen fortgeführt werden kann. Auch eine solche partielle Besetzung von Schulen ist problematisch. In teilweise besetzten Schulen in Indien und Süd-Thailand, die Human Rights Watch besuchte, beklagten Schüler, Lehrer und Eltern vielfältige Probleme, von überfüllten Klassenräumen über den Verlust von Küchen, die zuvor Mittagessen anboten, bis zur Unmöglichkeit, die Schultoiletten zu benutzen (fehlender Zugang zu Toiletten ist ein weltweit anerkannter Faktor, der zu einer geringeren Schulbesuchsquote von Mädchen beiträgt). Schülerinnen und Schüler versuchen, ihre Ausbildung trotz der Anwesenheit bewaffneter Männer fortzusetzen. Deren oftmaliges Fehlverhalten - zum Beispiel das Schlagen von Verdächtigen vor den Augen von Schülern, Glücksspielen, Alkohol- und Drogenkonsum - steht einem sicheren und positiven Lernumfeld für Kinder diametral entgegen.

Sobald Sicherheitskräfte einziehen, kommt es typischerweise zu einem sofortigen Abwandern von Schülern. Und Langzeitbesetzung verhindert Neuanmeldungen. Mädchen scheinen Schulen häufiger abzubrechen und seltener in ihnen angemeldet zu werden, teilweise aus Angst vor Belästigung durch die Besatzungssoldaten oder Polizisten. Beispielsweise beklagten Schüler und Lehrer in Jharkhand und Bihar in Indien, dass Angehörige der Sicherheitskräfte vor den Augen von Mädchen nur mit Unterwäsche bekleidet badeten. Mädchen in Süd-Thailand berichteten uns, dass paramilitärische Ranger sie nach den Telefonnummern ihrer älteren Schwestern fragten. Derartiges Verhalten gehört offensichtlich nicht in Bildungseinrichtungen.

Internationale Standards zum Schutz der Bildung

Internationale Menschenrechtsnormen - namentlich das von zahlreichen Staaten ratifizierte Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - verpflichten Staaten dazu, eine verpflichtende, für alle frei zugängliche und kostenlose Grundschulbildung sowie das Angebot und die Zugänglichkeit von weiterführender Bildung  zu gewährleisten. Die Vertragsstaaten sollen die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht stufenweise verbessern und die Abbrecherquoten von Jungen und Mädchen verringern. Um das Recht auf Bildung zu gewährleisten, müssen die Staaten Angriffen durch nichtstaatliche, bewaffnete Gruppen vorbeugen und auf sie reagieren, so dass Schulen funktionieren und Kinder Zugang zu Bildung erhalten. Angriffe auf Schüler, Lehrer und Schulen verletzen darüberhinaus verschiedene nationale Rechtsvorschriften.

In Situationen, die als bewaffnete Konflikte klassifiziert werden können, ist weiterhin das humanitäre Völkerrecht - das Recht im Krieg - anwendbar. Das humanitäre Völkerrecht bindet alle Konfliktparteien, sowohl auf Seiten der Regierung als auch auf Seiten oppositioneller bewaffneter Gruppen. Das anwendbare Recht umfasst die Genfer Konvention von 1949 und ihre zwei Zusatzprotokolle sowie Völkergewohnheitsrecht. Im humanitären Völkerrecht sind Schulen und andere Bildungsinstitutionen zivile Einrichtungen, die vor willkürlichen Angriffen geschützt sind, solange sie nicht zum Angriffszeitpunkt von den Kriegsteilnehmern für militärische Zwecke genutzt werden. Entsprechend ist eine Schule, die als Hauptquartier oder Waffenlager dient, ein Militärobjekt und damit ein legitimes Angriffsziel.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet darüber hinaus Gewaltakte oder die Androhung von Gewalt, wenn sie nur zu dem Zweck erfolgen, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren.

