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(Dubai, 7. April 2010) – Die Regierung des Jemen und die Huthi-Rebellen sollen vermeintliche Verletzungen des Kriegsrechts während des jüngsten Konflikts untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Am 11. Februar 2010 hatten beide Seiten das bereits sechste Waffenstillstandsabkommen seit Ausbruch der Kämpfe im Jahr 2004 unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält jedoch keine Regelungen, um die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Der 54-seitige Bericht „All Quiet on the Northern Front?: Uninvestigated Laws of War Violations in Yemen’s War with Huthi Rebels“ dokumentiert, dass Regierungstruppen für willkürlich Bomben- und Artillerieangriffe auf bewohnte Gebiete verantwortlich gewesen sein sollen, bei denen zivile Opfer zu beklagen waren. Darüberhinaus sollen Huthi-Rebellen standrechtliche Hinrichtungen durchgeführt haben und völkerrechtswidrig in Wohngebieten stationiert gewesen sein. Auch sollen Angehörige der Huthi-Miliz für Plünderungen und Brandschatzungen verantwortlich gewesen sein, „menschliche Schutzschilde“ eingesetzt haben und Zivilisten an der Flucht aus der Gefechtszone gehindert haben, selbst wenn diese medizinische Versorgung benötigten. Beide Konfliktparteien haben im Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht Kindersoldaten eingesetzt.

„Angesichts des Leids der Zivilbevölkerung ist es an der Zeit, der Straflosigkeit im Nordjemen ein Ende zu setzen“, so Joe Stork, stellvertretender Leiter der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch. „Der jüngste Waffenstillstand bietet den Konfliktparteien die Gelegenheit, die Zivilbevölkerung besser zu schützen, indem sie angebliche Kriegsverbrechen untersuchen und dafür sorgen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt.“

Der Bericht stützt sich auf Befragungen von Zivilisten, die Augenzeugen der Kämpfe in sieben Distrikten der nördlichen Gouvernements Sa’da und ‘Amran wurden, sowie von Mitarbeitern verschiedener Hilfsorganisationen. Die Interviews wurden im Oktober 2009 von Human Rights Watch-Mitarbeitern im Jemen durchgeführt. Da die Regierung den Zugang zu den Konfliktgebieten einschränkt, konnte Human Rights Watch bislang nicht vor Ort untersuchen, welche Schäden bei den von den Befragten beschriebenen Vorfällen entstanden waren. Um ein klares Bild der angeblichen Kriegsverbrechen zu gewinnen, sind deshalb weitere Untersuchungen notwendig.

Seit Ausbruch der sechsten Welle von Gefechten im August 2009 wurden bei Artillerieangriffen beider Seiten und bei Luftangriffen der Regierung Hunderte Zivilisten getötet und eine noch größere Anzahl verletzt. In einigen Fällen wurden ganze Ortschaften vollständig zerstört.

Anfang November trat Saudi-Arabien in den Krieg ein und beschoss aus jemenitischem Luftraum Stellungen der Rebellen. Im Februar 2010 gelang es internationalen Hilfsorganisationen nur unter größten Anstrengungen, zumindest einen Teil der etwa 265.000 Menschen zu versorgen, die bei den jüngsten bzw. den vorausgegangenen Gefechten aus ihren Häusern vertrieben worden waren. Die meisten der Vertriebenen sind Frauen und Kinder.

Im Vorfeld des Waffenstillstandsabkommens vom 11. Februar hatten die Vereinten Nationen, die Vereinigten Staaten und die Europäische Union nicht nur ein Ende der Kämpfe, sondern auch die Untersuchung eines Luftangriffs im September 2009 gefordert, bei dem Berichten zufolge über 80 Zivilisten getötet worden waren. Nur wenige Tage darauf ließ die Regierung verlauten, sie habe eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Die Ergebnisse wurden bislang jedoch noch nicht vorgelegt. Auf Seiten der Huthi-Rebellen fanden bisher – soweit bekannt – noch keine Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen statt.

Human Rights Watch appellierte an das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, eine Beobachtermission in den Jemen zu entsenden, und forderte Geber und Verbündete des Jemen auf, diese Forderung zusätzlich zur derzeit diskutierten beratenden Tätigkeit des Menschenrechtskommissariats zu unterstützen.

Sollte sich zeigen, dass die Luftangriffe der Regierungstruppen auf Streitkräfte der Huthi wahllos sowohl Soldaten als auch Zivilisten trafen und unverhältnismäßig hohe zivile Verluste und Sachschäden verursachten, wäre dies ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.

Auch Truppen der Huthi nahmen offenbar unnötig hohe Risiken für die Zivilbevölkerung in Kauf, indem sie wiederholt in dicht besiedelten Gebieten operierten. Flüchtlinge berichten über zwei Fälle standrechtlicher Hinrichtungen durch Huthi-Kämpfer. Bei einem Vorfall, in dem offenbar menschliche Schutzschilde eingesetzt wurden, sollen Huthi-Milizen gefangen genommene jemenitische Militärs zur Abschreckung von Angriffen benutzt haben. Immer wieder sollen Huthi-Kämpfer verletzte Zivilisten daran gehindert haben, ihre Dörfer zu verlassen, um sich in größeren Städten medizinisch versorgen zu lassen. Augenzeugenberichten zufolge kam es zudem zu Plünderungen von Privathäusern durch Rebellentruppen.

Mitarbeiter von Human Rights Watch sprachen mit drei Jugendlichen, die angaben, als Kindersoldaten in den Reihen der Regierungstruppen bzw. der Huthi-Milizen gekämpft zu haben. Der Einsatz von Kindersoldaten verstößt gegen humanitäres Völkerrecht.

Noch Mitte Februar 2010 konnten internationale Hilfsorganisationen trotz größter Anstrengung nur etwa 45.000 Vertriebene in sieben Flüchtlingslagern und neun provisorischen Ansiedlungen unterstützen. Damit erreichten sie jedoch nur 17 Prozent aller durch den Konflikt vertriebenen Menschen.

Bei der Betreuung von ca. 218.000 weiteren Flüchtlingen, die bei anderen Familien oder in öffentlichen Gebäuden untergekommen sind, stehen die Hilfsorganisationen vor noch größeren Hindernissen, da die Arbeit in den Konfliktgebieten äußerst gefährlich ist und die Regierung Hilfsmaßnahmen außerhalb der ausgewiesenen Flüchtlingslager behindert.

Saudi-Arabien vergrößert das Leid der Flüchtlinge noch weiter, da es seine Grenzen für jemenitische Flüchtlinge geschlossen hält und sie im Verstoß gegen internationales Recht zur Rückkehr in den Jemen zwingt.

„Nur wenige der Menschen, die durch diesen tragischen Konflikt vertrieben wurden, erhalten die dringend benötigte Hilfe“, so Stork. „Regierungen, die es mit dem Schutz des humanitären Völkerrechts ernst meinen, sollen darauf bestehen, dass der Jemen den Hilfsorganisationen Zugang zur notleidenden Bevölkerung in den ländlichen Gebieten verschafft.“

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