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(New York) - Nach den mutmaßlichen Angriffen mit chemischen Waffen am 21. August 2013 in Ost- und West-Ghouta bei Damaskus prüfen die USA, Großbritannien, Frankreich und andere Länder Optionen für eine militärische Intervention in Syrien.

Human Rights Watch bezieht weder für noch gegen eine Intervention Stellung. Jede bewaffnete Intervention sollte jedoch danach beurteilt werden, inwieweit sie dem Schutz der syrischen Zivilbevölkerung vor weiteren Gewalttaten dient.

„Ein militärisches Eingreiffen aus humanitären Gründen – denn man tötet nicht Kinder im Schlaf mit Chemiewaffen – soll danach beurteilt werden, inwieweit dadurch syrische Zivilisten vor weiteren rechtswidrigen Angriffen, sei es mit chemischen oder konventionellen Waffen, geschützt werden", so Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch.

Im Falle einer militärischen Intervention müssen sich alle kriegführenden Parteien strikt an das Kriegsrecht halten. Das Kriegsrecht verbietet willkürliche Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, Angriffe, bei denen nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterschieden wird, sowie Angriffe mit unverhältnismäßig hohen zivilen Schäden im Vergleich zum erwarteten militärischen Nutzen. Zudem dürfen keine geächteten Waffen, wie Streumunition oder Landminen, verwendet werden. Die Parteien müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Leid der Zivilbevölkerung zu minimieren und um sicherzustellen, dass Zivilisten nicht Opfer von Angriffen werden. Auch  sollen Streitkräften nicht in dicht besiedelten Gebieten stationiert werden. Wenn eine Partei Waffen und anderes Material für nationale Streitkräfte oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen zur Verfügung stellt, die für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, kann sie sich mitschuldig machen.

Die Konfliktparteien sollen bei einem militärischen Eingreiffen der zusätzlich dadurch verursachten humanitären Not Rechnung tragen. Dies soll umfassend in die Planung miteinbezogen und der Bedarf an humanitärer Hilfe gedeckt werden.  Angesichts unzureichender humanitärer Hilfe, die nur mit Zustimmung der syrischen Regierung zur Verfügung gestellt werden kann, soll die grenzüberschreitende Hilfe erheblich verstärkt werden - unabhängig von der Zustimmung der syrischen Regierung. Alle Konfliktparteien müssen zustimmen, dass humanitäre Hilfe die gefährdete Zivilbevölkerung erreicht.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist seit mehr als zwei Jahren lahmgelegt, wenn es um Syrien geht. Wegen der wiederholten Vetos von Russland und China kann er nicht gegen die Gräueltaten vorgehen. Abgesehen von einer militärischen Intervention soll der Sicherheitsrat die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof verweisen, so dass diejenigen, die für schwerwiegende Völkerrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem soll der UN-Sicherheitsrat gezielte Sanktionen gegen die Verantwortlichen implementieren.

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