Wenn Regierungstruppen oder nicht-staatliche bewaffnete Gruppen Schulen in einem bewaffneten Konflikt besetzen, sind sie dazu verpflichtet, alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Zivilisten vor Angriffen zu schützen und notfalls zu evakuieren. Es ist rechtswidrig, Schulen gleichzeitig als bewaffneten Stützpunkt und als Bildungseinrichtung zu nutzen. Je länger eine Schule nicht zu Bildungszwecken genutzt werden kann, desto größer ist die Verpflichtung der Regierung, das Recht auf Bildung der betroffenen Schüler mit anderen Mitteln zu gewährleisten. Wenn eine Anlage nicht mehr als Schule dient, müssen die Behörden die Lehrer und Schüler an einem sicheren Ort unterbringen, an dem der Unterricht fortgesetzt werden kann. Andernfalls verweigern sie den Kindern ihr Recht auf Bildung, das ihnen unter internationalen Menschenrechtsstandards zusteht.

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Nationale und internationale Maßnahmen sind in drei Bereichen erforderlich, um Angriffe auf Schulen, Lehrer und Schüler zu beenden:

  • stärkere Überwachungssysteme;
  • zielgerichtete präventive Maßnahmen und entschiedenere, schnellere Reaktionen auf Vorfälle; und
  • effektive Rechtsmechanismen, um Verletzungen von nationalem und internationalem Recht zu ahnden.

Überwachung

Die Anerkennung des Problems ist der notwendige erste Schritt, um effektiver vor Angriffen auf das Bildungssystem abzuschrecken. Das schließt klare öffentliche Stellungnahmen von Beamten und, sofern möglich, von Rebellenführern ein. Sie müssen deutlich machen, dass Angriffe auf Schüler und Lehrer verboten sind und die Bildungseinrichtungen nur eingeschränkt für militärische Zwecke genutzt werden dürfen. Die Regierungspolitik und die Regulierung der militärischen Nutzung von Schulen in Konfliktregionen sind zu oft widersprüchlich oder fehlen ganz. Ein bemerkenswertes positives Beispiel sind die Philippinen, wo Angriffe gegen Bildungseinrichtungen explizit als Verbrechen klassifiziert und die Nutzung von Schulgebäuden als Gefechtsstände, für Militäreinheiten, als Lager und andere Formen von Militäreinrichtungen verboten werden.

Darüber hinaus spielen ausreichende Informationen eine zentrale Rolle. Beamte müssen Überwachungssysteme einrichten, die sicherstellen, dass Angriffe auf Schulen, Lehrer und Schüler erfasst werden. Es ist unmöglich, angemessen auf ein Problem zu reagieren, wenn sein Ausmaß unbekannt ist. Angriffe gegen Bildungseinrichtungen fallen zu oft in Schutzlücken und werden von den zuständigen Behörden nicht angemessen verzeichnet. Daher werden sie nicht als systematisches Problem erkannt, das einer gesonderten Überwachung und koordinierten Reaktionen bedarf. Und während Regierungen sich in der besten Position befinden, um Angriffe zu überwachen, fehlen manchen von ihnen die Kapazitäten oder der Wille, dies auch zu tun, oder sie sind selbst für Übergriffe verantwortlich. In solchen Fällen müssen die UN oder andere internationale Akteure aktiv werden.

Internationale Überwachung ist besonders in „übersehenen" Konflikten wichtig, einschließlich Konflikte auf niedrigem Niveau, in denen keine größeren Vertreibungen, aber Angriffe auf Bildungseinrichtungen stattfinden. Das Militär, Botschaften, politische Dienste und andere im Bereich Frieden und Sicherheit aktive Institutionen müssen dazu ermutigen, den Zugang zu und Angriffe auf das Bildungssystem zu beobachten und zu überwachen. Sie müssen deutlich machen, dass der Zugang zu Bildung in Konfliktsituationen ein zentraler Indikator für Sicherheit ist.

Das Überwachungs- und Berichtsystem (Monitoring and Reporting Mechanism - MRM)des UN-Sicherheitsrats über Kinder in bewaffneten Konflikten stellt einen Mechanismus zur Verfügung, der weitreichenden Einfluss ausüben könnte. Die Voraussetzung dafür ist, dass er stärker auf Angriffe gegen Bildungseinrichtungen fokussiert wird. Der MRM wurde 2005 eingerichtet und arbeitet derzeit in 13 Ländern. Er sammelt vor Ort Informationen über Misshandlungen von Kindern in bewaffneten Konflikten und leitet sie an den Sicherheitsrat weiter. So hat dieser die Möglichkeit, gezielter und effektiver gegen Parteien vorzugehen, die in bewaffneten Konflikten die Rechte von Kindern verletzen. Er kann beispielsweise Sanktionen und Waffenembargos beschließen und Fälle von Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Internationalen Strafgerichtshof verweisen.

