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Der folgende Text ist der offizielle Beitrag von Human Rights Watch zum Olympischen Kongress 2009, der vom 3. bis 5. Oktober 2009 in Kopenhagen stattfindet (www.2009congress.olympic.org). Human Rights Watch schlägt darin vor, einen ständigen Ausschuss einzurichten, durch den der Menschenrechtschutz durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) in den olympischen Prozess integriert wird. Angesichts der Menschenrechtsverletzungen in China in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2008 in Peking und im Vorfeld der Olympischen Spiele 2014 in der russischen Stadt Sotschi ist ein solcher Schritt unbedingt notwendig.

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EINBINDUNG DER MENSCHENRECHTE IN DEN OLYMPISCHEN PROZESS

Der Beitrag von Human Rights Watch zum Olympischen Kongress 2009 betrifft Punkt 3.2 zum Thema „Good Governance und Ethik".

Der Begriff „Good Governance" bezieht sich zunächst auf das Internationale Olympische Komitee, das die Prinzipien der Olympischen Charta einschließlich der „Wahrung der Menschenwürde" durchsetzen muss. Er bezieht sich allerdings auch auf das Gastgeberland, das die olympischen Werte nicht adäquat repräsentieren kann, wenn es gegen grundlegende Menschenrechte verstößt.

Der Begriff „Ethik" ist im ersten grundlegenden Prinzip der olympischen Idee verankert. Dort heißt es, die olympische Idee strebt die „Achtung universell gültiger fundamentaler ethischer Prinzipien" an. Jeder Verstoß gegen die Menschenrechte ist gleichzeitig ein Verstoß gegen dieses Prinzip.

1. FALLSTUDIE: DIE OLYMPISCHEN SPIELE IN PEKING

Human Rights Watch hat vier Arten von Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der Ausrichtung der Spiele 2008 in Peking ausführlich dokumentiert:

  • Medienzensur: Die chinesische Regierung verstieß wiederholt gegen ihr Versprechen auf freie Berichterstattung, was Human Rights Watch in den Berichten „You Will Be Harassed and Detained" (August2007) und „China's Forbidden Zones" (Juli2008) dokumentiert hat. Die staatliche Zensur von Nachrichten, als die Gesundheit der Bevölkerung durch die mit Melamin vergiftete Milch aus China während der Olympischen Spiele gefährdet war, führte zur Erkrankung von 294.000Kindern und zum Tod von mindestens sechs Säuglingen.
  • Zwangsumsiedlung chinesischer Staatsbürger: Für den Bau olympischer Anlagen in Peking und anderen Städten wurden Tausende von Bewohnern aus ihren Häusern zwangsumgesiedelt. Meist gab es kein geregeltes Verfahren, durch das ein Mitspracherecht oder ein finanzieller Ausgleich garantiert worden wäre.
  • Ausbeutung von Wanderarbeitern: Wie in unserem Bericht „One Year of My Blood" dokumentiert, wurden viele der schätzungsweise eine Million Wanderarbeiter, die die olympischen Sportstätten errichteten, nicht angemessen oder manchmal überhaupt nicht entlohnt. Sie arbeiteten unter gefährlichen Bedingungen und hatten kaum Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen.
  • Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten zum Schweigen bringen: Die Zeit vor den Spielen in Peking war überschattet von Verhaftungen und Hausarresten. Davon betroffen waren einerseits Aktivisten, die die Olympischen Spiele kritisiert hatten (einschließlich Hu Jia, der 2008 mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet worden war). Zudem wurden auch chinesische Staatsbürger zum Schweigen gebracht, die einen offiziellen Antrag gestellt hatten, um in einer der Zonen demonstrieren zu können, die von der chinesischen Regierung eigens für Protestkundgebungen eingerichtet worden waren.

Einen weiteren herben Rückschlag erlitt das Image der Olympischen Bewegung im März 2008, als die chinesische Regierung gewaltsam gegen Demonstrationen in Tibet vorging und damit massive Proteste in den wichtigsten Städten auf der Route des olympischen Fackellaufs auslöste.

Eine vollständige Berichterstattung über die Menschenrechtsverletzungen in China im Zuge der Olympischen Spiele in Peking ist abrufbar unter: http://china.hrw.org/

2. MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN RUSSLAND UND DIE OLYMPISCHEN SPIELE 2014 IN SOTSCHI

Viele der von Human Rights Watch in China dokumentierten Menschenrechtsprobleme betreffen auch Russland und könnten in Frage stellen, dass sich das Land für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014 eignet - unter uneingeschränkter Achtung der Menschenwürde und Good Governance. Die russische Regierung nutzt restriktive Gesetze, um Nichtregierungsorganisationen zu schikanieren und deren Büros zu schließen, sie hat die politische Opposition wie die Zivilgesellschaft bereits wirkungsvoll gelähmt, schränkt die Medien ein und unterwirft sie der Zensur. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die offen ihre Meinung sagen, riskieren nicht nur Schikane, sondern manchmal auch ihr Leben. Im Januar wurde ein bekannter Menschenrechtsanwalt zusammen mit einer Journalistin der Nowaja Gaseta ermordet. Im Ranking des Komitees zum Schutz von Journalisten (Committee to Protect Journalists, CPJ) rangiert Russland zwischen 1992 und 2008 weltweit an dritter Stelle unter den Ländern mit den meisten Todesopfern unter Journalisten: In diesem Zeitraum wurden 49 russische Journalisten ermordet.

