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(Lima) – Peru soll massive Barrieren abbauen, die Menschen mit Behinderung daran hindern, ihr Wahlrecht und andere Bürgerrechte auszuüben. Wenn das Land die Hürden nicht beseitigt, unterminiert es seine Vorreiterrolle als einer der ersten Staaten, die im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert haben.

Der 89-seitige Bericht„’I Want to be a Citizen Just Like Any Other‘: Barriers to Political Participation for People with Disabilities in Peru” dokumentiert das Ergebnis einer erst im vergangenen Oktober geänderten Politik, die Menschen mit sinnlichen, intellektuellen und psychosozialen Einschränkungen willkürlich ihr Wahlrecht verweigerte. Sie gelten als rechtlich unfähig, Wahlentscheidungen zu treffen. Der Bericht untersucht auch andere Barrieren, die Menschen mit diesen oder anderen Behinderungen davon abhalten, ihre politischen Rechte auszuüben. Etwa erhalten sie nur schwer die zum Wählen erforderlichen Ausweisdokumente. Darüber hinaus fehlt ein Unterstützungssystem, das Menschen mit Behinderung dabei hilft, Wahlentscheidungen zu treffen.

„Peruaner mit Behinderung sind nicht weniger Staatsbürger als alle anderen“, sagt Shantha Rau Barriga, Expertin für die Rechte behinderter Menschen bei Human Rights Watch. „Jeder Mensch hat das Recht zu wählen und an der Gesellschaft Teil zu haben. Das Rechtssystem und die Regierungspolitik müssen darauf ausgerichtet sein, dass alle die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Niemand darf willkürlich und grundlos ausgeschlossen werden.“

Der Bericht basiert auf Interviews mit mehr als 100 Personen mit Behinderung und ihren Familien sowie mit Angehörigen der peruanischen Regierung und Behindertenrechtlern.

Das System gesetzlicher Verbote, das Menschen unter Vormundschaft stellt, und öffentliche Register, in denen Menschen als „geistig behindert“ klassifiziert werden, führen zu Schwierigkeiten in nahezu allen Lebensbereichen. Dies kann dazu führen, dass die Betroffenen kein Konto eröffnen können, keine Arbeit finden, keine Immobilien besitzen oder erben können, nicht heiraten dürfen oder offizielle Dokumente im Namen ihrer Kinder nicht unterschreiben können.

Das peruanische Zivilgesetzbuch ermöglicht, dass eine Person mit bestimmten intellektuellen oder geistigen Behinderungen gerichtlich für unfähig erklärt wird, für sich und ihr Eigentum zu sorgen. In diesem Fall wird ein Vormund eingesetzt, der im Namen der Person handelt. Dieses Verfahren entzieht den Betroffenen de facto ihre Bürgerrechte.

Demgegenüber schreibt Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention fest, dass Menschen mit Behinderung Rechts- und Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit allen anderen genießen. Das Komitee, das die Umsetzung der Konvention beobachtet, hat die peruanische Regierung dazu aufgerufen, die Praxis gerichtlicher Verbote abzuschaffen.

„Ich habe das Recht zu wählen, ich habe das Recht zu arbeiten“, sagt Maria Alejandra Villanueva, eine führende Aktivistin der Peruanischen Vereinigung von Menschen mit Down-Syndrom. „Das entscheidet niemand anderes als ich selbst.“

Das Komitee zur Beseitigung aller Arten von Diskriminierung von Menschen mit Behinderung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat seine Mitgliedstaaten, auch Peru, aufgefordert, die Rechtsfähigkeit aller, auch von Menschen mit Behinderungen, zu achten. Es schlägt vor, Verbote durch andere Praktiken wie unterstützte Entscheidungsfindung zu ersetzen.

In Peru gibt es kein institutionalisiertes System, das Menschen mit Behinderung dabei unterstützt, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Deshalb lassen sich Angehörige als Vormunde einsetzen. Sie sehen innerhalb des bestehenden Rechtssystems keine andere Möglichkeit, den Besitz und die Interessen eines Familienmitglieds mit Behinderung zu wahren, etwa sein Recht auf eine Rente oder auf Sozialleistungen.