Gegenwärtig wird der MRM nur dann aktiv, wenn Beweise für die Kriegsverbrechen, Kindersoldaten zu rekrutieren, sexuelle Gewalt gegen Kinder im Krieg zu verüben, und Kinder zu töten und zu verstümmeln, vorliegen. Allerdings muss im Rahmen des Mechanismus‘, sobald er in einem Land eingerichtet wurde, auch über andere Verletzungen von Kinderrechten berichtete werden, einschließlich Angriffe auf das Bildungssystem. Der Sicherheitsrat hat Konfliktparteien zu Recht aufgerufen, von „Angriffen oder der Androhung von Angriffen auf Schulkinder und Lehrer und der Nutzung von Schulen für Militäroperationen, die unter dem anwendbaren Völkerrecht verboten sind"[1] abzusehen. Allerdings hat er durch den MRM weit weniger Empfehlungen über Bildung abgegeben als über Themen mit höherer Priorität wie Kindersoldaten. Auch arbeitet der MRM in einigen Ländern wie Süd-Thailand und Indien nicht, in denen Schulgebäude und Schulpersonal immer wieder angegriffen werden.

Unterstützt durch den MRM hat die UN substantiell dazu beigetragen, die Zahl der Kindersoldaten zu verringern. Sie hat Aktionspläne mit Regierungen und bewaffneten Gruppen verhandelt, um Kinder zu demobilisieren und ihre Neurekrutierung zu verhindern. Um ähnliche Erfolge gegen Angriffe auf Bildungseinrichtungen zu erreichen, sollen die Länderteams unter der Führung der UN, die die Verletzung von Kinderrechten in bewaffneten Konflikten beobachten, ihre Überwachung von Angriffen auf das Bildungssystem und seine Angehörigen verbessern. Das ist die Grundlage dafür, dem Sicherheitsrat mehr Informationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich soll der Sicherheitsrat Angriffe auf das Bildungssystem als einen „Auslöser" betrachten, um einen MRM zu beginnen.

Präventive Maßnahmen und schnelle Reaktion

Wenn Angriffe stattfinden oder auch nur möglich erscheinen, müssen Beamte unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um Lehrer und Schüler vor weiterem Schaden zu schützen. Beispielsweise kann eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft am Bau und am Management von Schulen Bildungsträger mit den nötigen Informationen versorgen, wie sie Angriffe besser abwehren können, und die Bereitschaft der Gemeinschaft vergrößern, ihre Schulen zu unterstützen. Andere Schritte sind etwa, privates Wachpersonal oder Begleitschutz für Schulgebäude und den Transport zu den Schulen einzustellen, alternative Schulanlagen und Stundenpläne zu finden, die militärische oder polizeiliche Nutzung von Bildungseinrichtungen zu verbieten und mit allen Konfliktparteien zu vereinbaren, dass Schulen entsprechend des humanitären Völkerrechts geschützte und demilitarisierte Zonen darstellen. In manchen Fällen können einflussreiche religiöse Führer oppositionelle Gruppen beeinflussen, zum Beispiel, indem sie öffentlich Stellung beziehen, sich am Schulgeschehen beteiligen oder mit Führungspersönlichkeiten der lokalen Gemeinschaft zusammenarbeiten.

Als Beispiele für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Stellen werden oft die „Schools as Zones of Peace"-Initiative und die „Partnerships for Protecting Children in Armed Conflict" (PPCC) aus Nepal genannt. Sie haben unter anderem dazu beigetragen, bewaffnete Gruppen von Schulen fern zu halten. Im Gegensatz blieb 2009 in Afghanistan der Appell einer Gruppe humanitärer Organisationen und des Bildungsministers unbeachtet, Schulen nur im Ausnahmefall als Wahllokale zu nutzen. Sie begründeten ihren Aufruf mit Daten über entsprechende Angriffe. Nach Angaben des Bildungsministeriums wurden 26 der 2.742 als Wahllokale genutzten Schulen am Wahltag angegriffen.

