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(Beirut, 21) – Katar stand 2013 wegen schwerer Verstöße gegen Arbeitsmigranten im Mittelpunkt der internationalen Kritik, so Human Rights Watch heute im World Report 2014. Trotz aller Mahnungen, ein System zu reformieren, das Zwangsarbeit Vorschub leistet, blieben die Behörden untätig.

Zehntausende Arbeitsmigranten bauen derzeit in Katar die Infrastruktur für die Fußball-Weltmeisterschaft 2022. Im Januar 2013 hatte Human Rights Watch darauf hingewiesen, dass diesen Menschen ohne grundlegende Reformen Ausbeutung und Elend drohe. Im Laufe des Jahres wurden weitere Einzelheiten bekannt, über die schrecklichen Arbeits- und Lebensbedingungen und die hohe Sterbeziffer unter den Arbeitmigranten. Die Kritik aus dem Ausland wuchs, doch Katar zeigt bislang keinerlei Reformbereitschaft.

„Katar steht im Rampenlicht wegen eines Themas, das ein Schandfleck für die gesamte Golfregion ist. Katars Behörden sollen dies als Gelegenheit ansehen, ein positives Beispiel abzugeben“, sagt Sarah Leah Whitson, Leiterin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „Nutzt Katar diese Gelegenheit, ist dem Land internationale Anerkennung gewiss.“

In dem 667-seitigen World Report 2014, der in diesem Jahr zum 24. Mal erscheint, gibt Human Rights Watch einen Überblick über die Menschenrechtslage in über 90 Ländern. Die zahllosen zivilen Opfer in Syria führten weltweit zu Empörung, doch wenig wurde von den Regierungschefs unternommen, um das Töten zu beenden. Das Prinzip der Schutzverantwortung wurde wieder belebt und hat offensichtlich dazu beigetragen, Massenverbrechen in Afrika zu verhindern. Die Machthaber in Ägypten und anderen Ländern haben Kritik und Minderheiten unterdrückt, indem sie sich darauf beriefen, die Mehrheit der Bevölkerung zu repräsentieren. Und Edward Snowdens Offenlegung des amerikanischen Überwachungsprograms hat weltweit zu Protest geführt.

In Katar leben nach offiziellen Statistiken vom vergangenen Jahr rund zwei Millionen Menschen, davon gerade einmal zehn Prozent katarische Bürger. Angesichts ungebrochener Nachfrage der Bauindustrie ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gastarbeiter noch steigt.

Arbeitsmigranten müssen sich auf einem Arbeitsmarkt bewegen, der Menschenhandel und Zwangsarbeit fördert. Obwohl dies laut katarischem Gesetz nicht erlaubt ist, müssen Arbeiter häufig exorbitante Rekrutierungsgebühren zahlen und dem Arbeitgeber ihren Pass überlassen. Gemäß dem Kafala-System, dem in Katar herrschenden Bürgschaftssystem, muss ein einheimischer Arbeitgeber für einen ausländischen Arbeiter bürgen, damit dieser sich legal in dem Land aufhalten kann. Um das Land verlassen zu können, müssen sich die Arbeitsmigranten bei diesem Bürgen ein Ausreisevisum holen. Gastarbeiter in Katar dürfen sich weder gewerkschaftlich organisieren noch streiken, und sie müssen hohe rechtliche Hürden nehmen, um Regressansprüche geltend machen zu können.

Häufig leben Arbeitsmigranten auf engstem Raum unter schlechten hygienischen Bedingungen. Viele Arbeiter klagen über extrem lange Arbeitszeiten und ausstehende Löhne. Die britische Zeitung „The Guardian“ berichtete, dass im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 8. August des vergangenen Jahres 44 Arbeiter aus Nepal in Katar gestorben seien, viele davon an Herzstillstand oder bei Arbeitsunfällen.

Der französische Profifußballer Zahir Belounis steckte über zwei Jahre lang in Katar fest, weil ihm der Verein, der ihn beschäftigte, das Ausreisevisum verweigerte. Im November kehrte Belounis nach Frankreich zurück, sechs Monate nachdem Human Rights Watch seinen Fall erstmals publik gemacht hatte. Die Bestimmungen für Ausreisevisa haben dazu geführt, dass viele andere Ausländer in Katar festsitzen, darunter auch drei ehemalige Mitarbeiter des Kinderkanals von Al Jazeera.

Das größtenteils weibliche Hauspersonal in Katar ist besonders gefährdet. Ein regionaler Standardvertrag für Hauspersonal, der vorrausichtlich in diesem Jahr verabschiedet werden soll, bleibt weit hinter den Minimalstandards zurück, wie sie im Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu menschenwürdiger Arbeit für Hausangestellte formuliert werden.

Der Umgang mit Meinungsfreiheit in Katar, gibt ebenfalls Grund zur Besorgnis. Im Februar 2013 bestätigte ein Berufungsgericht die Verurteilung eines katarischen Dichters. Gedichte, in denen er sich kritisch über Katars damaligen Emir äußerte, seien ein Aufruf zum Regierungsumsturz, so das Gericht. Derzeit geplante Gesetze zu Internetverbrechen und Medien könnten die Meinungsfreiheit weiter einschränken.

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