26. Februar 2009

VII. Der Blick nach vorn

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder betont hat, ist der Staat verpflichtet neutral und unparteiisch zu bleiben, um den Pluralismus zu bewahren und das Funktionieren der Demokratie zu sichern.  Wenn ein Thema wie das Kopftuch zu einer Quelle von Spannungen wird, ist es die Aufgabe der Behörden, diese nicht durch die Abschaffung des Pluralismus' zu lösen, sondern indem sie dafür sorge, dass konkurrierende Gruppen einander zumindest tolerieren und die Rechte der jeweils anderen achten.[217]

Eine Lösung auf der Grundlage gegenseitigen Respekts ist möglich. Viele der Frauen, mit denen Human Rights Watch sprach, suchten eine Annäherung, etwa durch das Tragen eines Hutes, und waren bereit, auf Alternativen einzugehen, die mit ihren religiösen Pflichten vereinbar sind. Die Mehrheit der befragten Kopftuch tragenden Frauen sahen ein, dass Restriktionen für islamische Kleidungsstücke, die das Gesicht verdecken, angemessen sein können, wenn diese erwiesenermaßen die Berufsausübung stören und  beispielsweise verhindern, dass Kinder das Sprechen oder andere Fähigkeiten durch die Nachahmung des Mienenspiels erlernen.

Um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, müssen die Bundesländer einen offenen und konstruktiven Dialog mit allen Teilen der Gesellschaft eingehen. Dabei würden die Befürworter der Verbote die Gelegenheit erhalten, ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen und Schutzmechanismen oder Maßnahmen von Seiten der Regierung vorzuschlagen, um die Gesellschaft vor der Aushöhlung der Rechte – insbesondere der Frauenrechte – zu schützen, die sie im Falle der Aufhebung der „Kopftuchverbote“ befürchten.

Wenn die Landesregierungen den Sorgen und Bedenken der Frauen auf allen Seiten der Debatte ein offenes Ohr schenken, könnten sie sich von den strikten Verboten lösen und in Richtung eines echten Pluralismus' bewegen, der den Frauen eine eigene, freie Entscheidung über das Tragen des Kopftuchs zugesteht. Wenn ihre Bedenken zudem sowohl im Wortlaut der Gesetze als auch durch den verstärkten Einsatz der Regierungen für die Frauenrechte aufgegriffen werden, können auch Bestimmungen, die internationale Menschenrechtsstandards erfüllen, der Problematik gerecht werden.

Der Interkulturelle Rat, eine Organisation zur Überwindung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, lehnt generelle Kopftuchverbote ab. Der Rat ist ein Dachverband, unter dem sich Bürgerrechtsbewegungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen, Städte, Landeseinrichtungen und Medien sammeln. Er setzt sich für den interkulturellen und interreligiösen Dialog ein, um dem ethnischen Rückzug der Minderheiten entgegenzuwirken. Im Januar 2004 veröffentlichte der Interkulturelle Rat eine Liste von „Argumenten zum Kopftuch“, in der die Standpunkte beider Seiten beschrieben werden und die sich sowohl an die Mehrheitsgesellschaft als auch an muslimische Organisationen richtet.[218]   Das Papier plädiert bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Kopftuch für Einzelfalllösungen und fordert staatliche Eingriffe auf Fälle zu beschränken, in denen Zweifel über die Verfassungstreue der Lehrerin bestehen.

Dies lenkt den Blick nach vorn. Zweifellos ruft es bei manchen Eltern Bedenken hervor, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten. Die Schulen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Lehrer sich im Einklang mit der Verfassung verhalten. Doch die beste Art, diese Bedenken ernst zu nehmen und gleichzeitig die Rechte der Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, zu achten, ist es, an jeden Fall individuell heranzugehen. Lehrer sollten auf der Grundlage ihres Verhaltens beurteilt werden, nicht nach ihrer Kleidung.

Wenn begründete Bedenken bestehen, dass das Verhalten eines Lehrers gegen die Neutralität der Schule verstößt, sollte diesen im Einzelfall mit gewöhnlichen Disziplinarmaßnahmen begegnet werden. Schulen und Schulbehörden sollten außerdem auf Angebote von Lehrerinnen eingehen, die sich bereit erklären, alternative Kopfbedeckungen zu tragen, die nicht an ein Kopftuch erinnern und dennoch mit ihrem Glauben vereinbar sind.

 

[217] Board of Experts of the International Religious Liberty Association (Expertengremium der Internationalen Vereinigung für Religionsfreiheit), „Guiding Principles Regarding Student Rights to Wear or Display Religious Symbols“ („Leitlinien zum Recht der Schüler zum Tragen und zur Darstellung religiöser Symbole“), 15. November 2005, Principles Nos. 6 and 7,  www.irla.org/documents/reports/symbols.html.

[218] Interkultureller Rat, „Argumente zum Kopftuch“, Darmstadt, Januar 2004,http://www.interkultureller-rat.de/argumente_1.pdf (aufgerufen am 22. Dezember 2008).