Russland ist wie China stark auf Wanderarbeiter angewiesen. Der Human Rights Watch-Bericht „Are You Happy to Cheat Us?" (www.hrw.org/en/reports/2009/02/09/are-you-happy-cheat-us-0) dokumentiert die Menschenrechtsverletzungen, denen viele Bauarbeiter ausgesetzt sind: nicht gezahlte Löhne, körperliche Misshandlung, gefährliche Arbeitsbedingungen, in den schlimmsten Fällen sogar Zwangsarbeit. Angesichts der Größenordnung der Bauvorhaben für die Spiele in Sotschi gilt es, einen effektiven Schutz für die Bauarbeiter zu gewährleisten, die bereits jetzt für den Bau der olympischen Sportstätten und anderer Einrichtungen angeworben werden.

Auch die Lage von Sotschi nahe der Grenze zu Georgien sowie die Nähe zu Tschetschenien kann das Risiko erhöhen, dass die russische Regierung jede Form von Widerspruch im Vorfeld der Olympischen Spiele gewaltsam unterdrückt.

3. VORSCHLAG FÜR EINEN IOC-MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Damit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit den Olympischen Spielen in den Gastgeberländern in Zukunft verhindert werden, unterbreitete Human Rights Watch dem Internationalen Olympischen Komitee im Januar 2008 einen Vorschlag zur Einrichtung eines ständigen Menschenrechtsausschusses oder eines ähnlichen Instruments innerhalb des IOC, um die Menschenrechte in den Gastgeberländern zu überwachen. Ein solches Gremium könnte zur Festlegung und Anwendung der Menschenrechtsstandards in den Ländern beitragen, die die Olympischen Spiele in Zukunft ausrichten wollen. Diese Standards könnten in die Kandidatur eines Landes für die Ausrichtung der Olympischen Spiele einfließen. Wir empfehlen außerdem, dass Verträge mit Städten, die die Olympischen Spiele ausrichten, in Zukunft öffentlich bekannt gemacht werden. Der Ausschuss könnte darüber hinaus eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen dem IOC und Organisationen oder Einzelpersonen übernehmen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen.

Der Ausschuss würde die Einhaltung bestimmter Menschenrechtsstandards durch das Gastgeberland überwachen, insbesondere:

a) Richtlinien für eine freie Berichterstattung

    * Die Gewährleistung einer freien Berichterstattung (für lokale und ausländische Journalisten sowie für Internet-Berichterstatter) gemäß der Olympischen Charta;

    * die Einrichtung eines Instruments für Journalisten zur Einreichung von Beschwerden, beispielsweise auf der Webseite des IOC;

    * die garantierte Bewegungsfreiheit für Journalisten, die während der Olympischen Spiele aus dem Land berichten.

b) Richtlinien für das Arbeitsrecht

    * Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die Verstöße in Zusammenhang mit dem Bau olympischer Sportstätten untersucht und darüber berichtet;

    * eine umfassende Auskunft über sämtliche arbeitsrechtliche Konflikte, Arbeitsunfälle sowie Todesfälle auf den Baustellen olympischer Anlagen.

c) Richtlinien für freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit

    * Die Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigung für Menschenrechtsaktivisten, Bürger und Organisationen, die ihre Kritik am Gastgeberland friedlich zum Ausdruck bringen wollen;

    * die Genehmigung von friedlichen Demonstrationen während der Olympischen Spiele in Einklang mit den internationalen Standards für Versammlungsfreiheit.

d) Richtlinien für bürgerliche Freiheiten

    * Ein Verbot jeglicher Zwangsumsiedlungen der Einwohner der Gastgeberstädte, die zum Ziel haben, Platz für den Bau olympischer Anlagen zu schaffen, ohne dass die Bewohner eine angemessene Entschädigung erhalten oder die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen;

    * ein Verbot der gewaltsamen Beseitigung von „unerwünschten" Staatsbürgern wie Menschenrechtsaktivisten oder anderen Aktivisten (z. B. Bittsteller aus ländlichen Gegenden im Fall der Spiele in Peking) aus den Gastgeberstädten.

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