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(Berlin) – Die ukrainischen Behörden sollen ihre Militäroperationen gegen Aufständische im Südosten der Ukraine prüfen und dafür sorgen, dass die Regierungstruppen ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts nachkommen, so Human Rights Watch heute in einem Schreiben an den neugewählten Präsidenten Petro Poroschenko.

In den letzten Wochen weitete die ukrainische Armee ihren Einsatz in von Zivilisten bewohnten Gebieten immer weiter aus. Sowohl Regierungstruppen als auch Aufständigsche setzten dabei Mörser ein. Die Regierungstruppen nutzten zudem auch andere Waffen, die zu weitflächiger Zestörung führen.

„Sowohl die ukrainischen Truppen als auch die regierungsfeindlichen Aufständischen sind durch das internationale Recht verpflichtet, Schäden für die lokale Zivilbevölkerung zu vermeiden“, so Hugh Williamson, Leiter der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch. „Praktisch bedeutet dies, dass die Aufständischen es vermeiden sollten, in bewohntem Gebiet zu operieren. Wenn sie dies dennoch tun, müssen beide Seite alle durchführbaren Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Gefahr von zivilen Schäden so gering wie möglich zu halten.“

Human Rights Watch verweist auf Schäden an Wohnhäusern und einem Krankenhaus, die Human Rights Watch-Experten zwischen dem 20. und 26 Mai 2014 in der Region Donezk dokumentiert haben. Zudem müssen die ukrainische Armee und die Aufständischen im Südosten sich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung bewußt sein.

Wenn sie in bewohnten Gebieten operieren, gefährden die Aufständischen möglicherweise Anwohner, weil sie den Beschuss von Regierungstruppen auf sich ziehen könnten. Die ukrainische Regierung ist berechtigt, Polizei- und Militäroperationen zur Bekämpfung eines bewaffneten Aufstands durchzuführen. Kriminelles Verhalten auf Seiten der Aufständischen entbindet sie jedoch nicht ihrer Verpflichtung, bei Operationen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zu handeln, insbesondere beim Einsatz tödlicher Gewalt.

Beim Einsatz von tödlicher Gewalt gegen Aufständische müssen die ukrainischen Truppen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention achten. Diese schützen das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Einsatz von tödlicher Gewalt verhältnismäßig zu den operativen Erfordernissen im Hinblick auf die Bekämpfung von Aufständischen erfolgen und unter Vermeidung bzw. Minimierung ziviler Opfer durchgeführt werden muss.

„Wenn die Operationen im Südosten der Ukraine intensiviert werden, wächst die Gefahr für Zivilisten“, so Williamson. „Alle Beteiligten müssen ihre Verpflichtungen kennen und einhalten, um Menschenleben zu schützen.“

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