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(Washington, DC) – Viele US-Gesetze verletzen elementare Rechtsgrundsätze, weil sie eine unverhältnismäßig harte Bestrafung vorsehen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 36-seitige Bericht „A Nation Behind Bars: A Human Rights Solution“ dokumentiert, dass die USA über die weltweit höchste dokumentierte Inhaftierungsquote verfügen. Viele Gesetze sehen Haftstrafen vor, die weit über das notwendige Maß hinausgehen, um den Zweck der Bestrafung zu erreichen. Diese Gesetze haben in der Öffentlichkeit zu weitverbreiteten und begründeten Zweifeln an der Fairness des Strafvollzugssystems geführt.

„Aus dem ‚Land der Freiheit‘ ist ein Land der Gefängnisse geworden“, so Jamie Fellner, Mitautorin des Berichts aus der USA-Abteilung von Human Rights Watch. „Zu viele Frauen und Männer müssen wegen nicht-gewaltsamer und oft geringfügiger Delikte langjährige Haftstrafen ableisten. Wie kann ein Land, das sich der Freiheit verschrieben hat, Kleindealer, die geringe Mengen illegaler Drogen an Erwachsene verkauft haben, zu einem Lebensende im Gefängnis verurteilen?“

Die Kritik an der massenhaften Inhaftierungen wächst jedoch. Human Rights Watch möchte diesen Impuls nutzen und mögliche Auswegen aufzeigen. Die Gesetzgeber der Einzelstaaten und des Bundes sollten sich bei ihren Reformschritten stets auf zentrale Menschenrechtsgrundsätze stützen, wie den umsichtigen Einsatz strafrechtlicher Sanktionen, die Fairness des Strafmaßes und die Gleichheit vor dem Gesetz.

Um diese Grundsätze in die Praxis umzusetzen, empfiehlt Human Rights Watch den Gesetzgebern folgende Maßnahmen:

  • Es soll sichergestellt werden, dass die Bestrafung nicht die Schwere der Straftat übertrifft.
  • Wenn Gesetze ein verpflichtendes Mindeststrafmaß vorsehen und Richtern nicht erlauben, Strafen an einzelne Delikte und Beschuldigte anzupassen, so sollen diese reformiert oder abgeschafft werden.
  • Kinder und Jugendliche sollen gemäß ihres Alter und ihres Veränderungsvermögens behandelt werden. Sie dürfen keinesfalls den gleichen strafrechtlichen Verfahren und Sanktionen unterworfen werden wie Erwachsene.
  • Die Strafen für Personen, die gegen Einwanderungsgesetze verstoßen, sollen reduziert oder abgeschafft werden, insbesondere wenn das Vergehen lediglich in der illegalen Einreise besteht.
  • Alle strafrechtlichen Sanktionen für den Besitz illegaler Drogen zum persönlichen Gebrauch sollen beseitigt werden.
  • Es soll sichergestellt werden, dass das Strafrecht ethnische oder religiöse Gruppen weder in seinen Bestimmungen noch in seiner Durchsetzung benachteiligt, wie dies etwa beim überproportionalen Vollzug der Drogengesetze gegen Schwarze der Fall ist.

Seit mindestens drei Jahrzehnten werden strafrechtliche Maßnahmen als bevorzugtes Mittel herangezogen, um gegen soziale Probleme vorzugehen. Dazu gehört der Drogenhandel, der mutmaßliche Anstieg der illegalen Einwanderung bzw. der Kriminalität unter Jugendlichen, die wachsende wirtschaftliche Ungleichheit und Mängel in den sozialen Sicherungsnetzen.

Die Ergebnisse dieses strafbasierten Ansatzes sind:

  • Ein Anstieg der Häftlingszahl in einzelstaatlichen und föderalen Gefängnissen um fast 430 Prozent zwischen 1979 und 2009. Mehr als die Hälfte der Häftlinge in den Anstalten der Einzelstaaten (53,4 Prozent) verbüßen dort Haftstrafen von über einem Jahr wegen nicht-gewaltsamer Delikte wie geringfügigem Drogenhandel.
  • Jugendliche werden häufig wie Erwachsene angeklagt und bestraft. Human Rights Watch schätzt auf Grundlage der Daten der US-Statistikbehörde für 2011, dass landesweit mehr als 95.000 Jugendliche unter 18 Jahren in Haftanstalten für Erwachsene inhaftiert sind.
  • Während bei US-Bürgern weißer Hautfarbe 478 Gefängnisinsassen auf 100.000 Personen kommen, beläuft sich diese Zahl bei Bürgern schwarzer Hautfarbe auf 3.023.

Die USA greifen auch bei der Durchsetzung des Einwanderungsrechts in unverhältnismäßiger Weise auf strafrechtliche Sanktionen zurück. Mehr als 40 Prozent aller Strafverfahren auf Bundesebene und knapp 30 Prozent aller Einweisungen in das föderale Gefängnissystem gehen auf Delikte wie „illegale Einreise und Wiedereinreise“ zurück, also auf die Strafverfolgung von Grenzgängern. Die Inhaftierung und Abschiebung von Migranten mit geringen bzw. keinen Vorstrafen trifft häufig Menschen, die vor Verfolgung fliehen oder versuchen, zu ihren Familien in den USA zu gelangen.

Der hohe wirtschaftliche und menschliche Preis der strengen Richtlinien macht ein Umdenken landesweites zwingend erforderlich. So sollte der US-Kongress Gesetzesänderungen in Erwägung ziehen, die Richtern bei Drogendelikten einen größeren Ermessensspielraum einräumen und bestimmte verpflichtende Mindeststrafen herabsetzen. Die Regierung von Präsident Obama unterstützt derartige Reformen und hat Staatsanwälte angewiesen, bei geringfügigen Drogendelikten auf Anklagen zu verzichten, die schwere verpflichtende Mindeststrafen nach sich ziehen. Zudem versucht sie im Rahmen einer neuen Begnadigungsinitiative, Häftlingen eine Haftentlassung zu ermöglichen, die in Bundesgefängnissen ungerechte Strafen verbüßen.

Diese Schritte gehen in die richtige Richtung, doch sowohl auf föderaler wie auf einzelstaatlicher Ebene muss weit mehr geschehen.

„Faire und umsichtige Strafen sind nicht nur ein zentraler Menschenrechtsgrundsatz, sondern auch ein Kernelement der amerikanischen Justiz, das viel zu lange ignoriert wurde“, so Fellner. „Im ganzen Land wächst die Einsicht, dass keine unverhältnismäßig harten Gesetze notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit zu schützen und Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen. Im Gegenteil: Durch faire Gesetze und gerechte Strafen ist dem Gemeinwohl am besten gedient.“

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