Eine schnelle Reaktion der Regierung auf einen Angriff, insbesondere die Reparatur von Gebäuden und das Ersetzen von Materialien, ist wichtig, um die Folgen abzumildern und den Schülern zu ermöglichen, so schnell wie möglich in den Unterricht zurückzukehren. Ein „Werkzeugkasten" bewährter Präventivmaßnahmen und Reaktionen kann diese Bemühungen der Regierungen unterstützen.

Justiz

Schließlich ist entscheidend, dass Angriffe auf Bildungseinrichtungen und ihre Vertreter strafrechtlich verfolgt werden. Alle Staaten müssen Angriffe auf Schulen im nationalen Recht und in militärischen Verhaltensregeln kriminalisieren. Auch muss die militärische Nutzung und Besetzung von Schulen restriktiver gehandhabt werden. Das Handbuch des britischen Verteidigungsministeriums über Recht im bewaffneten Konflikt behandelt beispielsweise ausdrücklich den Schutz von Bildungseinrichtungen.[2] Angriffe auf Schulen werden als rechtswidrig bezeichnet, außer wenn diese für militärische Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus wird betont, dass „die Nutzung eines geschützten Gebäudes für unangemessene Zwecke" ein „Kriegsverbrechen unter humanitärem Völkergewohnheitsrecht"[3] darstellt. Auch der Oberste Gerichtshof in Indien und zahlreiche indische Staaten haben angeordnet, dass an Militäroperationen beteiligte Polizeieinheiten und paramilitärische Kräfte Schulen räumen sollen. Die Sicherheitskräfte ignorierten diese Verfügungen jedoch häufig.

Die nationale Verfolgung von Angriffen, auch von solchen nichtstaatlicher Akteure, ist unverzichtbar. Beispielsweise sprach ein Ituri-Militärtribunal in der DRK im August 2006 Ives Kahwa Panga Mandro („Chief Kahwa"), den Gründer der Partei für die Einheit und den Schutz der Integrität des Kongos, in sechs Anklagepunkten schuldig, einschließlich der Kriegsverbrechen, zielgerichtete Angriffe gegen eine Grundschule, eine Kirche und ein Krankenhaus befohlen zu haben. Dabei zitierte das Tribunal eine Vorschrift der kongolesischen Verfassung, nach der Gerichte und Militärtribunale internationale Verträge anwenden dürfen. So konnte es sich direkt auf das Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs beziehen, unter dem zielgerichtete Angriffe auf Bildungseinrichtungen als Kriegsverbrechen gelten. Kahwa wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.[4] Ein Berufungsgericht annullierte das Urteil jedoch auf einer zweifelhaften rechtlichen und faktischen Grundlage.[5] Derzeit schwebt das Verfahren.

Wenn nationale Regierungen Angriffe auf Schulen nicht verfolgen wollen oder können, können internationale Gerichte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen und zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Beispielsweise ist der Internationale Strafgerichtshof ausdrücklich für Fälle mutwilliger Angriffe auf Bildungseinrichtungen, die nicht für militärische Zwecke genutzt werden, in internationalen und nationalen Konflikten zuständig. Das Gericht hat Angriffe auf Bildungseinrichtungen bislang nicht in seine Anklagepunkte aufgenommen. Es sollte dieses Thema in seinen Untersuchungen besonders berücksichtigen und Fälle verfolgen, in denen solche Angriffe zu den schwerwiegendsten Verbrechen zählen, die die internationale Gemeinschaft betreffen und die so umfangreich sind, dass sie eine Untersuchung durch den Internationalen Strafgerichtshof rechtfertigen.

Außerhalb formeller Rechtsmechanismen sollen Untersuchungs-, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen Angriffe auf Bildungseinrichtungen behandeln. Beispielsweise stellt der 1998 veröffentlichte Abschlussbericht der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission fest, dass zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Akteure Schulen bombardiert, niedergebrannt und besetzt sowie Lehrer beleidigt und getötet haben. Zahlreiche Verbrecher gaben ihre Beteiligung an Angriffen gegen Schulen, Schüler und Lehrer vor der Kommission zu.

