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Kenia: Bashir soll verhaftet oder die Einreise verweigert werden

IStGH-Mitgliedsstaaten sind zur Festnahme von gesuchten Personen auf ihrem Territorium verpflichtet

(New York, 27. August 2010)- Kenia soll den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir an der Einreise nach Kenia hindern oder ihn festnehmen, um ihn vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu stellen, falls er kenianisches Territorium betritt, so Human Rights Watch. Die staatliche sudanesische Nachrichtenagentur hat berichtet, dass al-Bashir am 27. August 2010 nach Kenia reise, um an den Feierlichkeiten zur neuen Verfassung des Landes teilzunehmen.

„Kenia wird die Feierlichkeiten seiner lang erwarteten Verfassung für immer beflecken, wenn es einen international gesuchten Verbrecher zu diesen Feierlichkeiten willkommen heißt“, so Elise Keppler, Expertin im Programm Internationale Justiz von Human Rights Watch. „ Im schlimmsten Fall stellt der Empfang al-Bashirs das Bekenntnis Kenias in Frage, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, wenn es um Ermittlungen im eigenen Land geht.“

Al-Bashir wird auf der Grundlage von zwei Haftbefehlen des IStGH für Gewalttaten gesucht, die in der Region Darfur im Sudan verübt wurden. Der erste wurde im März 2009 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Der zweite ist vom Juli 2010 und klagt ihn des Genozids an.

Kenia ist Vertragsstaat des IStGH. Die Grundlage des Gerichtshofes, das Römische Statut, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, was unter anderem die Ausführung von Haftbefehlen beinhaltet.

Kenia ist außerdem Schauplatz weiterer Ermittlungen des IStGH zu gravierenden Verbrechen nach den Wahlen im Jahr 2007. Die Regierung hat für die Untersuchung in Kenia dem IStGH uneingeschränkte Kooperation zugesagt. Erst im Juni 2010 hat die Regierung bei der Überprüfungskonferenz vom 31. Mai bis 11. Juni in Kampala, Uganda, ihr Versprechen nochmals beteuert.

„Wenn Kenia einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher nach Kenia einreisen lässt, ist dies eine Bewährungsprobe für das Bekenntnis der Regierung, ein neues Kapitel bei der strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten zu eröffnen“, so Keppler. „Die kenianische Regierung soll auf Seite der Opfer stehen, indem sie al-Bashir entweder die Einreise verweigert oder ihn festnimmt, und nicht auf Seite derjenigen, die schrecklicher Verbrechen angeklagt sind.“

Obwohl die Afrikanische Union (AU) ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert hat, bei der Verhaftung al-Bashirs nicht mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, haben einige afrikanische Staaten – wie Botswana und Südafrika - verdeutlicht, dass dies nicht ihre Verpflichtungen als IStGH-Mitgliedsstaaten außer Kraft setzt, mit dem Gerichtshof zu kooperieren. Die Entscheidung der AU zum IStGH auf ihrem jüngsten Gipfel im Juli erkennt die Notwendigkeit für die IStGH-Mitgliedsstaaten an, einen Ausgleich zwischen den Verpflichtungen gegenüber der AU und dem Römischen Statut zu finden, so Human Rights Watch.

Zusätzlich zu den Haftbefehlen gegen al-Bashir bei den Ermittlungen zu Darfur hat der IStGH im April 2007 Haftbefehle gegen Ahmed Haroun, den damaligen Minister für humanitäre Angelegenheiten im Sudan und jetzigen Gouverneur der Provinz Süd-Kordofan, und gegen Ali Kosheid, einen Milizenführer der Dschandschawid, dessen eigentlicher Name Ali Mohammed Ali ist, erlassen. Der Ankläger des Gerichts hat zudem drei Rebellenführer aus Dafür vor Gericht geladen, die sich für Angriffe auf eine AU-Basis in Haskanita in Darfur verantworten müssen.

Der Sudan hat sich geweigert, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, um in Darfur begangene Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Im Juni hat der IStGH festgestellt, dass die sudanesische Regierung bei der Umsetzung der Haftbefehle gegen Haroun und Kasheib, die seit über drei Jahren ausstehen, nicht kooperiert.

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