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Russland: Merkel soll Putin zur Einhaltung der Menschenrechte drängen

Ende des harten Vorgehens soll oberste Priorität der Bundeskanzlerin in Moskau sein

(Moskau) – Bundeskanzlerin Angela Merkel soll den russischen Präsidenten Wladimir Putin bei ihrem gemeinsamen Treffen am 16. November 2012 nachdrücklich dazu auffordern, das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft in Russland zu beenden, so Human Rights Watch. Zum Abschluss der zweitägigen deutsch-russischen Regierungskonsultationen ist ein Gespräch zwischen Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Putin vorgesehen.

„Noch nie war es so wichtig wie heute, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der deutsch-russischen Beziehungen zu stellen“, so Hugh Williamson, Direktor der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Grundlage dieser Beziehungen soll die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Russland sein, die der Kreml seit sechs Monaten kontinuierlich und in eklatanter Weise untergräbt.“

Am 9. November hat der Deutsche Bundestag eine Resolution verabschiedet, in der die Besorgnis über das harte Vorgehen gegen die russische Zivilgesellschaft seit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Putin im Mai zum Ausdruck kommt. Dazu gehören auch eine Reihe neuer Gesetze, die das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich einschränken. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, Russland auf die Einhaltung seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu drängen.

„Die Resolution des Bundestages war klar und deutlich“, so Williamson. „Nun liegt es an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Forderungen dieser Resolution umzusetzen und die Besorgnis in den Gesprächen mit Putin diese Woche öffentlich und deutlich zur Sprache zu bringen. Deutschland soll sich außerdem dafür stark machen, dass die EU beim EU-Russland-Gipfel im kommenden Monat eine ebenso entschiedene Haltung einnimmt.“

Seitdem Putin im Mai erneut die Präsidentschaft übernahm, hat das russische Parlament eine Reihe neuer Gesetze verabschiedet, die das Recht auf öffentliche Versammlungen einschränken und bei Verstößen mit drakonischen Geldstrafen belegen, Verleumdung wieder als Straftatbestand einführen und den Zugang zu bestimmten Internetseiten begrenzen.

Besonders fragwürdig ist ein im Juli verabschiedetes Gesetz, demzufolge sich Nichtregierungsorganisationen, die Advocacy-Arbeit betreiben und Gelder aus dem Ausland erhalten, als „ausländische Agenten“ registrieren müssen. Dadurch sollen Nichtregierungsorganisationen offensichtlich in der öffentlichen Wahrnehmung diskreditiert werden. Ein weiteres Gesetz, das im Oktober verabschiedet wurde, erweitert die Definition des Begriffs „Hochverrat“ dahingehend, dass die Advocacy-Arbeit internationaler Menschenrechtsorganisationen als Straftatbestand angesehen werden könnte.

Entsprechend kommt es zunehmend zu kritischen Stellungnahmen der Regierung gegenüber Nichtregierungsorganisationen und Ausländern. Verleumdungskampagnen staatlicher und kremlnaher Stellen richteten sich gezielt gegen führende Nichtregierungsorganisationen. In verschiedenen Regionen warnten Funktionäre unter anderem Staatsbeamte vor einer Zusammenarbeit mit Vertretern ausländischer Organisationen und mit vom Ausland finanzierten russischen Organisationen.

„Durch das gesetzlich verankerte, harte Vorgehen entsteht eine riesige Grauzone der Rechtsunsicherheit für die Zivilgesellschaft. Aktivisten sind strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sowie Angst und Misstrauen wird wieder geschürt, nachdem die Erinnerungen an die Sowjetära in der Bevölkerung weitgehend verblasst waren“, so Williamson. „Bundeskanzlerin Merkel muss Putin zu verstehen geben, dass dieses Vorgehen unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen Russlands ist, nicht im Interesse der deutsch-russischen Partnerschaft liegt und auch nicht der Rolle dient, die Russland auf der internationalen Bühne anstrebt.“

Human Rights Watch forderte die deutsche Regierung auf, offen an die russische Regierung zu appellieren, dem Parlament eine Änderung der im Sommer verabschiedeten Gesetze zur Prüfung vorzulegen, um sie in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Russlands zu bringen. Zugleich forderte Human Rights Watch den Europarat auf, an die Venedig-Kommission zu appellieren, um die Vereinbarkeit der Gesetze mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu prüfen, an die Russland als Vertragsstaat gebunden ist.

In einer Sitzung am 12. November mit dem von ihm neu einberufenen russischen Menschenrechtsrat erklärte Präsident Putin, er sei bereit, das neue Hochverratsgesetz zu „prüfen“ und dann zu entscheiden, ob die Definition des Begriffs „Hochverrat“ tatsächlich zu weit gefasst sei. Zudem erklärte er sich angesichts der vom Menschenrechtsrat geäußerten Bedenken bereit, sich mit den Gesetzen zu Nichtregierungsorganisationen und Verleumdung „erneut zu befassen“.

„Es ist sehr wichtig, dass Putin öffentlich das Versprechen gegeben hat, diese restriktiven Gesetze noch einmal zu prüfen“, so Williamson, „Bundeskanzlerin Merkel hat nun die einmalige Gelegenheit, Präsident Putin klar zu machen, dass Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten von ihm erwarten, dass er dieses Versprechen einlöst.“

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