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Indonesien: Schiitischer Geistlicher wegen Gotteslästerung verurteilt

Blasphemiegesetz muss geändert und islamistische Behörde muss abgeschafft werden

(New York) – Die indonesische Regierung soll sofort alle Anklagen gegen den schiitischen Kleriker Tajul Muluk fallen lassen, so Human Rights Watch. Der Geistliche wurde am 12. Juli 2012 auf der Madura Insel wegen Gotteslästerung zu zwei Jahren im Gefängnis verurteilt.

Human Rights Watch ruft die indonesische Regierung dazu auf, das diskriminierende Blasphemiegesetz zu ändern oder abzuschaffen und die islamistische Behörde zur Überwachung religiöser Aktivitäten (Bakor Pakem) aufzulösen. Diese Behörde ist an Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes zu angezeigten religiösen Verstößen beteiligt.

„Indonesien soll das Verfahren gegen Tajul Muluk ungehend einstellen. Es zeigt, welche Gefahr das Blasphemiegesetz für die Religionsfreiheit bedeutet”, so Elain Pearson, Vizedirektorin für Asien bei Human Rights Watch. „Die Regierung muss dem Trend zu Gewalt und juristischer Verfolgung religiöser Minderheiten Einhalt gebieten.“

Das Bezirksgericht von Sampang hat den schiitischen Geistlichen Tajul Muluk am 12. Juli wegen seiner religiösen Lehren der Blasphemie für schuldig befunden. Laut geltendem indonesischem Recht steht auf Blasphemie eine Höchststrafe von fünf Jahren im Gefängnis.

Seit Jahren sieht sich die schiitische Gemeinde im Dorf Nangkernang, im Verwaltungsbezirk Sampang, mit Schwierigkeiten mit der Regierung und religiösen Führern konfrontiert. Im Februar 2006 unterzeichneten 40 sunnitische Geistliche und vier Polizeibeamte eine öffentliche Erklärung, in der sie den schiitischen Islam als häretisch deklarierten. In der Erklärung ist von zwei Treffen mit schiitischen Geistlichen die Rede, während derer die Schiiten zur Rückkehr zum „wirklichen Islam“ aufgefordert worden seien, was diese aber verweigert hätten. Die Erklärung fordert auch, das Blasphemiegesetz zur juristischen Verfolgung von Tajul Muluk einzusetzen.

Die Erklärung war ein erster Schritt in einer andauernden Hass-Kampagne gegen Schiiten in Sampang. Im Jahr 2009 kam es zu einem Streit zwischen Tajul Muluk und dessen jüngerem Bruder, Roisul Hukama, nach dem Roisul sich der Anti-schiitischen Kampagne in Madura anschloss. Polizisten und lokale Behördenvertreter behaupten, der Konflikt zwischen Tajul und Roisul sei ein reiner Familienstreit und kein religiöser Konflikt. Im Juli 2011 versuchten sie Tajul zu überreden, sein Dorf zu verlassen und sicherten ihm dabei finanzielle Unterstützung zu.

Im Verlauf des Jahres 2011 verstärkten militante Sunniten die Hass- und Verleumdungskampagne gegen Schiiten in Nangkernang. Als am 6. Dezember 2011 das für Schiiten wichtige Ashura- Fest begangen werden sollte, blockierten militante Sunniten die Straße und hinderten 60 Schiiten daran, an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Der Schiitenführer Iklil al Milal bat nach eigenen Angaben die Polizei, den Drohungen ein Ende zu setzen, doch diese tat nichts.

Am 29. Dezember 2011 griffen militante Sunniten erneut Nangkernang an. Sie brannten Häuser und die Religionsschule nieder und zwangen etwa 500 Schiiten zur Flucht. Die Polizei verhaftete lediglich einen der Angreifer, der wegen Brandstiftung angeklagt wurde. Zudem übte die Polizei nach den Angriffen Druck auf schiitische Geistliche wie Tajul Muluk und Iklil al Milal aus, um sie zum Verlassen des Dorfes Nangkernang zu bewegen. Das Büro des Religionsministeriums in Sampang erklärte außerdem, es wolle Hunderte Schiiten dabei „betreuen“, den sunnitischen Islam zu studieren.

Am 4. Januar 2012 rief der Oberstaatsanwalt von Sampang, Danang Purwoko Adji Susesno, in seiner Funktion als Mitglied der Behörde zur Überwachung religiöser Aktivitäten (Bakor Pakem) dazu auf “Tajul Muluk‘s Lehren“ zu verbieten. Danang erklärte in einem Brief, dass seine Behörde auf Grundlage des Blasphemiegesetzes Anklage gegen Tajul erheben werde. Staatsanwälte zählten mehrere Vorwürfe gegen Tajuls Lehren auf und warfen ihnen vor, nicht mit dem Islam vereinbar seien. Tajul Muluk wurde im Februar 2012 verhört und am 24. April 2012 wegen Blasphemie und „unangenehmen Fehlverhaltens” angeklagt.

Die Behörde zur Überwachung religiöser Aktivitäten (Bakor Pakem) ist der Generalstaatsanwaltschaft unterstellt und hat Ableger bei den Staatsanwaltschaften auf regionaler und lokaler Ebene. Laut dem Staatsanwaltschafts-Gesetz von 2004 hat die Behörde die Verantwortlichkeit, “religiöse Ansichten zu beobachten, die Staat und Gesellschaft gefährden könnten”. Bakor Pakem ist üblicherweise der geheimdienstlichen Abteilung der Staatsanwaltschaft angegliedert und arbeitet eng mit dem Religionsministerium, Polizei, Militär, Lokalregierung und religiösen Institutionen zusammen.

Bakor Pakem sei enorm einflussreich bei der Einflussnahme auf die Regierung, um religiöse Gruppen zu verbieten, so Human Rights Watch. Im April 2008 empfahl Bakor Pakem ein Verbot der Lehren der Ahmadiyah, zwei Monate später folgte das Verbot. In Dharmasraya (Westsumatra) war Bakor Pakem führend beteiligt an der Anklage von Alexander Aan, einem Administrator der  Facebook-Gruppe “Minang Atheist”. Vom Vorwurf der Gotteslästerung war er zwar frei gesprochen worden, aber im Juli 2012 wurde er vom Gericht in Sijunjung wegen öffentlicher Unruhestiftung via Facebook zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100 Millionen IDR (rund 8400 Euro) verurteilt.

Bakor Pakem spielte auch eine Rolle bei der Strafverfolgung von Andreas Guntur, dem Führer der spirituellen Gruppe Amanat Keagungan Ilahi. Er wurde im März 2012 von einem Gericht in Klaten, Zentraljava, wegen angeblich unkonventioneller islamischer Lehren auf Grundlage des Blasphemiegesetzes zu vier Jahren Haft verurteilt.

Indonesien hat den Internationalen Pakt für zivile und politische Rechte ratifiziert. In dessen Artikel 18 heißt es: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden…. Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde…“  

„Die indonesische Regierung hat zugelassen, dass Bakor Pakem aktiv die Strafverfolgung wegen Blasphemie vorantreibt“, so Pearson. “Die Regierung soll verhindern, dass eine Behörde, die Menschen wegen ihres Glaubens diskriminiert, Einfluss auf das Strafjustizsystem hat.“

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