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(New York) – Die Verabschiedung eines bahnbrechenden neuen Vertrags durch die Internationale Arbeitsorganisation ILO am 11. Juni 2014 ist ein wichtiger Beitrag, um Zwangsarbeit zu verhindern und die schätzungsweise 21 Millionen Opfer weltweit zu schützen und zu entschädigen, so Human Rights Watch. Die Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der ILO stimmten mit überwältigender Mehrheit für die Verabschiedung des Protokolls von 2014 zur Konvention gegen Zwangsarbeit von 1930. Dieses bringt den weithin ratifizierten, jedoch veralteten Vertrag von 1930 auf den neuesten Stand, um den heutigen Missständen besser gerecht zu werden, etwa den Verstößen gegen Migranten im privaten Sektor.

Zu den Opfern von Zwangsarbeit gehören Menschen, die von Menschenhändlern verkauft wurden oder unter sklavenähnlichen Bedingungen Arbeiten, etwa in der Landwirtschaft, als Hausangestellte, in der Güterproduktion oder in der Sexindustrie. Viele Opfer haben sehr lange Arbeitszeiten, arbeiten unter gefährlichen Bedingungen, erhalten wenig bis keinen Lohn, begegnen psychischem, körperlichem und sexuellem Missbrauch und können aufgrund von Gefangenschaft, Schulden, Rachedrohungen oder anderen Umständen ihre Arbeitsstelle nicht verlassen.

„Dass noch immer Millionen Menschen in ausbeuterischen und unmenschlichen Bedingungen gefangen sind, ist ein Schandfleck für unsere moderne Gesellschaft“, so Nisha Varia, leitende Frauenrechtsexpertin von Human Rights Watch. „Die Regierungen sollen diesen Vertrag rasch ratifizieren und umsetzen, um den Missbrauch zu beenden, auch die am schwersten erreichbaren Opfer aufzuspüren und sie zu schützen und ihre Peiniger zu bestrafen.“

Die ILO schätzt, dass 55 Prozent der Opfer Frauen sind. 26 Prozent aller Opfer sind minderjährig. Die Verbrechen gegen sie geschehen häufig im Verborgenen. Die ILO schätzt, dass die Nutznießer der Zwangsarbeit dadurch rund 150 Milliarden US-Dollar Gewinne machen. Gleichzeitig entgehen den betroffenen Staaten Steuereinnahmen und Sozialbeiträge in Milliardenhöhe.

Die durch das neue Protokoll gegen Zwangsarbeit vorgesehenen Präventionsmaßnahmen beinhalten die Schaffung nationaler Aktionspläne, die Ausweitung des Arbeitsrechts auf Branchen mit hohem Risiko der Zwangsarbeit, die Verbesserung der Arbeitsschutzkontrollen und den Schutz von Arbeitsmigranten vor ausbeuterischen Anwerbepraktiken. Der Vertrag verpflichtet Regierungen zudem, eine Sorgfaltspflicht (due dilligence) in der Privatwirtschaft zu fördern, die Unternehmen verpflichtet, Zwangsarbeit in ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern bzw. darauf zu reagieren. Die ILO schätzt, dass 90 Prozent der Zwangsarbeit im Privatsektor stattfindet.

Der Vertrag verpflichtet Regierungen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Opfer von Zwangsarbeit zu identifizieren, zu befreien, ihnen Hilfe anzubieten und sie vor Racheakten zu schützen.

Artikel 4 des Vertrags verpflichtet Regierungen, dafür zu sorgen, dass alle Opfer, ungeachtet ihres rechtlichen Status und ihres Aufenthaltsortes, in dem Land, in dem sie Opfer von Zwangsarbeit wurden, Zugang zu Justiz und Rechtsmitteln haben, einschließlich der Möglichkeit, eine Entschädigung einzuklagen. Derzeit stehen Migranten, die keinen legalen Status haben oder bereits in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, aufgrund restriktiver Einwanderungsbestimmungen vor erheblichen Hindernissen, wenn sie Anzeige erstatten, Gerichtsverfahren vorantreiben oder nichtbezahlte Löhne entgegennehmen wollen.

Artikel 4 verpflichtet Regierungen zudem zu einem Ermessensspielraum, der es zulässt, Opfer von Zwangsarbeit nicht wegen unrechtmäßiger Aktivitäten strafrechtlich zu verfolgen, etwa wegen Verstößen gegen Einwanderungsgesetze, sexueller Dienstleistungen, Drogendelikten oder Gewalttaten, zu denen sie als direktr Folge ihrer Zwangsarbeit gezwungen wurden.

