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(Jerusalem, 5. Februar 2012) – Die israelische Politik zur Wohnsitzwahl für Palästinenser hat dazu geführt, dass Tausende von ihnen nicht im Westjordanland oder im Gazastreifen leben und diese Gebiete nicht betreten oder verlassen können, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Israel soll unverzüglich damit aufhören, Palästinensern und Familienangehörigen mit engen Bindungen zum Westjordanland und zum Gazastreifen ihr Wohnsitzrecht zu verweigern oder zu entziehen. Außerdem soll die Regierung pauschale Einschränkungen aufheben, wenn Anträge auf einen Wohnsitz überprüft werden.

Der 90-seitige Bericht „Forget about Him, He's Not Here“ schildert, wie Hunderttausende von Palästinensern seit 1967 von der israelischen Armee willkürlich ausgeschlossen werden, und dokumentiert die anhaltenden Folgen für die Betroffenen und ihre Familien. Die Art und Weise, wie das israelische Militär seine Kontrolle über das palästinensische Melderegister ausübt – in dem alle Palästinenser aufgelistet sind, die von Israel als rechtmäßige Bewohner des Westjordanlands und des Gazastreifens betrachtet werden – hatte zur Folge, dass Familien auseinandergerissen wurden, Menschen ihren Arbeitsplatz verloren oder Bildungsangebote nicht mehr wahrnehmen konnten und nicht in die palästinensischen Gebiete einreisen durften, während andere praktisch darin gefangen waren, so Human Rights Watch. Bedenklich ist auch das Vorgehen Ägyptens gegenüber Palästinensern, die in den Gazastreifen einreisen wollen, da ihr Zugang ebenfalls auf dem von Israel kontrollierten Melderegister beruht.

„Israel hat zu keinem Zeitpunkt konkrete Sicherheitsgründe für diese pauschalen Methoden geltend gemacht, die das Leben von Palästinensern, die als unrechtmäßige Bewohner in ihrer eigenen Heimat betrachtet werden, in einen Albtraum verwandelt haben“, so Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „Die gegenwärtigen Methoden haben zur Folge, dass Familien auseinandergerissen werden und Menschen auf der falschen Seite der Grenze zum Gazastreifen oder Westjordanland festsitzen. Israel soll diese Methoden ändern und Anträge auf Familienzusammenführungen bearbeiten, damit Palästinenser mit ihren Familien wohnen können, wo sie wohnen möchten.“

Um als rechtmäßige Bewohner anerkannt zu werden und einen von den israelischen Behörden ausgestellten Ausweis oder Pass zu erhalten, müssen Palästinenser im Melderegister eingetragen sein. Im Westjordanland benötigen Palästinenser die Ausweispapiere, wenn sie sich von einem Ort zum anderen begeben wollen, um beispielsweise zur Schule, zur Arbeit oder zu einem Krankenhaus zu kommen oder um ihre Familie zu besuchen. Nur wer die Papiere an den von israelischen Sicherheitskräften kontrollierten Checkpoints vorweisen kann, darf diese passieren. Auch an sämtlichen Grenzen zum Westjordanland müssen Palästinenser, die das Gebiet betreten oder verlassen wollen, ihren Ausweis oder Pass vorzeigen.

Viele Familien sind durch willkürliche Änderungen der Bestimmungen auseinandergerissen worden: Israelische Grenzbeamte verweigerten im Ausland geborenen Ehepartnern sowie in Gaza ansässigen Palästinensern den Zugang zum Westjordanland, selbst wenn diese zuvor dort gelebt hatten oder nahe Verwandte im Westjordanland haben. Zudem ließen sie Bewohner des Westjordanlands, die ins Ausland gereist waren, nicht wieder einreisen. Auch im Gazastreifen, dessen südliche Grenze von Ägypten kontrolliert wird, müssen sich Palästinenser immer noch ausweisen, wenn sie in den Gazastreifen einreisen oder ihn verlassen wollen.

Im September 1967, drei Monate nach der Besetzung des Westjordanlands und des Gazastreifens führte Israel eine Volkszählung in diesen Gebieten durch und zählte 954.898 Palästinenser. Unberücksichtigt blieben mindestens 270.000 Palästinenser, die zwar vor dem Krieg 1967 dort gelebt hatten, aber zum Zeitpunkt der Volkszählung nicht persönlich anwesend waren, weil sie während des Krieges geflohen waren oder sich wegen ihres Studiums, ihrer Arbeit oder aus anderen Gründen im Ausland aufhielten. Diese Palästinenser waren nicht im Melderegister eingetragen worden, und Israel hatte kurz darauf viele von ihnen, einschließlich alle Männer im Alter zwischen 16 und 60 Jahren, an der Rückkehr gehindert. Zur Begründung hieß es, sie seien nicht berechtigt, einen Antrag auf Wohnsitz zu stellen.

