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Im vergangenen Sommer setzte ich mich in einem Zug nach Berlin neben einen jungen Mann, der einen russischen Roman las. Wir fingen an, uns zu unterhalten. Der junge Mann hieß Wladimir, und er erzählte mir von seiner Verzweiflung. Vor kurzem war er aus Russland geflohen, aus Angst um seine Sicherheit. Wladimir ist schwul, und seine Nachbarn hatten ihm damit gedroht, ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung zusammenzuschlagen. Sie sagten, er sei „nicht normal“ und dass die Regierung russische Kinder vor dem negativen Einfluss der Homosexualität schützen müsse.

Seine Nachbarn schienen sich dabei auf das Gesetz zum Verbot von „Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ zu stützen, das Anti-Homosexuellen-Gestetz, das 2013 in Kraft trat. Obwohl sich das Gesetz auf die Verbreitung positiver Einstellungen zu Homosexualität in der Gegenwart von Kindern bezieht, nehmen viele die Botschaft mit, dass homosexuelle Menschen Kindern nachstellen und nicht unter Leute gehören.

Wladimir hatte Angst. Er schloss die Tür seiner Wohnung im sechsten Stock möglichst leise, wenn er sie verließ, und nahm die Treppe, um eine Begegnung mit seinen Nachbarn zu vermeiden. Eines Tages wurde Wladimir in der U-Bahn Station nahe seiner Moskauer Wohnung von einer Gruppe Hooligans angegriffen. Sie schrien, er sei eine „Schwuchtel“, traten ihn und schlugen ihm ins Gesicht, bis seine Nase anfing zu bluten. In der U-Bahn-Station waren viele Menschen, aber keiner kam Wladimir zu Hilfe.

„Bist du zur Polizei gegangen?“, habe ich ihn gefragt. Er zuckte nur mit den Schultern: „Ich habe kein Vertrauen in die. Sie werden mich nicht beschützen, sie hassen Schwule.“

Einige Tage nach dem Übegriff verließ Wladimir Russland und kam nach Berlin. Als er den Antrag auf Asyl aufgrund seiner sexuellen Orientierung stellte, fragten ihn die deutschen Behörden nach einem Nachweis, dass er angegriffen worden war, weil er schwul ist. Aber Wladimir hat keine Dokumente, die er einreichen kann und die belegen können, dass er das Opfer eines homophoben Angriff war. Er sagte mir, er sei besorgt, dass die deutschen Behörden seinen Antrag als nicht glaubhaft abweisen und ihn zurück nach Russland schicken werden.

Ich wurde an diese zufällige Begegnung erinnert, als der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am 2. Dezember eine wegweisende Entscheidung erließ, die sich direkt auf die Erfahrungen von Menschen wie Wladimir auswirkt. Der Gerichtshof war von niederländischen Anwälten um eine Stellungnahme dazu gebeten worden, wo die Grenzen liegen, wenn es darum geht, die sexuelle Orientierung von Asylsuchenden zu überprüfen.

Das Gericht entschied, dass die Aussage des Asylsuchenden der Ausgangspunkt für die Einschätzung sein sollte, ob der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird und dass solche Aussagen gegebenenfalls der Bestätigung bedürfen. Jedoch sollte ein Antrag nicht nur deswegen abgelehnt werden, weil ein Antragsteller sich weigert, Fragen über stereotype Auffassungen von Homosexualität zu beantworten. Solche Fragen sollten von vornherein nicht gestellt werden. Außerdem dürfen Behörden auch keine detaillierten Fragen zu den Sexualpraktiken des Asylsuchenden stellen. Sogenannte Tests, um die Sexualität zu beweisen, und das Akzeptieren von „Beweismaterial“ in Form von Filmmitschnitten von homosexuellen Handlugnen sind untersagt. Der Gerichtshof betonte, dass derartige Praktiken die Menschenwürde und das Recht auf Privatsphäre laut EU Gesetz beeinträchtigen. Das Gericht entschied außerdem, dass die Glaubwürdigkeit des Antragsteller nicht beeinträchtigt wird, wenn er seine sexuelle Orientierung erst später während des Verfahrens bekannt gibt.

Alle EU Behörden, die homosexuelle Asylsuchende befragen, sollen sich an diese Standards halten, die der Gerichtshof der Europäischen Union festgesetzt hat. Damit wird es Menschen wie Wladimir hoffentlich möglich sein, einen neuen Start in ein Leben in Würde zu vollziehen.

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