26. Februar 2009

Erweiterte Empfehlungen

An die Regierungen der Bundesländer

  • Die Landesregierungen sollten existierende Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole überprüfen und aufheben, um sicherzustellen, dass die Religions- und Meinungsfreiheit geschützt sind und das Prinzip der Nichtdiskriminierung eingehalten wird, und mit dem Ziel, Diskriminierung aufgrund von Religion und Geschlecht zu beenden.

o   Zwischenzeitlich sollten Schulen und Schulbehörden wohlwollend mit Angeboten von Lehrerinnen umgehen, die bereit sind, alternative Kopfbedeckungen zu tragen, die nicht einem Kopftuch ähneln und dennoch mit ihrem Glauben vereinbar sind.

o   Zwischenzeitlich, sollten die Landesregierungen die Behörden und die deutsche Bevölkerung besser über den genauen Gültigkeitsbereich und die Grenzen der Verbote zu informieren. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass das Recht des Tragens oder der Darstellung religiöser Symbole ein wichtiger Aspekt der Religionsfreiheit ist, der nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden darf. Die Regierungen sollten sich außerdem um rasche Abhilfe und Wiedergutmachung für Personen bemühen, die wegen ihrer religiösen Symbole Opfer von Diskriminierung oder religiöser Intoleranz geworden sind.

  • Wenn das Verhalten einer Lehrkraft konkreten Anlass zu Zweifeln an ihrer Neutralität gibt, sollten dem Einzelfall entsprechende gewöhnliche Disziplinarmaßnahmen und Entscheidungen ergriffen werden.
  • Die Länder sollten ihre Gesetze und Regelungen zur Kleidung an staatlichen Schulen unter Einbeziehung aller relevanten Parteien einer gründlichen Prüfung unterziehen, um zu gewährleisten, dass diese in voller Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zur Religionsfreiheit und freien Meinungsäußerung stehen.
  • Landesregierungen, die das Tragen religiöser Symbole regulieren wollen, sollten sich dabei durch das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die UN-Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit beraten lassen.
  • Die Länder sollten ihre Rechtspraxis in Einklang mit der Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), der Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD) und anderen relevanten UN-Verträgen bringen.

An die Bundesregierung

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

  • Die Staatsministerin sollte die Auswirkungen der Landesgesetze zu religiösen Symbolen und Kleidungunsstücken und ihre Vereinbarkeit mit den intenationalen Menschrenrechtsverpflichtungen prüfen, die Deutschland eingegangen ist. Dazu gehören insbesondere die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD) und das EU-Antidiskriminierungsrecht.
  • Die Staatsministerin sollte die Vorbehalte bei der Anwendung der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland aufheben, damit diese für alle Minderheiten gilt.

Anitdiskriminierungsstelle des Bundes

  • Die Antidiskriminierungsstelle sollte gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen und Antidiskriminierungs-Organisationen in den Ländern ein Bewusstsein für das Thema schaffen und eine Debatte über die Verbote religiöser Symbole in Gang bringen – unter Einbeziehung der Entscheidungsträger aus der Politik, der Öffentlichkeit und der Betroffenen solcher Regelungen. Insbesondere sollte sie:

o   öffentlich zu den entsprechenden Landesgesetzen Stellung nehmen, ihre diskriminierende Wirkung untersuchen und ihre Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und den Gleichbehandlungsrichtlinien der EU prüfen;

o   in seinem ersten regelmäßigen Bericht an den den Bundestag relevante Statistiken, Bedenken und Empfehlungen zu den „Kopftuchverboten“ anführen.

An die Europäische Union

  • Die EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Politik und Gesetzgebung im Hinblick auf die in diesem Bericht dargelegten Bedenken überprüfen und sicherstellen, dass gesetzliche Einschränkungen des Tragens religiöser Kleidung – im öffentlichen Dienst und allgemein – mit internationalen Menschenrechtsstandards und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sind.
  • Die Ausschüsse des Europaparlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bzw. für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sollten einen (möglicherweise gemeinsamen) Bericht erstellen, in dem die Gesetze und Praktiken der Mitgliedstaaten mit Blick auf die in diesem Bericht aufgezeigten Probleme untersucht werden, insbesondere in Bezug auf die Religionsfreiheit und die diskriminierende Wirkung.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sollte diese Frage als Themenschwerpunkt in ihr Arbeitsprogramm für 2010 aufnehmen oder ein thematisches Forschungsprojekt entwerfen, Einschränkungen des Tragens religiöser Symbole und Kleidung in EU-Mitgliedstaaten weiterhinkontinuierlich beobachten und ihre  Vereinbarkeit mit den grundlegenden Menschenrechtsnormen der EU, insbesondere der Gleichbehandlungsrichtlinien, untersuchen.

An den Europarat

  • Der Menschenrechtskommissar des Europarats sollte eine Beurteilung  (in Form eines „viewpoint” oder anders) der in den Mitgliedstaaten des Europarats geltenden Verbote religiöser Symbole veröffentlichen.
  • Der Menschenrechtskommissar sollte die Bundesregierung auf die in diesem Bericht dargelegten Probleme ansprechen, einschließlich der diskriminierenden Wirkung der Verbote, die gegen die internationalen Verpflichtungen Deutschlands verstößt. Ferner sollte er notwendige Maßnahmen aufzeigen, mit denen  Deutschland den Schutz der Religionsfreiheit sichern kann.
  • Der Ausschuss für Rechte und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und sein Unterausschuss für die Rechte von Minderheiten sollten die Gesetzgebung und Rechtspraxis aller Mitglieder des Europarats im Hinblick auf die in diesem Bericht genannten Probleme analysieren, mit besonderem Augenmerk auf Diskriminierung und die Verletzung der Religionsfreiheit.
  • Der Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung für die Gleichstellung von Frauen und Männern sollte sich in Anlehnung an seinen 2005 veröffentlichten Bericht über Frauen und Religion mit den Auswirkungen der Verbote befassen, die in diesem Bericht beschrieben werden.
  • Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sollte in ihrem nächsten Bericht über Deutschland den in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen nachgehen und die Bundesregierung über die diskriminierende Wirkung der Verbote befragen.
  • Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) sollte die Problematik bei seiner nächsten Überprüfung Deutschlands ansprechen.

An die Vereinten Nationen

  • Die UN-Sonderberichterstatterin über Religions- und Weltanschauungsfreiheit sollte Deutschland besuchen, um zu bewerten, ob die deutschen Maßnahmen mit den internationalen Menschenrechtsverträgen vereinbar sind. Ausgehend von den – ihrem  Bericht an den UN-Menschenrechtsausschuss (E/CN.4/2006/5) entwickelten und in diesem Bericht aufgeführten – Kriterien für Verbote religiöser Symbole  sollte sie relevante Empfehlungen abgeben.
  • Der UN-Menschenrechtsausschuss sollte seine nächsten Überprüfung Deutschlands zum Anlass nehmen, die in diesem Bericht dokumentierten Politiken und Praktiken kritisch anzusprechen und konkrete Empfehlungen an die deutschen Behörden zu richten.