Zudem ließ Israel Tausende von Palästinensern, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hatten, aus dem Register entfernen: Zwischen 1967 und 1994 waren 130.000 im Westjordanland ansässige Palästinenser davon betroffen, so dass sie dort keinen rechtmäßigen Wohnsitz mehr hatten. Laut Schätzungen einer im Jahr 2005 im Auftrag der israelischen Menschenrechtsgruppe B'Tselem durchgeführten Erhebung haben mehr als 640.000 Palästinenser im Westjordanland und im Gazastreifen ein Elternteil, einen Ehepartner, Geschwister oder Kinder, die nicht im Melderegister eingetragen sind.

Im September 2000, zu Beginn der zweiten palästinensischen Intifada, wurden die Einschränkungen bei der Wohnsitzwahl für die palästinensische Bevölkerung weiter verschärft. Palästinenser, die nicht im Westjordanland gemeldet waren, durften nicht mehr dort einreisen. Genauso wurde nicht registrierten Palästinensern die Einreise nach Gaza verweigert, wo Israel bis 2005 sämtliche Grenzübergänge, sowohl nach Israel als auch nach Ägypten, kontrollierte.

Von 2000 an stellte Israel die Bearbeitung von Anträgen auf eine Eintragung im Melderegister und auf einen Wohnsitz von nicht im Melderegister eingetragenen Palästinensern, ihren Ehegatten und nahen Verwandten komplett ein, selbst wenn diese jahrelang im Westjordanland oder im Gazastreifen gelebt hatten und ihre Familie, ein Haus, Arbeit oder sonstige Bindungen dorthin hatten.

Außerdem verweigerte die Regierung praktisch allen Palästinensern, die ihren Wohnsitz im Gazastreifen angemeldet hatten, die Einreise ins Westjordanland und untersagte im Westjordanland lebenden, aber in Gaza gemeldeten Palästinensern, ihren Wohnsitz ins Westjordanland zu verlegen. Der israelischen Armee zufolge seien rund 35.000 „Gazaner“ mit befristeten, inzwischen abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen ins Westjordanland eingereist und lebten dort. Nach einem Beschluss der israelischen Armee werden sie nun als unrechtmäßige „Eindringlinge“ in ihrer eigenen Heimat betrachtet.

Seit 1967 waren Tausende Ehepartner oder nahe Verwandte von im Westjordanland gemeldeten Palästinensern dorthin gezogen und hatten über die sogenannte Familienzusammenführung einen Wohnsitz beantragt. Die Bewilligung der Anträge verlief jedoch zögerlich. Israel stellte jährlich oft nur ein kleines Kontingent aus und bediente sich dabei willkürlicher Kriterien, die familiäre oder historische Bindungen unberücksichtigt ließen. Ab 2000 wurden schließlich überhaupt keine Anträge mehr bearbeitet.

Seit 2000 wird Palästinensern, die nicht im Melderegister eingetragen sind und die ins Ausland reisten, systematisch die Wiedereinreise verweigert, wenn sie ins Westjordanland zurückkehren wollten. Diejenigen, die im Westjordanland blieben, sind dem Wohlwollen der Soldaten an den Kontrollpunkten ausgeliefert und werden zum Teil in Haft genommen, weil sie sich „illegal“ dort aufhalten.

Die israelischen Behörden begründeten die Neuregelungen mit dem „Scheitern“ der Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) mit Beginn der zweiten palästinensischen Intifada. Die PA hatte 1995 die Aufgabe übernommen, die Meldeanträge zur Bewilligung an Israel weiterzuleiten, und hat diese auch nach 2000 noch weitergereicht. Israel wies deren Bearbeitung jedoch zurück. Zwischen 2000 und 2005 waren es 120.000 Anträge, die nicht bearbeitet wurden. Die Regierung lehnte die Bearbeitung der Anträge auf Familienzusammenführung auch noch lange nach dem Ende der zweiten Intifada ab.

Als sogenannte politische Geste wurden zwischen 2007 und 2009 während der Friedensgespräche mit der PA etwa 33.000 Meldeanträge bewilligt und 2011 erlaubte Israel etwa 2.800 in Gaza gemeldeten Palästinensern, ihren Wohnsitz ins Westjordanland zu verlegen. Der Rückstand konnte dadurch jedoch nicht gutgemacht werden. Israel argumentierte, es sei nicht verpflichtet, Anträge für das palästinensische Melderegister zu bewilligen. Vielmehr erfolge dies nach freiem Ermessen. Wenn israelische Menschenrechtsgruppen gegen diese Politik klagten, machten die israelischen Behörden geltend, dass es nicht in der Zuständigkeit der israelischen Gerichte liege, darüber zu entscheiden. Denn es handle sich bei den Restriktionen um eine politische Angelegenheit, die an Israels Beziehungen zur PA geknüpft seien, was von den Gerichten anerkannt wurde.

