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IStGH: Haftbefehl gegen Bashir eine Warnung für Diktatoren

Maßnahme zur Verhaftung des sudanesischen Präsidenten Sieg für die Opfer von Dafur

(New York, 4. März 2009) - Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir zeigt, dass sogar höchste politische Entscheidungsträger für Massenmord, Vergewaltigung und Folter zur Rechenschaft gezogen werden können, so Human Rights Watch. Die Richter des IStGH erließen den Haftbefehl gegen al-Bashir, den ersten des Gerichtshofs gegen einen amtierenden Staatschef, wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen als Anführer der sudanesischen Kampagne gegen Aufständische in Darfur.

„Mit diesem Haftbefehl hat der Internationale Strafgerichtshof Omar al-Bashir zur Fahndung ausgeschrieben“, so Richard Dicker, Direktor der Abteilung Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Nicht einmal Präsidenten können sich einer strafrechtlichen Verfolgung für entsetzliche Verbrechen entziehen. Durch diese Entscheidung muss sich Präsident al-Bashir für das Grauen in Darfur verantworten. Der Haftbefehl durchbricht Khartums ständige Weigerung, sich seiner Verantwortung zu stellen.“

Das Gericht hat die drei Anklagepunkte wegen Völkermord nicht bestätigt, die vom Ankläger des IStGH vorgelegt wurden. Um Verbrechen als Völkermord zu definieren, sind Beweise erforderlich, dass die Verbrechen ausdrücklich mit der Absicht begangen wurden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe auf Grund ihrer Identität ganz oder teilweise zu zerstören.

„Anklagen wegen Genozid zu beweisen, ist immer äußerst schwierig“, so Dicker.
„Präsident al-Bashir kann sich dennoch nicht der Verantwortung entziehen, da er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht wird, einschließlich weit verbreiteter Vergewaltigung, Mord und Folter als Teil seiner Regierungspolitik.“

Unter dem Statut des IStGH kann die Anklagebehörde eine Ergänzung des Haftbefehls beantragen, um Völkermord einzubeziehen, wenn er zusätzliche Beweise erhält, die die Anklage unterstützen.

Der Ankläger des IStGH beantragte am 14. Juli 2008 den Haftbefehl (HRW-Pressemitteilung - auf Englisch). Nach der Erklärung der Anklagebehörde drohten sudanesische Regierungsbeamte direkt und indirekt damit, Vergeltungsmaßnahmen gegen internationale Friedenssoldaten und Mitarbeiter von humanitären Organisationen durchzuführen. Am 25. Juli erklärte der Berater des Präsidenten, Bona Malwal, bezüglich der Friedenssoldaten: „Wir teilen der Welt mit, dass wir bei einer Anklageerhebung gegen Präsident al-Bashir nicht mehr verantwortlich sind für das Wohlergehen ausländischer Truppen in Darfur.“ Auch Präsident al-Bashir hat damit gedroht, die internationalen Friedenstruppen zu vertreiben, falls ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wird.

Der Sicherheitsrat, seine Mitgliedsstaaten, das UN-Sekretariat, die Europäische Union und die Afrikanische Union spielen eine entscheidende Rolle dabei, auf Vergeltungsmaßnahmen in Darfur nach Verkündigung des Haftbefehls umgehend zu reagieren, die von der Regierung unterstützt werden.

„Die sudanesische Regierung muss die Sicherheit im eigenen Land gewährleisten, und der Sicherheitsrat soll dies entschieden einfordern“, sagte Dicker. „Khartum darf den Haftbefehl nicht als Vorwand benutzen, um seine Obstruktionspolitik zu verstärken, die friedenserhaltende Maßnahmen und humanitäre Bemühungen in Darfur bisher behindert haben.“

Die sudanesische Regierung ist durch eine Resolution des Sicherheitsrats dazu verpflichtet, die Stationierung der AU-UN-Mission in Darfur (UNAMID) zu ermöglichen und mit dem IStGH zu kooperieren. Gemäß dem Völkerrecht muss der Sudan auch seine eigene Bevölkerung schützen und Hilfskräften vollständigen, sicheren und ungehinderten Zugang zu den Not leidenden Menschen in Darfur gewähren. Der Haftbefehl ändert nichts daran. Zudem hat er keine Auswirkung auf Khartums Verpflichtung, das Friedensabkommen mit der Regierung des Süd-Sudan aus dem Jahr 2005 einzuhalten.

„Der Sicherheitsrat und die betroffenen Regierungen sollen gezielte Sanktionen gegen sudanesische Regierungsbeamte verhängen, die für Vergeltungsmaßnahmen verantwortlich sind. Zudem sollen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, wie zusätzliche Finanzsanktionen oder die Ausweitung des Waffenembargos“, so Dicker.

Der IStGH ist ein unabhängiges Strafgericht. Obwohl der Sudan nicht Unterzeichner des Rom-Statuts, dem Gründungsdokument des Gerichtshofs, ist, unterliegt er der Rechtssprechung des IStGH durch eine Resolution des Sicherheitsrates. Ein amtierendes Staatsoberhaupt genießt keine Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung durch den IStGH.

Neben dem Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir hat der IStGH zwei weitere Haftbefehle zu Darfur erlassen. Am 27. April 2007 verfügte der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen den Staatsminister für humanitäre Angelegenheiten, Ahmed Haroun, und einen Milizenführer der Dschandschawid, Ali Koshied. Die Anklagebehörde hat auch einen Haftbefehl gegen drei Rebellenführer gefordert wegen Angriffen auf internationale Friedenssoldaten im Oktober 2007 in Haskanita. Der Antrag wird zurzeit vom Gericht geprüft.

Der Sudan hat sich bisher geweigert, mit dem IStGH zu kooperieren. Alle Haftbefehle sind weiterhin offen; Haroun ist immer noch Staatsminister für humanitäre Angelegenheiten. Am 24. November verhaftete und folterte die sudanesische Regierung drei Menschenrechtsverteidiger in Khartum, weil sie angeblich Informationen an den IStGH weitergegeben hatten.

„Khartum muss mit dem Gericht zusammenarbeiten“, sagte Dicker. „Weil der IStGH keine eignen Polizeikräfte zur Verfügung hat, benötigt er die starke Unterstützung von Regierungen, so dass alle wegen Verbrechen angeklagten Personen verhaftet werden können.“

Hintergrund

Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete am 31. März 2005 eine Resolution, durch die die Anklagebehörde des IStGH damit beauftragte wurde, die Lage in Darfur zu untersuchen und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die Entscheidung basierte auf der Empfehlung einer internationalen Untersuchungskommission. Sie hatte festgestellt, dass in Darfur weiterhin das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsstandards verletzt wurden und dass das sudanesische Justizsystem weder bereit noch in der Lage war, diese Verbrechen zu verfolgen. Darfur ist der erste Fall, der vom Sicherheitsrat an den IStGH überwiesen wurde.

Hintergrundinformationen zu der IStGH-Entscheidung, einen Haftbefehl gegen al-Bashir zu erlassen, finden Sie hier (auf Englisch).

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