Auch physische und andere Barrieren stehen der Ausübung des Wahlrechts im Weg. Das peruanische Wahlgesetz sieht barrierefreie Wahleinrichtungen vor. Das wird jedoch nicht überall umgesetzt. Menschen mit Behinderung und Wahlbeobachter berichten, dass sehr viele Wahllokale unzugänglich sind.

Silvia, eine Frau mit einer körperlichen Beeinträchtigungen aus Punto, sagt: „Die Wahllokale sind nicht auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet, nicht einmal auf Personen, die vor ein paar Tagen einen Unfall hatten. Sie befinden sich im zweiten und dritten Stock. Jemand im Rollstuhl kommt da nicht hin.“

Zudem wird berichtet, dass gesetzlich vorgeschriebene Stimmzettel in Blindenschrift zu den Kommunal- und Präsidentschaftswahlen in den Jahren 2010 und 2011 in einigen Wahllokalen nicht erhältlich waren. Einige Menschen mit Behinderung, die um Unterstützung beim Wählen gebeten haben, haben keine Hilfe bekommen.

Noch größere Schwierigkeiten zu wählen haben Menschen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen. Die Regierung hat keine Wahlunterlagen erstellt, die ihre Beteiligung ermöglichen. Auch haben Beamte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger, die Wahlen durchführen oder beobachten, kaum Anhaltspunkte, wie sie gewährleisten können, dass diese Wähler die Wahllokale erreichen und ihre Stimme abgeben können.

„Die Regierung muss gewährleisten, dass das Wahlpersonal in der Lage ist, Menschen mit Behinderung zu unterstützen“, so Barriga. „Andernfalls bleiben Tausende Peruaner vom politischen Prozess ausgeschlossen.“

Um seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, soll der Kongress unverzüglich neue Gesetze beschließen, die mit der Behindertenrechtskonvention in Einklang sind. Darüber hinaus soll die Regierung wirksame Maßnahmen ergreifen, damit alle Menschen mit Behinderung gleiche Rechtsfähigkeit genießen. Insbesondere müssen das Zivilgesetzbuch angepasst und die Bürgerrechte von Personen unter Vormundschaft wiederhergestellt werden.

Außerdem sollen Ministerien und Behörden systematisch mit Menschen mit Behinderung und Organisationen, die sie repräsentieren, zusammenarbeiten, um neue Ansätze für unterstützte Entscheidungsfindung und die Umsetzung von Reformen zu entwickeln.

Im vergangenen Jahrzehnt hat Peru systematisch mehr als 23.000 Menschen mit intellektuellen oder psychosozialen Beeinträchtigungen aus dem Wählerverzeichnis ausgeschlossen. Diese Personen wurden ignoriert, weil sie entweder keinen für die Wahl erforderlichen Personalausweis erhalten oder Ausweise haben, die sie als „geistig behindert“ klassifizieren. Dadurch haben sie kein Recht zu wählen oder andere juristische, finanzielle oder sogar persönliche Entscheidungen zu treffen.

Nach jahrelangem Druck durch Behindertenrechtsorganisationen und die Intervention des Büros des Ombudsmanns hat das Nationale Register für Identifikation und Staatsbürgerschaft (RENIEC) im Oktober 2011 eine Resolution eingebracht, um diese Politik zu ändern. Die Regierungsbehörde, die für Wahlen zuständig ist, hat zugesichert, dass sie mit den relevanten Institutionen zusammenarbeiten wird, um die Probleme zu lösen.

Die internationale Zivilgesellschaft, Geberländer und Gremien der Vereinten Nationen, die in den Bereichen gute Regierungsführung, Einbezug der Zivilgesellschaft und Demokratieförderung in Peru aktiv sind, sollen Menschen mit Behinderungen in ihre Analysen einbeziehen und zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen.

„Die Regierung hat ihre Absicht erklärt, Menschen mit Behinderung alle Rechte zuzuerkennen“, sagt Barriga. „Jetzt muss sie durchgreifen, damit Peruaner mit Behinderung genau wie alle anderen ihre Bürgerrechte ausüben können.“

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