Der Kinderrechtsausschuss, der die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes überwacht, ist ebenfalls gut geeignet, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Angriffe und Besetzungen das Recht auf Bildung verletzen. Er hat bereits mit Blick auf mindestens vier Länder auf das Problem hingewiesen: Burundi, Äthiopien, Israel und Moldawien.[6] Als nächsten Schritt sollte der Ausschuss einen „General Comment" veröffentlichen, in dem er die Vorschriften des Übereinkommens erweitert und kommentiert. 2008 wurde von dem Ausschuss eine Diskussion über Bildung und Notstandssituationen organisiert, um Informationen und Empfehlungen zu sammeln, die in einen „General Comment" eingehen könnten. Eine Interpretation der Kinderrechtskonvention kann Staaten darin unterstützen, Schüler, Lehrer und Schulen in Ausnahmezuständen zu schützen. Darüber hinaus würde sie dem Ausschuss und anderen internationalen wie nationalen Institutionen klare Standards an die Hand geben, auf deren Grundlage sie Regierungshandlungen beurteilen können.

Schlussfolgerungen

In zu vielen Staaten können kriegsführende Parteien Schulen, Lehrer und Schüler angreifen, ohne dass ihnen Konsequenzen drohen. Es sind die betroffenen Lehrer, Schüler und Familien, die schließlich alleine mit den Folgen umgehen müssen. Daraus resultieren Langzeitschäden für die gesamte betroffene Gemeinschaft.

2010 wurde eine neue internationale Koalition zum Schutz der Bildung von UN-Institutionen, humanitären Organisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen ins Leben gerufen. Ihr Entstehen zeigt, dass die Problematik zunehmend Beachtung findet.[7] Aus den bisherigen Erfahrungen der Koalition lassen sich bereits konkrete Maßnahmen ableiten, durch die Regierungen Angriffe auf das Bildungssystem und seine Angehörigen minimieren können. Jedoch muss das nationale und internationale Vorgehen besser fokussiert und koordiniert werden, um Schulen, Lehrer und Schüler dauerhaft zu schützen.

Wie ein Stammesältester in der Provinz Helmand in Afghanistan bemerkte: „Die Leute wollen Schulen, auch für Mädchen. Wir verspielen gerade die Zukunft unserer Kinder."

Zama Coursen-Neff ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Kinderrechte von Human Rights Watch; Bede Sheppard ist Forschungsmitarbeiter in der Abteilung.

 


 


[1] United Nations Security Council, "Presidential Statement on Children and Armed Conflict", UN Doc. S/PRST/2009/9, 29. April 2009.

[2] UK Ministry of Defence, Manual of the Law of Armed Conflict (Oxford: Oxford University Press, 2004).

[3] Ibid.,16.16.1, 16.29(c), S. 428-29, n. 122.

[4] Tribunal Militaire de Garnison de l'Ituri, Jugement Contre Kahwa Panga Mandro, RPA No. 039/2006, RMP No. 227/ PEN/2006 (2. August 2006).

[5] Cour Militaire de la Province Orientale, Arrêt Contre Kahwa Panga Mandro, RPA No. 023/2007, RMP 227/PEN/2006 (28. Juli 2007).

[6] United Nations Committee on the Rights of the Child (CRC), UN Committee on the Rights of the Child: Concluding Observations, Burundi, CRC/C/15/Add.133 (16. Oktober 2000), Abs. 64-65; CRC, UN Committee on the Rights of the Child: Concluding Observations, Ethiopia, CRC/C/ETH/CO/3 (1. November 2006), Abs. 27-28; CRC, UN Committee on the Rights of the Child: Concluding Observations, Israel, CRC/C/15/Add.195 (9. Oktober 2002), Abs. 52; CRC, Consideration of Reports Submitted by States Parties Under Article 44 of the Convention: Convention on the Rights of the Child: 2nd and 3rd Periodic Reports of States Parties Due in 2005: Republic of Moldova, CRC/C/MDA/3 (10. Juli 2008), Abs. 423 und 435.

[7] Die Internationale Koalition zum Schutz der Bildung vor Angriffen (Global Coalition for Protecting Education from Attack - GCEA) umfasst den Council for Assisting Refugee Academics, Education Above All, Education International, Human Rights Watch, Save the Children International, UNESCO, und UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN. Die Koalition will ein Bewusstsein für den Umfang der Angriffe auf die Bildung und ihre Folgen schaffen und setzt sich für ein wirkungsvolleres internationales Vorgehen ein.