„Israel soll den Palästinensern ermöglichen, gemeinsam mit ihren Familien in ihrer Heimat wohnen und sich frei bewegen zu können. Es darf seine Kontrolle darüber, wo Palästinenser leben dürfen, nicht als politisches Unterpfand einsetzen“, so Whitson.

Israel begründete die Nichtbewilligung von Anträgen auf Wohnsitz oder Wohnsitzverlegung unter anderem mit der allgemeinen Sicherheitslage während der zweiten Intifada. Bei Angriffen von bewaffneten palästinensischen Gruppen wurden damals Hunderte von Israelis getötet. Diese Angriffe hat Human Rights Watch wiederholt verurteilt. Nach Ausbruch der Intifada im September 2000 haben die israelischen Behörden allerdings zahlreiche Anträge von Palästinensern abgelehnt, ohne sich darauf zu berufen, dass der jeweilige Antragsteller ein Sicherheitsrisiko darstelle, oder andere Gründe für die Ablehnung zu nennen.

Israel hat nie eine Erklärung dazu abgegeben, warum die pauschale Nichtbewilligung von Anträgen auf Wohnsitzverlegung und Familienzusammenführungen aus Sicherheitsgründen notwendig ist und warum nicht bei jedem Antragsteller individuell überprüft wird, ob er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das Vorgehen Israels, Anträge von Palästinensern auf einen rechtmäßigen Wohnsitz willkürlich abzulehnen, geht weit über das hinaus, was nach internationalem Recht gerechtfertigt werden könnte, um auf begründete Sicherheitsbedenken zu reagieren, so Human Rights Watch.

Durch die von Israel ausgeübte Kontrolle hat sich die Zahl der im Westjordanland und im Gazastreifen im Melderegister eingetragenen Palästinenser deutlich – vermutlich um Hunderttausende von Menschen – reduziert. Gleichzeitig erhöhte Israel die Zahl der jüdischen Siedler im Westjordanland und verstieß mit dem Transfer der eigenen Bevölkerung auf okkupiertes Territorium gegen das Völkerrecht.

Israel hat auch heute noch die Kontrolle über das Melderegister im Gazastreifen, Jahre nachdem die Bodentruppen abgezogen und alle Siedlungen abgebaut wurden. Ab 2000 verweigerte Israel nicht registrierten Palästinensern den Zugang zum Gazastreifen, der bis 2005 vollständig von Israel kontrolliert wurde und der, selbst nachdem Hamas das Gebiet 2007 übernommen hat, weitgehend abgeriegelt blieb. Tausende von nicht registrierten Palästinensern und ausländischen Ehepartnern umgingen in dieser Zeit die israelischen Grenzkontrollen ohne eine entsprechende Genehmigung der israelischen Armee, um wieder bei ihren Familien zu sein. Dabei nutzten sie vorwiegend Tunnel unter der Grenze zu Ägypten. Palästinenser, die nicht im Melderegister eingetragen sind, erhalten keinen Ausweis oder Pass, um ins Ausland reisen zu können. In Gaza sind davon schätzungsweise 12.000 Menschen betroffen.

Auch die Politik Ägyptens trägt dazu bei, dass diese Menschen in Gaza praktisch eingeschlossen sind. Palästinensern, die nicht im Melderegister eingetragen sind und somit keinen von Israel bewilligten Ausweis oder Pass haben, verweigert Ägypten an seiner Grenze zu Gaza die Ein- oder Ausreise, selbst wenn die Betroffenen einen ausländischen Pass besitzen. Außerdem verweigert Israel in der Mehrzahl der Fälle selbst in Gaza gemeldeten Bewohnern systematisch die Einreise ins Westjordanland, unabhängig von familiären oder anderen Bindungen. Human Rights Watch hat zahlreiche Fälle ermittelt, in denen im Westjordanland ansässige Palästinenser seit Jahren von ihren Familienangehörige im Gazastreifen getrennt sind.

Wie bereits erwähnt, hat Israel eine gewisse Anzahl von Anträgen auf Wohnsitz oder Wohnsitzverlegung als „politische Geste“ bewilligt, nachdem die Bearbeitung im Jahr 2000 vollständig eingestellt worden war. Die Anträge werden allerdings nicht kontinuierlich bewilligt und die kleinen Kontingente tragen der Verpflichtung Israels, die Rechte von Palästinensern auf ein Familienleben und Bewegungsfreiheit innerhalb und außerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete anzuerkennen, in keinster Weise Rechnung.

„Israel soll einen wirksamen, auf Menschenrechten basierenden und transparenten Prozess ins Leben rufen, bei der für jede Person einzeln entschieden wird. Nur so ist sichergestellt, dass Palästinenser, auch wenn ihnen ihr rechtmäßiger Wohnsitz zu Unrecht entzogen wurde, diesen Status und die damit einhergehenden Rechte wiedererlangen“, so Whitson.

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