„Es ist traurig, dass Opfer von Zwangsarbeit häufig wie Kriminelle behandelt werden und nicht wie Menschen, die ein Recht auf Unterstützung haben”, so Varia. „Es ist ein wichtiger Schritt nach vorne, dass die Bemühungen zur Erkennung von Opfern von Zwangsarbeit bei einwanderungs- und strafrechtlichen Verfahren verbessert werden, damit sie angemessene Unterstützung erhalten und nicht erneut zu Opfern werden.“

Die ILO-Konvention Nr. 29 gegen Zwangsarbeit wurde im Jahr 1930 verabschiedet und von 177 Staaten ratifiziert. Ihre Definition von Zwangsarbeit und die Verpflichtung, Zwangsarbeit strafrechtlich zu verfolgen, wurden in nationale und internationale Standards aufgenommen. Andere Bestimmungen beziehen sich auf Zwangsarbeit in Überseekolonien und sind nicht mehr zeitgemäß. Das neue Protokoll passt die Konvention Nr. 29 an die modernen Gegebenheiten an und streicht die nicht mehr relevanten Bestimmungen aus dem Vertrag.

Damit das Protokoll für ein Land rechtsverbindlich wird, muss es durch die Regierung ratifiziert werden. Die ILO-Mitglieder haben zudem Empfehlungen ausgehandelt, die den Regierungen nicht-bindende Richtlinien zur Verfügung stellen. Dazu gehören die Erhebung verlässlicher Daten, Maßnahmen gegen Kinderarbeit, grundlegende soziale Garantien, die Beseitigung von Rekrutierungsprämien, welche die Arbeitnehmer bezahlen müssen, sowie eine international Kooperation gegen den Einsatz von Zwangsarbeit durch Diplomaten.

Zusätzlich empfiehlt das Papier eine Bedenk- und Erholungszeit, in der Migranten, die Opfer von Zwangsarbeit geworden sind, in dem betreffenden Land bleiben dürfen, bevor über Schutzmaßnahmen oder rechtliche Schritte entschieden wird. Die Empfehlungen stellen klar, dass auch juristische Personen wegen Zwangsarbeit zur Rechenschaft gezogen werden können und etwa durch die Beschlagnahmung von Profiten aus Zwangsarbeit oder anderem Vermögen bestraft werden sollten.

Mitarbeiter von Human Rights Watch, die an den Verhandlungen teilgenommen haben, wiesen darauf hin, dass dabei Gelegenheiten versäumt wurden, um wichtige Schutzmechanismen zu stärken. So werden Regierungen lediglich angehalten, Unternehmen zu „unterstützen“ statt sie zu verbindlich zu „verpflichten“, notwendige Maßnahmen gegen Zwangsarbeit zu ergreifen und darin auch ihre Lieferkette einzuschließen. Vorgeschlagene Empfehlungen, die die Schaffung von Entschädigungsfonds für Opfer sowie Hilfsangebote für Opfer vorgesehen hatten, erhielten nicht die notwendige Unterstützung, um in den finalen Text aufgenommen zu werden. Das Protokoll und die Empfehlungen erwähnen die Entschädigung der Opfer zwar wiederholt, jedoch als möglichen Schritt und nicht als verpflichtende Maßnahme.

„Im Großen und Ganzen ist das Ergebnis dieser Verhandlungen ein starker Vertrag, den alle Regierungen unterstüzten sollten“, so Varia. „Zwangsarbeit geht mit einigen der schwersten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit einher. Regierungen sollten mit höchster Dringlichkeit dafür eintreten, sie zu beseitigen und ihre Opfer zu unterstützen.“
Von den 472 durch Regierungs-, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter abgegebenen Stimmen, befürworteten 437 die Konvention bei 8 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen.

Über die vergangenen zehn Jahre hat Human Rights Watch 49 Bericht zum Thema Zwangsarbeit veröffentlicht. Sie dokumentieren Menschenrechtsverletzungen wie erzwungenes Betteln durch Kinder, die Ausbeutung von Hausangestellten, Zwangsarbeit im Bau-, Landwirtschafts- und Bergbausektor, Zwangsarbeit in Drogenhaftzentren sowie die zeitlich unbefristete Pflicht zum Wehrdienst.

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